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   OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14   

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https://dejure.org/2014,34584
OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14 (https://dejure.org/2014,34584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.2014 - 23 U 62/14 (https://dejure.org/2014,34584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 23 U 62/14 (https://dejure.org/2014,34584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einreden des Bürgen bei selbstschuldnerischer Bürgschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft, da die vertraglich vereinbarte Freigrenze für die Inanspruchnahme nicht überschritten ist.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765; BGB § 1032 Abs. 1
    Einreden des Bürgen bei selbstschuldnerischer Bürgschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 765 ; BGB § 1032 Abs. 1
    Ablehnung der Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft, da die vertraglich vereinbarte Freigrenze für die Inanspruchnahme nicht überschritten ist.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    An eine Schiedsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien ist der Bürge nicht gebunden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    An eine Schiedsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien ist der Bürge nicht gebunden! (IBR 2015, 48)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.11.1990 - II ZR 249/89

    Bindung an eine von einer Partenreederei getroffene Schiedsabrede

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
    Ein Bürge sei aufgrund besonderer Vereinbarung an einen zwischen Dritten geschlossenen Schiedsvertrag gebunden, wie vom BGH (Urteil vom 12.11.1990, II ZR 249/89) entschieden.

    Soweit sich das Landgericht darauf stützen will, dass ein Bürge aufgrund besonderer Vereinbarung an einen zwischen Dritten geschlossenen Schiedsvertrag gebunden sei, wie vom BGH mit Urteil vom 12.11.1990 (II ZR 249/89) entschieden, vermag dies nicht zu überzeugen.

  • BGH, 05.05.1977 - III ZR 177/74

    Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
    Vielmehr gilt der Grundsatz, dass die Schiedsvereinbarung nur zwischen den Parteien wirkt (Zöller-Geimer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 1029 Rn 63), d.h. vorliegend den Parteien des Kauf- und Übertragungsvertrags vom 2.8.2012 betreffend die B ... GmbH, nicht aber Bürgen bindet (BGH, VersR 1983, 776: " Die in einem Zeitchartervertrag enthaltene Schiedsgerichtsabrede führt nicht ohne weiteres zu einer Bindung zwischen dem Schiffseigentümer (Gläubiger) und dem Garanten oder Bürgen des Zeitcharterers (Schuldners)" ; BGHZ 68, 356; Zöller-Geimer a.a.O.); deren Schuld steht grundsätzlich selbständig neben der Hauptschuld und hat ein eigenes rechtliches Schicksal, es sei denn, dass die Bürgen die betreffende Schiedsvereinbarung mit unterschreiben haben (so Zöller-Geimer a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1983 - II ZR 141/82

    Anspruch auf Freistellung von der Haftung für einen Ladungsschaden - Erhebung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
    Vielmehr gilt der Grundsatz, dass die Schiedsvereinbarung nur zwischen den Parteien wirkt (Zöller-Geimer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 1029 Rn 63), d.h. vorliegend den Parteien des Kauf- und Übertragungsvertrags vom 2.8.2012 betreffend die B ... GmbH, nicht aber Bürgen bindet (BGH, VersR 1983, 776: " Die in einem Zeitchartervertrag enthaltene Schiedsgerichtsabrede führt nicht ohne weiteres zu einer Bindung zwischen dem Schiffseigentümer (Gläubiger) und dem Garanten oder Bürgen des Zeitcharterers (Schuldners)" ; BGHZ 68, 356; Zöller-Geimer a.a.O.); deren Schuld steht grundsätzlich selbständig neben der Hauptschuld und hat ein eigenes rechtliches Schicksal, es sei denn, dass die Bürgen die betreffende Schiedsvereinbarung mit unterschreiben haben (so Zöller-Geimer a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 24/98

    Darlegungs- und Beweispflicht des Gläubigers einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
    Bei einer solchen für den Bürgen besonders riskanten Form der Bürgschaftsverpflichtung muss der Bürge nach Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen durch den Gläubiger ohne Rücksicht auf dessen materielle Berechtigung zunächst zahlen und wird mit seinen nicht unstreitigen, offensichtlichen oder liquide beweisbaren Einwendungen auf den Rückforderungsprozess aus § 812 BGB verwiesen (BGH NJW 2003, 2231; 1999, 2361).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 287/99

    Schutzwürdigkeit des Interesses einer vermögenslosen GmbH an der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
    Bei einer solchen für den Bürgen besonders riskanten Form der Bürgschaftsverpflichtung muss der Bürge nach Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen durch den Gläubiger ohne Rücksicht auf dessen materielle Berechtigung zunächst zahlen und wird mit seinen nicht unstreitigen, offensichtlichen oder liquide beweisbaren Einwendungen auf den Rückforderungsprozess aus § 812 BGB verwiesen (BGH NJW 2003, 2231; 1999, 2361).
  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
    Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft - wie der vom Beklagten übernommenen - tritt der Sicherungsfall und damit die Fälligkeit des Bürgschaftsanspruchs frühestens mit der Fälligkeit der gesicherten Forderung ein (vgl. BGH NJW 2010, 1284; NJW-RR 2009, 378; NJW 2008, 1729, OLG Karlsruhe OLGR 2008, 138; Staudinger- Horn , BGB, Juli 2012, § 765 Rn. 126 und Palandt- Sprau , § 765 Rn 25).
  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
    Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft - wie der vom Beklagten übernommenen - tritt der Sicherungsfall und damit die Fälligkeit des Bürgschaftsanspruchs frühestens mit der Fälligkeit der gesicherten Forderung ein (vgl. BGH NJW 2010, 1284; NJW-RR 2009, 378; NJW 2008, 1729, OLG Karlsruhe OLGR 2008, 138; Staudinger- Horn , BGB, Juli 2012, § 765 Rn. 126 und Palandt- Sprau , § 765 Rn 25).
  • BGH, 12.02.2009 - VII ZR 39/08

    Wirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung im Übrigen bei Unwirksamkeit einer in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
    Denn dadurch wird die Verpflichtung des Bürgen begrenzt: Der Gläubiger soll vom Bürgen (nur) das verlangen können, was ihm der Hauptschuldner schuldet, aber nicht mehr (vgl. BGH NJW 2009, 1664 und Staudinger- Horn , BGB, Juli 2012, § 767 Rn 1).
  • BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08

    Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
    Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft - wie der vom Beklagten übernommenen - tritt der Sicherungsfall und damit die Fälligkeit des Bürgschaftsanspruchs frühestens mit der Fälligkeit der gesicherten Forderung ein (vgl. BGH NJW 2010, 1284; NJW-RR 2009, 378; NJW 2008, 1729, OLG Karlsruhe OLGR 2008, 138; Staudinger- Horn , BGB, Juli 2012, § 765 Rn. 126 und Palandt- Sprau , § 765 Rn 25).
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 53/10

    Selbstschuldnerische Bürgschaft: Fälligkeit und Verzugseintritt bei fehlenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2014 - 23 U 62/14
    Die Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld fällig, wie vom BGH mit Urteil vom 10.2.2011 (VII ZR 53/10 - bei juris) entschieden.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 12 U 55/03

    Bindung des Bürgen an eine Schiedsgutachtenvereinbarung

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2007 - 17 U 89/07

    Verjährungsfristbeginn für eine Bürgschaftsforderung

  • OLG Nürnberg, 19.04.2010 - 5 W 620/10

    Streitwert der Klage eines Patienten auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen

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