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   OLG Frankfurt, 28.10.2019 - 29 U 166/19   

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https://dejure.org/2019,58122
OLG Frankfurt, 28.10.2019 - 29 U 166/19 (https://dejure.org/2019,58122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2019 - 29 U 166/19 (https://dejure.org/2019,58122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2019 - 29 U 166/19 (https://dejure.org/2019,58122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 233 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung nach einmaligem Fehler der Bürokraft (hier: Kontrolle des Vorhandenseins der Unterschrift)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZB 15/14

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einreichung eines nicht unterzeichneten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2019 - 29 U 166/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn bei fehlender Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel-(Begründungs-)schrift der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen und der Anwalt von der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter ausgehen durfte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 15.07.2014, Az. VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961, juris-Rn. 9 f. m.w.N.).
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2019 - 29 U 166/19
    Für einen wirksamen Antrag auf Fristverlängerung ist jedoch seine schriftliche Einreichung unter Einhaltung des Anwaltszwangs erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.1985, Az. VIII ZB 18/84, BGHZ 93, 300, juris-Rn. 9 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 22.07.2019 - 26 O 151/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2019 - 29 U 166/19
    Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.07.2019, Az. 2-26 O 151/17, wird unter Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags auf Kosten der Berufungsklägerin als unzulässig verworfen.
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