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   OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07 (Kart)   

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https://dejure.org/2008,3509
OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2008 - 11 U 19/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 11 U 19/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,3509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 Abs 2 EnWG, § 311b BGB, § 125 Abs 1 BGB, § 398 BGB, § 113 EnWG
    Energieversorgungsvertrag: Ableitung eines Anspruch des Konzessionsträgers aus § 46 Abs. 2 EnWG gegen bisherigen Konzessionär auf Übereignung der Energienetze; Anspruch einer Gemeinde gegen einen Konzessionsträger auf Übereignung von Gasverteilungsanlagen bei Beendigung ...

  • Betriebs-Berater

    Vertragliche und gesetzliche Endschaftsbestimmungen bei Konzessionsverträgen

  • Judicialis

    EnWG § 46 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 46 Abs. 2
    Zum Anspruch eines neuen Konzessionsträgers auf Herausgabe von Anlagen zur Netzbetreibung gegen bisherigen Energieversorger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übertragung der Versorgungsanlagen bei Beendigung eines Gaskonzessionsvertrages; Zahlung einer angemessenen Vergütung zur Übertragung eines Gasversorgungsnetzes; Notwendigkeit der Übertragung des Eigentums am Gasversorgungsnetz und den Verteilungsanlagen auf ...

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Endschaftsklausel in Konzessionsverträgen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Neue Konzessionsträger können vom bisherigen kommunalen Energieversorger Netzübertragung verlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neuer Konzessionsträger hat Anspruch auf Netzübertragung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07
    Aus dieser Formulierung lässt sich nicht ableiten, der Gesetzgeber habe die Überlassung der Anlagen ausschließlich mittels der Übertragung des Eigentums hieran zulassen wollen (so aber OLG Schleswig, Urt. vom 10.01.2006 - Az.: 6 U Kart 58/05) Vielmehr wird damit nur ein möglicher Hinderungsgrund bei der Netzübernahme erwähnt.

    Die Revision war zuzulassen, soweit der Senat einen Anspruch auf Übertragung der Tarifkundenverhältnisse gem. Antrag zu 1, 6 und einen entsprechenden Auskunftsanspruch gem. Antrag zu 11, 4 abgelehnt hat, weil er insoweit von dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 10.01.2006 (Az: 6 U Kart 58/05) abweicht.

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07
    Sie ist infolge dessen darauf angewiesen, den maßgeblichen Vertragsinhalt und die Rahmenbedingungen für die Festsetzung des Übernahmepreises durch eine Feststellungsklage zu klären (BGH NJW 2000, 577, 578).

    Da in der vertraglichen Vereinbarung nur von dem Wert der Anlage die Rede ist, ist ein Sachverständiger nicht gehindert, die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.11.1999 für notwendig erachteten Modifikationen des Sachzeitwertes durch den Ertragswert zu berücksichtigen ( BGHZ 143, 128 ).

  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 19/07
    Die Feststellungsanträge sind zulässig, weil ein Leistungsantrag auf Übertragung der Versorgungsanlagen an die Klägerin die von ihr zu erbringende Gegenleistung konkret beziffern, also die Zug-um-Zug-Einschränkung hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO benennen müsste (BGH NJW 1993, 324).
  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Eine Auffassung entnimmt ihr keine Pflicht zur Übereignung (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2008, 561 f.; RdE 2011, 422, 426; OLG Koblenz, ZNER 2009, 146, 147 ff.; Säcker/Jaecks, BB 2001, 997, 999 ff.; Büdenbender, EnWG, § 13 Rn. 58 ff.; Salje, EnWG, § 46 Rn. 158 ff.; BerlKommEnR/Wegner, 2. Aufl., EnWG § 46 Rn. 66 ff.; Lecheler in Ballwieser/Lecheler, Die angemessene Vergütung für Netze nach § 46 Abs. 2 EnWG, S. 35 f.; Kermel/Danzeisen, Konzessionsverträge und Konzessionsabgaben, Kap. 6 Rn. 12; Kermel, RdE 2005, 153, 157; Dodel, Das Verständnis des § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG im Lichte seiner Vorgängerregelungen, S. 51 ff.; Braedel, Die Überlassung von Verteilungsanlagen nach Ablauf des Konzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG, S. 28 ff.; BNetzA bei BKartA/BNetzA, Gemeinsamer Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, Rn. 33; vgl. Papier/Schröder, Wirtschaftlich angemessene Vergütung für Netzanlagen, S. 60).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 11 U 36/10

    Zur Auslegung einer konzessionsvertraglichen Endschaftsklausel im Rahmen der

    Zwar habe der Senat in seinem Urteil vom 29.01.2008 (11 U 19/07 (Kart.)) die gegenteilige Rechtsposition vertreten und sei das Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt worden.

    Zu Unrecht habe sich das Landgericht hier auf eine angebliche Rechtstradition berufen, weil es auch Endschaftsklauseln gebe, die keine Begrenzung auf ausschließlich der örtlichen Versorgung dienende Anlagen enthielten (so in dem Verfahren Senat 11 U 19/07 (Kart.)).

    Insbesondere bleibt eine vertragliche Endschaftsbestimmung von der gesetzlichen Regelung des Überlassungsanspruchs in § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG unberührt (BGH, Urteil v. 29.09.2009, EnZR 15/08; Senat, Urteile v. 29.01.2008, 11 U 19/07 (Kart) sowie 11 U 20/07 (Kart.)).

    Diese vom Senat bereits in seiner früheren Rechtsprechung vertretene Auffassung (Senatsurteil v. 29.1.2008, 11 U 19/07 (Kart)) ist vom Bundesgerichtshof nicht beanstandet worden.

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Soweit eine Endschaftsklausel einen Anspruch auf den Erwerb der Anlagen begründet, kann sich zudem eine Verpflichtung zur Übertragung der erforderlichen dinglichen und schuldrechtlichen Grundstücksbenutzungsrechte als Nebenverpflichtung aus der Endschaftsklausel ergeben (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Januar 2008 - 11 U 19/07 (Kart), OLGR 2008, 561, Rn. 76 nach juris).
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - U 646/08

    Wechsel eines gemeindlichen Energieversorgers nach Auslaufen eines

    cc) Gegen die Annahme, der Gesetzgeber habe zwingend die Übertragung des Eigentums am Gasversorgungsnetz auf den neuen Konzessionär vorschreiben wollen, spricht auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift (so auch OLG Frankfurt/Main OLGR 2008, 561 f.).

    Vielmehr spricht die Untätigkeit des Gesetzgebers für die Auffassung, § 46 Abs. 2 EnWG verlange zur Überlassung nicht ausnahmslos eine Übereignung, sondern behalte die nähere Ausgestaltung den Parteien vor (so OLG Frankfurt/Main OLGR 2008, 561, 562; a. A. OLG Schleswig ZNER 2006, 154, 157).

    § 46 Abs. 2 EnWG steht deshalb einer Endschaftsklausel, welche die Übertragung des Eigentums vorsieht, nicht entgegen, zumal die nähere Ausgestaltung der Überlassung der Anlagen Sache der Parteien ist (so auch OLG Frankfurt/Main OLGR 2008, 561, 564).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Andere Stimmen in Rechtsprechung und Literatur sprechen sich gegen eine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung aus (so OLG Frankfurt, Urteile vom 29.01.2008 11 U 19/07 bei juris Rn. 53 und 11 U 20/07 bei juris Rn 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2011, 11 U 36/10 (Kart), bei juris, Rn. 93; Landgericht Darmstadt, Urteile vom 24.04.2007,18 O 517/06 und 14 O 494/06, RdE 2007, 239 und 240; Büdenbender, Schwerpunkte der Energierechtsreform 1998, S. 2092 Rn. 492 zu Art. 4 § 1 NeuregelungsG; Salje, EnWG, § 46 Rn 158 ff.; Säcker/Jaecks, Netzüberlassungspflicht im Energiewirtschaftsgesetz: Eigentumsübertragung oder Gebrauchsüberlassung?, BB 2001, S. 997 ff.).

    Entscheidend gegen eine Verpflichtung zur Eigentumsübertragung am Gasversorgungsnetz und den Verteilungsanlagen auf den neuen Konzessionär aus § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG a.F. spricht aber - wie bereits das OLG Frankfurt (Urteile vom 29.01.2008, 11 U 19/07 bei juris Rn. 53 und 11 U 20/07 bei juris Rn 51) ausgeführt hat - die Entstehungsgeschichte der Vorschrift.

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