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OLG Frankfurt, 29.11.2010 - 7 UF 100/09 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 6 EGBGB, Art 17 Abs 3 S 2 EGBGB, Art 8 Abs 3 S 1 EGBGB, Art 17 Abs 1 EGBGB
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Anwendung iranischen Rechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungsausgleich bei einer Scheidung iranischer Staatsangehöriger in Deutschland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliches Recht für eine Scheidung iranischer Staatsangehöriger in Deutschland; Durchführung des Versorgungsausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 26.11.2009 - 522 F 3476/08
- OLG Frankfurt, 29.11.2010 - 7 UF 100/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1065
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.2005 - XII ZB 50/03
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe zwischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2010 - 7 UF 100/09
11 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, hat die damit gegebene Verdrängung des Artikel 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB durch Artikel 8 Abs. 3 des deutsch/iranischen Niederlassungsabkommens zur Folge, dass bei Scheidung der Ehe iranischer Staatsangehöriger ein Versorgungsausgleich auch dann nicht stattfindet, wenn ein Ehegatte während der Ehe in Deutschland Versorgungsanwartschaften bzw. Versorgungsanrechte erworben hat, weil es sich bei Artikel 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht nicht um eine besondere Ausprägung des "ordre-public" -Grundsatzes handelt (BGH NJW-RR 2005 S. 1449 m.w.N. der Rechtsprechung und Literatur zum Streitstand, ob Artikel 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB einen speziellen ordre-public-Vorbehalt darstellt).