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   OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 151/05   

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https://dejure.org/2008,10772
OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 151/05 (https://dejure.org/2008,10772)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.2008 - 5 U 151/05 (https://dejure.org/2008,10772)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 5 U 151/05 (https://dejure.org/2008,10772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 Abs 1 BGB, § 630 S 2 BGB, § 269 Abs 6 ZPO, § 112 AktG, § 264 Abs 3 AktG
    Auflösung einer Aktiengesellschaft: Wirksamkeit von Kündigungen bzw. der Abberufung eines Abwicklers und Einrede mangelnder Kostenerstattung des Vorprozesses gegenüber dem Abwickler, der widerklagend Ansprüche geltend macht

  • Judicialis

    ZPO § 264; ; ZPO § ... 269 Abs. 6; ; ZPO § 539 Abs. 1; ; ZPO § 539 Abs. 3; ; AktG § 264 Abs. 3; ; AktG § 265 Abs. 5 Satz 1; ; AktG § 269 Abs. 3; ; AktG § 269 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 630 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Abwicklers einer Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Abwicklers einer Aktiengesellschaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1992 - XI ZR 223/91

    Einrede mangelnder Kostenerstattung bei Aufrechnung mit im Vorprozeß eingeklagter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 151/05
    Inzwischen entspricht es aber der allgemeinen Auffassung, dass eine Belästigungsabsicht nicht vorliegen muss (BGH NJW 1992, 2034; OLG München DR 1984, 501; OLG Bremen EWiR § 269 ZPO 1/91, 1031 mit zustimmender Anm. Oellers).

    Eine Aufrechnung ist zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 269 Abs. 6 ZPO nicht grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn Aufrechnungsforderungen streitig und beweisbedürftig sein sollten (BGH NJW 1992, 2034 sub 1b,aa, BGH NJW-RR 1987, 61).

    Nach dem Schutzzweck der Vorschrift darf die sachliche Berechtigung des Anspruchs vor Erstattung der Vorprozesskosten nicht gegen den Willen der früher verklagten Partei in einen neuen Prozess eingeführt werden (BGH NJW 1992, 2034).

  • BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 283/85

    Zulässigkeitsrüge der mangelnden Kostenerstattung gegenüber einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 151/05
    Solches hatte das Reichsgericht (RG JW 1915, 249 mwN.) zwar noch verlangt und der BGH zunächst offen gelassen (BGH NJW-RR 1987, 61).

    Eine Aufrechnung ist zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 269 Abs. 6 ZPO nicht grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn Aufrechnungsforderungen streitig und beweisbedürftig sein sollten (BGH NJW 1992, 2034 sub 1b,aa, BGH NJW-RR 1987, 61).

  • BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84

    Wettbewerbsverein II; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins bei Fehlen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.2008 - 5 U 151/05
    Das ist - trotz fehlenden Antrags des Beklagten - auf den Abweisungsantrag der Klägerin durch unechtes Versäumnisurteil festzustellen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1041; Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 539 Rz.4; HK/Wöstmann, ZPO, 2. Aufl. 2007, § 539 Rz.2; Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 539 Rz.4).
  • KG, 05.03.2007 - 23 U 113/06

    Gesellschaftsrecht: Durchsetzungssperre bei isolierter Geltendmachung eines

    Insoweit wird exemplarisch auf die Urteile des Kammergerichts vom 01.08.2006 (5 U 3/06) und vom 15.08.2006 (5 U 151/05) Bezug genommen.
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