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   OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 1 U 283/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29585
OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 1 U 283/12 (https://dejure.org/2014,29585)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2014 - 1 U 283/12 (https://dejure.org/2014,29585)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2014 - 1 U 283/12 (https://dejure.org/2014,29585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Entbehrlichkeit der Abnahme für Fälligkeit des Werklohns

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Auftraggebers bei Mängeln der erbrachten Werkleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1; BGB § 640; BGB § 641 Abs. 1
    Entbehrlichkeit der Abnahme für Fälligkeit des Werklohns

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 640 ; BGB § 641 Abs. 1
    Rechte des Auftraggebers bei Mängeln der erbrachten Werkleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Abnahme oder der fehlende Abnahmefähigkeit: Keine Zug um Zug-Verurteilung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fälligkeit des Werklohns für erbrachte Teilleistungen nach einer Kündigung des Bestellers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fälligkeit des Werklohns für erbrachte Teilleistungen nach einer Kündigung des Bestellers

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Bau: Kein Werklohn ohne Abnahme?

Besprechungen u.ä. (2)

  • bau-blawg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entbehrlichkeit der Abnahme für Fälligkeit des Werklohns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne Abnahme keine Vergütung! (IBR 2014, 722)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 265/84

    Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 1 U 283/12
    Der Vorleistungspflichtige - hier die Klägerin als Unternehmer hinsichtlich der Mängel der nicht abgenommenen, erbrachten Teilleistungen - kann unter den Voraussetzungen des § 321 BGB nicht seinerseits Zug um Zug gegen Bewirkung seiner (eigentlich Vor-) Leistung auf Gegenleistung (hier: Werklohn) klagen, die Unsicherheitseinrede führt nicht in diesem Sinne eine Rechtslage nach § 320 BGB herbei (vgl. BGH NJW 1985, 2696 f.; MünchKommBGB-Emmerich, 6. Auflage 2012, § 321 Rn. 19; Schmidt, in: BeckOK BGB, Edition 31, Stand: 01.05.2014, § 321 Rn. 10; Staudinger-Otto (2009), § 321 Rn. 46).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2014 - 1 U 283/12
    Es gelten allerdings die allgemeinen Entbehrlichkeitsregeln; der Werklohn wird ohne Abnahme und unabhängig von der Abnahmereife fällig, wenn der Besteller keine Nacherfüllung mehr verlangt, sondern mindert oder Schadensersatz geltend macht, ebenso, wenn er die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder eine Ersatzvornahme erfolgreich durchgeführt hat (vgl. BGH NJW 2006, 2475, 2476, Tz. 22 ff.; Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 23.06.2014, § 640, Rn. 26 ff.).
  • OLG Celle, 11.03.2020 - 14 U 32/16

    Grund und Höhe der Haftung für das Auftreten und die Sanierung von

    Zumindest muss er Bedenken anmelden [OLG Frankfurt, Urteil vom 29. September 2014 - 1 U 283/12 -, zitiert nach juris].
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