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OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 18 W 211/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Abs 1 S 2 JVEG
Übersetzervergütung: Erhöhtes Honorar bei Übersetzung eines nicht editierbaren Textes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Vergütung für die Übersetzung von in Papierform zur Verfügung gestellten Texten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVEG § 11 Abs. 1 S. 2
Übersetzervergütung: Erhöhtes Honorar bei Übersetzung eines nicht editierbaren Textes - rechtsportal.de
JVEG § 11 Abs. 1 S. 2
Höhe der Vergütung für die Übersetzung von in Papierform zur Verfügung gestellten Texten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 09.10.2014 - 10 O 103/14
- OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 18 W 211/14
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
Vergütung bei einer Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen
Editierbare Texte müssen mit einer Textverarbeitung (z.B. Microsoft Word) erstellt sein und gewährleisten, dass sie vom Übersetzer mit einer Textverarbeitung ohne weitere Zwischenschritte verändert und weiter bearbeitet werden können (…Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. November 2014 - 18 W 211/14, juris Rn. 5). - OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 4 WF 235/14
Redaktionsversehen in § 11 I 2 JVEG
Daraus folgt für den vorliegenden Fall aus den insoweit zutreffenden Erwägungen des Amtsgerichts, dass § 11 Abs. 1 Satz 2 JVEG im Wege der Rechtsfortbildung dahingehend auszulegen ist, dass das erhöhte Honorar von 1, 75 Euro für jeweils 55 angefangene Anschläge für die Übersetzung nicht elektronisch zur Verfügung gestellter oder sonstiger nicht editierbarer Texte anfällt (so im Ergebnis auch der 18. Zivilsenat des OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.11.2014 - 18 W 211/14, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.10.2014 - 4 Ws 432/14, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 19.12.2013 - 1 Ws 535/13, NStZ-RR 2014, 128).