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   OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 5 WF 199/19   

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https://dejure.org/2020,2193
OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 5 WF 199/19 (https://dejure.org/2020,2193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2020 - 5 WF 199/19 (https://dejure.org/2020,2193)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 5 WF 199/19 (https://dejure.org/2020,2193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 Abs 1 FamFG
    Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren nach § 249 Abs. 1 FamFG bei nicht-paritätischem Wechselmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 249 Abs 1
    Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren nach § 249 Abs. 1 FamFG bei nicht-paritätischem Wechselmodell

  • rechtsportal.de

    FamFG §§ 58 ff.; FamFG § 250 Abs. 1 Nr. 9
    Beschwerde gegen die Festsetzung von Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren bei paritätischem Wechselmodell

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 518
  • FamRZ 2020, 838
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 30.08.2019 - 20 WF 628/19

    Streit über das Vorliegen eines paritätischen Wechselmodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 5 WF 199/19
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn das Kind von beiden Eltern zu gleichen Anteilen betreut wird (paritätisches Wechselmodell), das Kind daher sowohl im Haushalt des einen als auch in dem des anderen Elternteils lebt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30.08.2019 - 20 WF 628/19 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2018, 592).
  • OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 9 WF 160/17

    Vereinfachte Unterhaltsfestsetzung für das minderjährige Kind: Einwand der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 5 WF 199/19
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn das Kind von beiden Eltern zu gleichen Anteilen betreut wird (paritätisches Wechselmodell), das Kind daher sowohl im Haushalt des einen als auch in dem des anderen Elternteils lebt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30.08.2019 - 20 WF 628/19 - juris; OLG Brandenburg FamRZ 2018, 592).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2020 - 9 WF 241/20

    Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens bei einem

    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d. h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2022 - 13 WF 216/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt

    Ein ausgeweiteter Umgang ist nicht gleichbedeutend mit einer paritätischen Betreuung des Kindes durch beide Eltern (OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 249 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 13 WF 156/21

    Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren;

    Indem der Antragsgegner das Vorliegen einer exakt gleichrangigen paritätischen Betreuung des Kindes und damit einen Obhutswechsel seit dem 28.06.2021 schlüssig - und unwidersprochen - vorträgt, sind die Anforderungen an die Begründetheit seiner Einwendung gegen das vereinfachte Unterhaltsverfahren vorliegend erfüllt (vgl. OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, a. a. O.; OLG Dresden, FamRZ 2020, 112; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; Schmitz in Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 10. Aufl. 2019, § 10 Rn. 665).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2020 - 9 WF 211/20
    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d.h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2021 - 13 WF 201/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zur Zahlung des Mindestunterhalts im

    Ein ausgeweiteter Umgang ist nicht gleichbedeutend mit einer paritätischen Betreuung des Kindes durch beide Eltern (OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 249 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2023 - 13 WF 38/23

    Leistungsunfähigkeit bezüglich der Erbringung von Unterhalt für minderjähriges

    Ein ausgeweiteter Umgang ist nicht gleichbedeutend mit einer paritätischen Betreuung des Kindes durch beide Eltern (OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 249 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2020 - 9 WF 211/20

    Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Festsetzung des Kindesunterhalts

    Nur wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell praktizieren, d.h. das Kind in etwa gleich langen Zeiträumen abwechselnd in den jeweiligen Haushalten eines Elternteils lebt, sind die Voraussetzungen des § 249 Abs. 1 FamFG nicht erfüllt (OLG Dresden, FamRZ 2020, 112 ; OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 838 ; erkennender Senat, Beschluss vom 28.08.2017 - 9 WF 160/17 - NZFam 2017, 1062; OLG Celle, a.a.O.; Bömelburg in Prütting/Helms, FamFG , 5. Aufl., § 249 Rz. 13).
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