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   OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03   

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https://dejure.org/2003,23555
OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03 (https://dejure.org/2003,23555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.2003 - 17 U 61/03 (https://dejure.org/2003,23555)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 17 U 61/03 (https://dejure.org/2003,23555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 94 InsO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 129 InsO, §§ 129 ff InsO
    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Aufrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Aufrechnung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03
    Das Landgericht hat der Klage aus Rechtsgründen in vollem Umfang stattgegeben und sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2001, abgedruckt in NJW 2001, Seite 1940, 1941 f. gestützt.

    Auf die übrigen Insolvenzgläubiger entfällt rechnerisch eine entsprechend geringere Insolvenzquote mit der Folge, dass sie insgesamt geschädigt sind (vgl. dazu auch BGH abgedruckt in ZIP 2001, Seite 885, 887).

  • BGH, 09.02.1983 - VIII ZR 305/81

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Mietzahlungsanspruch jedoch wegen des synallagmatischen Verhältnisses zur Gebrauchsüberlassung abschnittsweise fällig (vgl. BGH ZIP 1990, Seite 646, 649 und BGH ZIP 1983, Seite 332 ff., Seite 333).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89

    Vertragsaufhebung nach Abtretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 61/03
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Mietzahlungsanspruch jedoch wegen des synallagmatischen Verhältnisses zur Gebrauchsüberlassung abschnittsweise fällig (vgl. BGH ZIP 1990, Seite 646, 649 und BGH ZIP 1983, Seite 332 ff., Seite 333).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - 18 U 28/05

    Zum Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO - Unzulässigkeit der Aufrechnung

    § 96 InsO hat mithin zur Folge, dass dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit einer Anfechtung des gesamten Vertrages genommen ist, wenn die Gläubigerbenachteiligung bereits durch die Unzulässigkeit der Aufrechnung beseitigt wird und der verbleibende Vertrag keine Gläubigerbenachteiligung mehr zur Folge hat (so zu Recht OLG Frankfurt, OLGR 2004, 237).
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