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   OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12   

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https://dejure.org/2012,49054
OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12 (https://dejure.org/2012,49054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2012 - 11 AR 217/12 (https://dejure.org/2012,49054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2012 - 11 AR 217/12 (https://dejure.org/2012,49054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 39 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO
    Willkür einer Verweisung bei Ankündigung rügeloser Einlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Verweisung nach Ankündigung rügeloser Einlassung durch die Beklagtenseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Verwesiung nach Ankündigung rügeloser Einlassung durch die Beklagtenseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).

    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt  (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295).

  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1Z AR 36/02

    Dinglicher Gerichtsstand bei Vollstreckungsabwehrklage auch bei persönlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12
    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt  (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1993 - AR 7/93

    Verweisung auf Unzuständigkeit: Unzulässige Verweisung bei Unterschreitung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12
    Da eine Verweisung die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichts voraussetzt, kann die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses darüber hinaus auch dann entfallen, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl über diese Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder zur Kenntnis nimmt  (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1364; BGH NJW 1993, 1273; BayObLG NJW-RR 2002, 1295).
  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 32 Sa 62/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Streitwert, Schmerzensgeld, Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12
    11 Zwar ist zweifelhaft, ob die vorliegende Streitwertfestsetzung tatsächlich bereits so unvertretbar erscheint, dass sie allein bereits die Willkür des hierauf beruhenden Verweisungsbeschlusses begründet (vgl. OLG Hamm, MDR 2012, 1367).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12
    Nach oben ist das Gericht zwar nicht an diese Angabe gebunden; eine höhere Festsetzung setzt aber grundsätzlich voraus, dass das Gericht aufgrund des Klägervortrages objektiv einen höheren Betrag für angemessen hält (vgl. BGH NJW 1996, 2425, 2427).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 1 AR 12/06

    Verweisung im selbstständigen Beweisverfahren; objektive Willkür

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12
    Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme von Willkür nicht, ebenso wenig die Abweichung von einer herrschenden Meinung, jedenfalls dann, wenn sich diese Meinung nicht zwingend aus dem Gesetz ergibt (BGH NJW 2003, 3201; OLG Brandenburg, MDR 2006, 1184 m.w.Nw.; Zöller/Greger aaO, § 281 ZPO Rdnr. 17).
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12
    Sie entfällt erst, wenn die Verweisung auf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs der Parteien beruht oder jeder Grundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGH NJW 2006, 847; NJW 1993, 1273NJW-RR 1994, 126;OLG Frankfurt, OLG-Report 1993, 250).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 11 AR 217/12
    Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme von Willkür nicht, ebenso wenig die Abweichung von einer herrschenden Meinung, jedenfalls dann, wenn sich diese Meinung nicht zwingend aus dem Gesetz ergibt (BGH NJW 2003, 3201; OLG Brandenburg, MDR 2006, 1184 m.w.Nw.; Zöller/Greger aaO, § 281 ZPO Rdnr. 17).
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