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   OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 5 WF 16/18   

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https://dejure.org/2018,8138
OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 5 WF 16/18 (https://dejure.org/2018,8138)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2018 - 5 WF 16/18 (https://dejure.org/2018,8138)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2018 - 5 WF 16/18 (https://dejure.org/2018,8138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs. 1 FamGKG, § 36 FamGKG
    Verfahrenswert für Zustimmung des Ehegatten zur Veräußerung gemeinsamer Immobilie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenswert für Zustimmung des Ehegatten zur Veräußerung gemeinsamer Immobilie

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Streitwert

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 42 Abs. 1 ; FamGKG § 36
    Verfahrenswert eines Antrags auf Zustimmung des anderen Ehegatten zur Veräußerung einer im Miteigentum stehenden Immobilie

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 42 Abs. 1 ; FamGKG § 36

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung des Verfahrenswerts bei Zustimmung zu Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 838
  • FamRZ 2018, 1174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 11.09.2013 - 18 WF 164/13

    Verfahrenswert der Zustimmung zur Veräußerung eines in gemeinschaftlichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 5 WF 16/18
    Der Senat hält an seiner hiervon abweichenden früheren Ansicht (vgl. Senatsbeschluss vom 9.9.2016 -5 WF 168/16- NZF am 2017, 182; ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1225) nicht mehr fest.

    Mithin ist lediglich der Wert des Miteigentumsanteils des Antragsgegners wertbestimmend (OLG Frankfurt NZFam 2017, 182; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1225; N. Schneider NZFam 2017, 182).

  • OLG Frankfurt, 09.09.2016 - 5 WF 168/16

    Streitwert für Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 5 WF 16/18
    Der Senat hält an seiner hiervon abweichenden früheren Ansicht (vgl. Senatsbeschluss vom 9.9.2016 -5 WF 168/16- NZF am 2017, 182; ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1225) nicht mehr fest.

    Mithin ist lediglich der Wert des Miteigentumsanteils des Antragsgegners wertbestimmend (OLG Frankfurt NZFam 2017, 182; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1225; N. Schneider NZFam 2017, 182).

  • OLG Frankfurt, 12.07.2011 - 13 W 12/11

    Streitwertfestsetzung bei Vergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 5 WF 16/18
    Dies steht im Übrigen nicht im Widerspruch zur Entscheidung des 13. Zivilsenats des OLG Frankfurt (AGS 2011, 562), weil es dort um die Bewertung eines Vergleichs ging, indem sich beide Ehegatten zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie verpflichtet hatten.
  • OLG Jena, 05.12.2019 - 1 UF 328/19

    Familiengerichtliches Verfahren um die Zustimmung eines Ehegatten zu einem

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 29.3.2018 - 5 WF 16/18 - NJW-RR 2018, 838) seine bisherige Linie geändert und greift statt auf § 36 FamGKG auf § 42 Abs. 1 FamGKG zurück.
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