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   OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86   

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https://dejure.org/1987,3853
OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86 (https://dejure.org/1987,3853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.1987 - 3 VAs 65/86 (https://dejure.org/1987,3853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 1987 - 3 VAs 65/86 (https://dejure.org/1987,3853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im laufenden Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz; Unanfechtbarkeit staatsanwaltschaftlichen Handelns im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 194
  • StV 1989, 96
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 11.06.1996 - 1 VAs 25/96

    Strafprozessrechtliche Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts eines Beschuldigten

    Soweit den Ermittlungsbehörden dabei ein Fehlverhalten vorzuwerfen wäre, müßte sich dies im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls zugunsten des Betroffenen auswirken (OLG Frankfurt StV 1989, Seite 96).
  • OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95

    Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft

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  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im

    Sie entspricht verbreiteter Meinung (vgl. auch BVerfGE, Vorprüfungsausschuß, NStZ 1984, S. 228 m.w.N.), insbesondere der nahezu einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamburg NJW 1972, 1586; OLG Hamburg StV 1986, 422; OLG Hamm NStZ 1984, 280; OLG Koblenz, NJW 1985, 2038; OLG Schleswig SchlHA 1987, 117; mit gleichem Ergebnis über § 23 EGGVG auch OLG Frankfurt StV 1989, 96; anderer Meinung OLG Celle NStZ 1983, 379).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.1994 - VAs 8/94

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht;

    Er ist insbesondere mit dem OLG Hamm (NStZ 1984, 280 ) und entgegen dem OLG Frankfurt (StV 1989, 96; 1993, 292; 297) der Ansicht, daß der sich aus § 147 Abs. 1 StPO ergebenden Befugnis des Verteidigers, Akten einzusehen, die sich unter der Voraussetzung der Gefährdung des Untersuchungszwecks ergebende zeitliche Beschränkbarkeit (§ 147 Abs. 2 StPO ) immanent ist und daß es dem in der Strafprozeßordnung vorgenommenen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung und denen des Beschuldigten auf Wahrung seiner Freiheitsrechte widersprechen würde, wollte man dem Beschuldigten in diesem Verfahrensabschnitt die Möglichkeit geben, die auf einer autonomen Wertung der Staatsanwaltschaft beruhende Verweigerung der Akteneinsicht gerichtlich überprüfen zu lassen.
  • KG, 30.12.1999 - Zs 2239/99

    Einziehung: Akteneinsichtsrecht des Einziehungsbeteiligten

    Die mit einem Ermittlungsverfahren einhergehenden Beeinträchtigungen hat der Beschuldigte - und auch der Einziehungsinteressent - im Interesse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege für einen angemessenen Zeitraum hinzunehmen (vgl. BVerfG a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StV 1989, 96 f; OLG Hamm NStZ 1984, 280 ).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Das OLG Frankfurt (StV 1989, 96 f.; 1993, 292 ff [krit. Anm. Taschke]; StV 1993, 297 ff; neuestens StV 1996, 310, 311) bewertet ein solches Verhalten der Staatsanwaltschaft zwar im Gegensatz zur herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung nicht als "Prozeßhandlung", sondern als grundsätzlich anfechtbaren Justizverwaltungsakt; es vertritt aber unter Betonung des auf der späteren Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Verfügungen des Vorsitzenden beruhenden Subsidiaritätsgedankens in der Sache den gleichen Standpunkt.
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