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   OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 4 U 183/17   

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https://dejure.org/2018,32923
OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 4 U 183/17 (https://dejure.org/2018,32923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.08.2018 - 4 U 183/17 (https://dejure.org/2018,32923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. August 2018 - 4 U 183/17 (https://dejure.org/2018,32923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Befriedigung aus nicht zweckgebundenen Fremdgeldern durch Aufrechnung mit anwaltlichen Honoraransprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befriedigung aus nicht zweckgebundenen Fremdgeldern durch Aufrechnung mit anwaltlichen Honoraransprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 176
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZB 93/09

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 4 U 183/17
    Die zulässige Berufung - die nach verständiger Würdigung entsprechend der späteren klägerischen Klarstellung von vornherein und damit fristgemäß auch gegen den zunächst nicht explizit genannten Beklagten zu 2) eingelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZB 93/09 -, Rn. 12, zit. nach juris) - hat in der Sache ebenso wenig Erfolg wie die zulässige Anschlussberufung des Beklagten zu 2).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 118/04

    Wirksamkeit der Aufrechnung gegen die Forderung eines Spediteurs; Treuwidrigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 4 U 183/17
    Die Berufung auf ein Aufrechnungsverbot trotz Verjährung der zur Aufrechnung gestellten Forderung kann nicht schlechthin als treuwidrig angesehen werden (BGH, Urteil vom 15. Februar 2007 - I ZR 118/04 -, Rn. 28 m.w.N., zitiert nach juris); maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles.
  • OLG Hamm, 17.05.1993 - 17 U 7/92

    Aufrechnungsausschluß in AGB des Unternehmers wirksam?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 4 U 183/17
    Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Verlust der Forderung den Aufrechnenden unangemessen belastet und auch deshalb nicht interessengerecht ist, weil das Aufrechnungsverbot lediglich die Durchsetzung der Forderung des Verwenders erleichtern soll, nicht aber den Verlust der Forderung des Vertragspartners bezweckt (OLG Hamm, Urteil vom 17. Mai 1993 - 17 U 7/92 -, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.09.2002 - IX ZR 66/01

    Berichtigung einer Saldierung von Klage- und Widerklageforderung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 4 U 183/17
    Insoweit ist zu ermitteln, ob der besondere Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses, die Natur der Rechtsbeziehungen oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - IX ZR 66/01 -, Rn. 27 f. m.w.N., zitiert nach juris).
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