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   OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11   

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https://dejure.org/2011,128
OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11 (https://dejure.org/2011,128)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2011 - 21 U 23/11 (https://dejure.org/2011,128)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2011 - 21 U 23/11 (https://dejure.org/2011,128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 ZPO
    Besonderer Gerichtsstand des Vermögens bei Schadensersatzklage gegen ausländische Rating-Agentur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche und internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen eine ausländische Rating-Agentur

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzklage eines Anlegers gegen ausländische Rating-Agentur

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    ZPO § 23
    Gerichtsstand des Vermögens bei Schadensersatzklage gegen US-Ratingagentur

  • Betriebs-Berater

    Besonderer Gerichtsstand des Vermögens bei Schadensersatzklage gegen ausländische Rating-Agentur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 23
    Örtliche und internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen eine ausländische Rating-Agentur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lehman Brothers, die Ratingagenturen - und die deutschen Gerichte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Deutsche Gerichte zuständig für Klage gegen US-Ratingagentur

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Klage gegen US-Ratingagentur zumindest zulässig

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 23
    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzklage eines Anlegers gegen ausländische Rating-Agentur

  • kwag-recht.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Klage gegen Standard & Poor’s zulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.11.2011)

    Klage gegen Ratingagentur Standard & Poor's zulässig // Opfer von Lehman-Pleite dürfen womöglich wieder hoffen

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Standard & Poors zulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Ratingagenturen zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gerichtsurteil in Australien wirkt auch in Deutschland

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.11.2011)

    Klage gegen Standard & Poor's: Opfer von Lehman-Pleite dürfen womöglich wieder hoffen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 293
  • WM 2011, 2360
  • BB 2012, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10

    BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11
    Zwar vertritt die Beklagte vornehmlich unter Bezug auf eine zu § 32 ZPO ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2011, 2059) die Auffassung, der Wohnsitz des Klägers sei für einen Inlandsbezug nicht genügend.

    Soweit die Beklagte dem die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 29. März 2011 (NJW 2011, 2059) entgegenhält, wonach die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nicht schon dadurch begründet wird, dass der Betroffene seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zieht sie nicht hinreichend in Betracht, dass dieses Urteil den Gerichtsstand nach § 32 ZPO betrifft und hier § 23 ZPO in Rede steht.

    Insoweit spricht die Entscheidung stets von einem deutlichen Bezug zum Inland, der für die Begründung des deutschen Gerichtsstandes erforderlich sei (BGH, NJW 2011, 2059, 2060).

    Denn insoweit muss zwar eine potenzielle Gerichtspflicht zumindest in eingeschränktem Maße für einen Beklagten steuerbar und vorhersehbar sein (vgl. BGH, NJW 2011, 2059, 2060).

  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11
    Von der Erforderlichkeit eines Inlandsbezuges ist - ohne dass es hierauf ankäme - auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, dem sich der Senat anschließt, auszugehen (vgl. BGH, NJW 1991, 3092; BAG, DB 1998, 2619; aA Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 23 Rdn. 3; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 23 Rdn. 9 ff.).

    Zudem wird die Einschränkung des hinreichenden Inlandsbezugs jedenfalls auch mit der Entstehungsgeschichte begründet, wonach die Vorschrift Inländern - ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit - die Durchsetzung ihrer Vermögensinteressen im Inland ermöglichen soll (vgl. BGH, NJW 1991, 3092, 3093; Mark/Ziegenhain, NJW 1992, 3062).

    Demgegenüber bedarf es - dem Urteil aus dem Jahr 1991 zufolge (BGH, NJW 1991, 3092) - nur eines hinreichenden Inlandsbezuges.

    Obgleich - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - eine eindeutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage eines ausreichenden Inlandsbezuges im Sinne von § 23 ZPO durch die Begründung von Wohnsitz und Aufenthalt eines Klägers in Deutschland bislang nicht vorliegt, vielmehr dieser Aspekt in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 1999 im konkreten Fall ausdrücklich offen gelassen worden ist (vgl. BGHZ 115, 90), kann der Frage gleichwohl in Anbetracht der nahezu einhelligen Stellungnahmen in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur keine Klärungsbedürftigkeit beigemessen werden, zumal - wie der Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung andeutet - vom Grundsatz her er einen ausreichenden Inlandsbezug durch den gewöhnlichen Wohnsitz oder den Aufenthalt eines Klägers für gegeben erachtet und nur die Frage aufwirft, ob dies stets der Fall ist.

  • OLG Frankfurt, 04.06.1992 - 16 U 140/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11
    Entsprechend besteht keine Veranlassung, von der herrschenden Meinung und bestehenden Rechtsprechung abzuweichen, wonach ein hinreichender Inlandsbezug zumindest dadurch begründet wird, dass der Kläger nicht nur seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, sondern darüber hinaus deutscher Staatsangehöriger ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 305; LAG Hessen, AR-Blattei 920 Internationales Arbeitsrecht Nr. 7; OLG Stuttgart, RiW 1990, 829, 831; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 23 Rdn. 13; MünchKommZPO/Patzina, 2. Aufl., § 23 Rdn. 15; Lange, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 2. Aufl., § 23 Rdn. 5; Mark/Ziegenhain, NJW 1992, 3062, 3064).
  • OLG Frankfurt, 13.06.2003 - 5 U 159/02

    Stellung des Zurückverweisungsantrages im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11
    Denn der Kläger hat einen entsprechenden Antrag gestellt, wobei der hilfsweise angebrachte Antrag ausreichend ist (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2003, 388; Hk-ZPO/Wöstmann, 2. Aufl., § 538 Rdn. 6; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 538 Rdn. 4).
  • OLG München, 06.05.1986 - 5 U 2562/85

    Vorgehen nach Sitztheorie bei späterer Verlegung des Verwaltungssitzes; Pflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11
    Für die Bestimmung des Sitzes im Sinne von § 17 ZPO ist vorrangig der Satzungssitz in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. OLG München, NJW 1986, 2197, 2198; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 17 Rdn.9).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11
    Insbesondere ist das Landgericht örtlich zuständig, woraus sich entsprechend die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt (vgl. dazu BGH, NJW 1999, 1395; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 1 Rdn. 18).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11
    Eine Niederlassung erfordert eine von der Beklagten errichtete, auf ihren Namen und ihre Rechnung betriebene Geschäftseinrichtung, deren Leitung das Recht hat, aus eigener Entscheidung ihr übertragene Geschäfte abzuschließen und die sich dadurch von einer Agentur zur Entgegennahme und Übermittlung von Vertragsofferten unterscheidet (vgl. BGH, NJW 1987, 3081, 3082; Lange, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 2. Aufl., § 21 Rdn. 3).
  • BGH, 28.10.1996 - X ARZ 1071/96

    Gerichtsstand des Vermögens im Verfahren auf Anerkennung der Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11
    Anhaltspunkte dafür hat die insoweit darlegungs- und beweisbelastete (vgl. BGH, NJW 1997, 325, 326) Beklagte nicht vorgetragen.
  • BGH, 15.03.2010 - II ZR 27/09

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für die Berufung gegen Entscheidungen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11
    Dies ist der Ort, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1364).
  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2011 - 13 O 111/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 21 U 23/11
    die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 3. Mai 2011, Az 2-13 O 111/10, zurückzuweisen.
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 328/95

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstand des Vermögens

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 1/05

    Gerichtsstand der belegenen Sache

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