Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 U 87/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein wettbewerbsrechtlicher Schutz für "Leuchtpflastersteine” / Zur wettbewerblichen Eigenart
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kein Sonderrechtsschutz für die Herstellung eines Leuchtpflastersteins i.S.d. wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes; Wettbewerbliche Eigenart eines Leuchtpflastersteins aus Kunststoff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 9
Wettbewerbliche Eigenart eines Leuchtpflastersteins aus Kunststoff - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Unterlassungsverpflichtung wegen der Nachahmung leuchtender Pflastersteine?
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.03.2009 - 3 O 227/08
- OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 U 87/09
- BGH, 02.02.2012 - I ZR 3/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 182
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11
Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis
Allerdings können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber - ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind - frei wählbar oder austauschbar sind, einem Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart verleihen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Betrieb Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 27; GRUR 2010, 521 - Femur-Teil, Tz. 21 f.; Senat, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtpflasterstein, Tz. 29).Zwar setzt eine wettbewerbliche Eigenart eines Produkts nicht voraus, dass die zu seiner Gestaltung verwendeten Einzelmerkmale originell sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 34); sie dürfen sich jedoch nicht in technisch notwendigen Merkmalen - also Merkmalen, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - erschöpfen (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE, Tz. 27; Senat, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtpflasterstein, Tz. 28).
- OLG Köln, 25.08.2017 - 6 U 170/16
Ansprüche wegen wettbewerbswidriger Nachahmung eines aus Beton hergestellten …
Etwas anderes ergebe sich nicht aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10.01.2003 (6 U 101/02) oder einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.10.2010 (6 U 87/09).Dem Urteil des OLG Frankfurt (6 U 87/09, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtsteinpflaster) lag ein Stein zugrunde, der vollständig einem üblichen Granitstein nachempfunden war.
- LG Köln, 22.05.2018 - 33 O 36/16
Ansprüche aus lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz im Bereich von …
Die Wertschätzung setzt eine gewisse Bekanntheit voraus (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 182, 183 - Leuchtpflasterstein). - LG Frankfurt/Main, 19.04.2018 - 3 O 419/16 Das Produkt muss in der Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrskreise eine gewisse Bekanntheit aufweisen und mit positiven Vorstellungen besetzt seien, die sich insbesondere auf seine Qualität, Exklusivität oder seinen Luxus- oder Prestigewert beziehen ( OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.10.2010 - 6 U 87/09 - GRUR-RR 2011, 182).
- LG Köln, 21.02.2012 - 33 O 86/08
Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen unlauterer Nachahmung eines …
Das Produkt muss sich von anderen vergleichbaren Erzeugnissen oder vom Durchschnitt in einem Maße abheben, dass der Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen schließt (…BGH, GRUR 2006, 79 Rn. 26, 32 - Jeans I; OLG Köln, GRUR-RR 2004, 21; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 182).