Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 4 U 202/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Justiz Hessen
§ 17 Abs. 1 BeurkG, § 19 BNotO
Notarhaftung: Verletzung der Pflicht zur gestaltenden Beratung bei Kettenschenkung - Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19; BeurkG § 17 Abs. 1
Haftung wegen fehlerhafter Vertragsgestaltung; keine vorrangige Haftung eines Rechtsanwalts, wenn dieser nicht mit Beratung zum Vertragsgegenstand beauftragt war - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notarhaftung: Verletzung der Pflicht zur gestaltenden Beratung bei Kettenschenkung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung des Notars für nicht fachgerechte Vertragsgestaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO § 19
Pflicht des mit einer Beratung über die Gestaltung des ehelichen Güterrechts beauftragten Rechtsanwalts zur umfassenden Prüfung eines notariellen Vertragsentwurfs hinsichtlich der schenkungssteuerrechtlichen Folgen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftet der Notar für eine fehlerhaft gestaltete Kettenschenkung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Anwalts im Fall einer so genannten Kettenschenkung bei fehlerhafter Vertragsgestaltung durch Kollegen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Haftung des Anwalts im Fall einer so genannten Kettenschenkung bei fehlerhafter Vertragsgestaltung durch Kollegen
Verfahrensgang
- LG Limburg, 28.08.2014 - 4 O 92/14
- OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 4 U 202/14
Papierfundstellen
- MDR 2016, 60
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95
Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 4 U 202/14
Dies kann etwa vorliegen, wenn ein Anwalt beauftragt wird einen bereits vereinbarten Vertragsinhalt in eine geeignete juristische Form zu bringen (BGH WM 1996, 1832, 1834). - BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00
Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 4 U 202/14
Zwar muss der Anwalt den Mandanten auch bei einem eingeschränkten Mandats vor Gefahren warnen, die sich bei ordnungsgemäßer Bearbeitung aufdrängen, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass sein Auftraggeber sich dieser Gefahr nicht bewusst ist (etwa BGH NJW 2002, 1117 m.w.N.).
- LG Halle, 18.10.2016 - 4 O 346/15
Notarhaftung: Nichtbelehrung über die mögliche Schenkungssteuerpflicht bei …
Eine Verletzung dieser Dienstpflicht ist auch grundsätzlich geeignet, einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 19 Absatz 1 Satz 1 BNotO auszulösen (vgl. etwa in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Mai 2015, 4 U 202/14, Rn. 11).