Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.11.2010 - 7 UF 100/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31748
OLG Frankfurt, 29.11.2010 - 7 UF 100/09 (https://dejure.org/2010,31748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.2010 - 7 UF 100/09 (https://dejure.org/2010,31748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 2010 - 7 UF 100/09 (https://dejure.org/2010,31748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 EGBGB, Art 17 Abs 3 S 2 EGBGB, Art 8 Abs 3 S 1 EGBGB, Art 17 Abs 1 EGBGB
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Anwendung iranischen Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich bei einer Scheidung iranischer Staatsangehöriger in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht für eine Scheidung iranischer Staatsangehöriger in Deutschland; Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1065
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 50/03

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2010 - 7 UF 100/09
    11 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, hat die damit gegebene Verdrängung des Artikel 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB durch Artikel 8 Abs. 3 des deutsch/iranischen Niederlassungsabkommens zur Folge, dass bei Scheidung der Ehe iranischer Staatsangehöriger ein Versorgungsausgleich auch dann nicht stattfindet, wenn ein Ehegatte während der Ehe in Deutschland Versorgungsanwartschaften bzw. Versorgungsanrechte erworben hat, weil es sich bei Artikel 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht nicht um eine besondere Ausprägung des "ordre-public" -Grundsatzes handelt (BGH NJW-RR 2005 S. 1449 m.w.N. der Rechtsprechung und Literatur zum Streitstand, ob Artikel 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB einen speziellen ordre-public-Vorbehalt darstellt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht