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   OLG Frankfurt, 29.11.2011 - 3 UF 285/09   

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https://dejure.org/2011,28922
OLG Frankfurt, 29.11.2011 - 3 UF 285/09 (https://dejure.org/2011,28922)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.2011 - 3 UF 285/09 (https://dejure.org/2011,28922)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 2011 - 3 UF 285/09 (https://dejure.org/2011,28922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 287 ZPO, § 1570 BGB, § 1573 Abs 2 BGB, § 1578 Abs 1 BGB, § 1578b Abs 1 S 1 BGB
    Zu den Anspruchsgrundlagen für den nachehelichen Unterhalt und zum Aufstockungsunterhalt bei Erwerbsobliegenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erwerbsobliegenheit der ehemals als selbständige Rechtsanwältin tätigen Ehefrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Erwerbsobliegenheit der ehemals als selbständige Rechtsanwältin tätigen Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wenn die Rechtsanwältin im Wohnzimmer der Tochter des Blumenhändlers Nachhilfe gibt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2011 - 3 UF 285/09
    Die geänderte Rechtslage kann zwar auch zurückliegende Zeiträume erfassen, vermag aber eine Abänderung von Prozessvergleichen erst ab Verkündung des maßgebenden Senatsurteils des Bundesgerichtshofs zu rechtfertigen (BGH, FamRZ 2003, 848-854).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2011 - 3 UF 285/09
    Auf eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung kann sich auch der Abänderungsbeklagte erst ab Verkündung des entsprechenden höchstrichterlichen Urteils stützen (BGH, FamRZ 2007, 793).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2011 - 3 UF 285/09
    In Anbetracht der unterhaltsrechtlichen Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) bedarf es vielmehr grundsätzlich keiner besonderen Vergünstigung, um den Unterhaltsberechtigten zur Deckung seines Lebensbedarfs durch eigene Erwerbstätigkeit zu motivieren (BGH FamRZ 2010, 357).
  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 197/08

    Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2011 - 3 UF 285/09
    64 Mit der Entscheidung vom 10.11.2010 (FamRZ 2011, 192) hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung geändert.
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2011 - 3 UF 285/09
    Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob die Ehegatten die Rollenverteilung zu Beginn der Ehe, bei Geburt eines Kindes oder erst später planten oder praktizierten (BGH FamRZ 2011, 628-630).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2015 - 9 UF 9/15

    Nachehelichenunterhalt: Ermittlung des Unterhaltsbedarfs im Fall sehr guter

    § 1570 BGB betrifft also die Regelung der Erwerbsobliegenheiten neben der Kinderbetreuung (vgl. Uecker in Weinreich/Klein, Fachanwaltskommentar Familienrecht, 5. Aufl. § 1570 BGB Rn. 15), weshalb auch bei einem Anspruch aus § 1570 BGB eine konkrete Bedarfsermittlung geboten sein kann (vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2012, 1392; iE. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 1466 [und noch deutlicher die Vorinstanz, AG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 266 F 311/11 -, juris] bzgl. eines auf Aufstockung und Betreuung gestützten Anspruchs - konkrete Bedarfsermittlung vom OLG im Ergebnis verneint; vgl. auch die Systematik der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen OLG Nr. 16 und 17).
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