Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 354/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7532
OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 354/10 (https://dejure.org/2010,7532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2010 - 20 W 354/10 (https://dejure.org/2010,7532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 20 W 354/10 (https://dejure.org/2010,7532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 WoEigG, § 28 WoEigG, § 866 ZPO, § 867 ZPO, § 10 ZVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu Gunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die Antragstellung hinsichtlich eines evtl. Vorrechts nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu Gunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die Antragstellung hinsichtlich eines evtl. Vorrechts nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unbedingte Zwangshypothek zur Sicherung titulierter Hausgeldforderungen? (IMR 2011, 116)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 16.07.2008 - 19 T 113/08

    Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen der WEG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 354/10
    Es erscheint zwar immerhin zweifelhaft, mit der von der Antragstellerin mehrfach zitierten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (vgl. ZMR 2008, 819) die dann in Betracht zu ziehende entsprechende Anwendung des § 54 GBO schon aus der Erwägung heraus abzulehnen, dass die beiden Rangklassen nicht vergleichbar seien, weil - anders als bei öffentlichen Lasten - der Erwerber eines Miteigentumsanteils, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung, in der Regel nicht für Zahlungsrückstände des Veräußerers hafte.

    Der Senat folgt insoweit der verbreitet vertretenen Gegenauffassung (vgl. Schneider, ZMR 2008, 820; derselbe in: Riecke/Schmid, Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 1 Rz. 184 ff.; ZfIR 2008, 161; Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Kapitel 34 Rz. 48; so auch Wilsch in BeckOK GBO, Stand 01.06.2010, Sonderbereich Zwangssicherungshypothek Rz. 114; § 54 Rz. 18; wohl auch Demharter, a.a.O., § 54 Rz. 12; im Ergebnis auch LG Düsseldorf ZMR 2008, 819), dass entsprechende Zwangssicherungshypotheken - anders als nach der zuvor genannten Rechtsauffassung - ohne aufschiebende Bedingung einzutragen sind.

  • AG Neuss, 14.05.2008 - NE-19364

    Anspruch auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wegen titulierter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 354/10
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung, die zu Anträgen auf Eintragung von Zwangssicherungshypotheken bei bevorrechtigten Ansprüchen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG entwickelt worden ist, der Erlass einer derartigen Zwischenverfügung zur Klarstellung und Einschränkung eines Eintragungsantrags grundsätzlich zulässig (vgl. BayObLGZ 1956, 122; Landgericht Köln, Rpfleger 1962, 104; anders offensichtlich Amtsgericht Neuss NZM 2008, 691).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht