Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.10.2013 - 11 U 47/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 69a UrhG, § 69c UrhG, § 69d UrhG, § 97 UrhG
Konkludente Rechteeinräumung bei Freischaltung und vollständiger Bezahlung eines im Auftrag entwickelten Computerprogramms - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur konkludenten Einräumung von Nutzungsrechten für ein fertig gestelltes und bezahltes Computerprogramm
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkludente Rechteeinräumung bei Freischaltung und vollständiger Bezahlung eines im Auftrag entwickelten Computerprogramms
- kanzlei.biz
Zur konkludenten Rechteeinräumung bei Freischaltung und vollständiger Bezahlung eines Computerprogramms
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 69a; UrhG § 69c; UrhG § 69d; UrhG § 97
Anforderungen an die Übertragung der Nutzungsrechte an einem im Auftrag des Auftraggebers erstellten Computerprogramm - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkludente Rechteeinräumung bei Freischaltung und Bezahlung eines Computerprogramms
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Konkludente Rechteeinräumung bei Freischaltung
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Schutzfähigkeit und Rechteeinräumung im Rahmen agiler Programmierung
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Die Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte an einer Software durch schlüssiges Verhalten
Besprechungen u.ä.
- kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Nutzungsrechte bei bedingungsloser Übergabe von Software
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.05.2013 - 6 O 153/13
- OLG Frankfurt, 29.10.2013 - 11 U 47/13
Papierfundstellen
- MMR 2014, 661
- ZUM 2014, 712
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02
Fash 2000
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2013 - 11 U 47/13
Im Gegensatz zu Programmen von nicht unerheblichem Umfang, bei denen der Beweis des ersten Anscheins für die Schutzfähigkeit besteht (…Dreier ebenda Rn. 29; BGH GRUR 2005, 860, 861 - fash 2000), werden in der Rechtsprechung an die Annahme der Schutzfähigkeit von Programmteilen höhere Anforderungen gestellt (…Dreier ebenda Rn. 29).Maßgeblich für die Prüfung einer konkludenten Rechteübertragung sind die Gesamtumstände, insbesondere der zweifelsfrei feststellbare Vertragszweck und die vorangegangene Vertragspraxis sowie die Branchenübung (ebenda; BGH GRUR 1984, 528,529 - Bestellvertrag; BGH GRUR 2005, 860, 862 - fash 2000).
- BGH, 15.03.1984 - I ZR 218/81
Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Bestellvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2013 - 11 U 47/13
Maßgeblich für die Prüfung einer konkludenten Rechteübertragung sind die Gesamtumstände, insbesondere der zweifelsfrei feststellbare Vertragszweck und die vorangegangene Vertragspraxis sowie die Branchenübung (ebenda; BGH GRUR 1984, 528,529 - Bestellvertrag; BGH GRUR 2005, 860, 862 - fash 2000).