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   OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05   

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https://dejure.org/2005,1473
OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05 (https://dejure.org/2005,1473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.12.2005 - 20 W 315/05 (https://dejure.org/2005,1473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 20 W 315/05 (https://dejure.org/2005,1473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 1 Buchst b EWGRL 666/89, § 13d HGB, § 13e HGB, § 13g HGB, § 18 HGB
    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft; Firma und Unternehmensgegenstand einer in Großbritannien gegründeten private limited by shares

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 13g, 13d, 13e, 18; GmbHG § 10; EGBGB Int. GesR
    Angabe des Unternehmensgegenstands bei Eintragung der deutschen Zweigniederlassung einer englischen Limited: Gegenstand der Zweigniederlassung genügt

  • Judicialis

    EU-Zweigniederlassungsrichtlinie Art. 2 I b; ; GmbHG § 3; ; GmbHG § 10; ; HGB § 13 d; ; HGB § 13 e; ; HGB § 13 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Eintragung der Zweigniederlassung einer in Großbritannien registrierten private limited company by shares in das Handelsregister - Angabe des Gegenstandes der Zweigniederlassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einzutragen: Gegenstand der inländischen Zweigniederlassung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Handelsregistereintragung des Unternehmensgegenstands der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frage des einzutragenden Gegenstands bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft; Eintragung der englischen private limited company im Handelsregister; Rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit der Firma der inländischen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 333
  • FGPrax 2006, 126
  • DB 2006, 269
  • DB 2006, 269)
  • Rpfleger 2006, 265
  • NZG 2006, 515
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. BGH NJW 1981, 980; siehe dazu auch Anmerkung K. Schmidt DB 1981, 981), dass es sich bei der Unternehmensberatung um eine eigenständige und von der Steuer- sowie der Rechtsberatung unterscheidbare gewerbliche Tätigkeit handelt.
  • LG Bielefeld, 08.07.2004 - 24 T 7/04

    Pflicht zur Angabe eines konkreten Gegenstandes der Zweigniederlassung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05
    Bei der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft besteht Unsicherheit, ob in das Handelsregister der Gegenstand der Zweigniederlassung oder der Gegenstand des Unternehmens in das Handelsregister einzutragen und bekannt zu machen ist (vgl. LG Bielefeld GmbHR 2005, 1998 = Rpfleger 2004, 708; Ebenroth/Boujong/Joost/Pentz, HGB, § 13e Rn. 71; Balser/Bockelmann/Piorreck, Die GmbH, 13. Aufl., Rn. 300d u. 303; Wachter GmbHR 2005, 99; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Aufl., Rn. 336/337; Klose-Mokroß, a.a.O., S. 974).
  • KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02

    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05
    Von einer derartigen Vergleichbarkeit der britischen private limited company by shares mit der GmbH deutschen Rechts ist insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Zweigniederlassungsrichtlinie (Elfte Richtlinie 89/666/EWG über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen vom 21. Dezember 1989 - ABl. Nr. L 395/36) und der Einpersonen-Gesellschaft-Richtlinie (Zwölfte Richtlinie 89/667EWG auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 21. Dezember 1989 - Abl. Nr. L 395/40, geändert durch Beschluss vom 1. Januar 1995 - Abl. Nr. L 1/144), welche eine Auflistung der der GmbH vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen enthält, auszugehen (vgl. KG FGPrax 2004, 45; OLG Celle, GmbHR 2005, 1303; Wachter ZNotP 2005, 122/123; Klose-Mokroß DStR 2005, 971, 972).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05
    Der EuGH hat in seiner Entscheidung in der Rechtssache Inspire Art Ltd. vom 30. September 2003 (NJW 2003, 3331) entschieden, dass die Verpflichtungen zur Offenlegung bestimmter Umstände in der Zweigniederlassungsrichtlinie abschließend geregelt und die Mitgliedsstaaten deshalb nicht berechtigt sind, für Zweigniederlassungen aus Gesellschaften anderer EU-Staaten darüber hinausgehende Publizitätspflichten vorzusehen.
  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04

    Unterscheidungskraft der Firma einer neugegründeten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05
    Nach dem seit der Neufassung durch das Handelsrechtsreformgesetz -HRefG- vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1474) nunmehr einheitlich für alle Einzelkaufleute und sämtliche Handelsgesellschaften geltenden § 18 Abs. 1 HGB muss die Firma nur noch zur Kennzeichnung des Kaufmanns bzw. der Gesellschaft geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen; daneben hält § 18 Abs. 2 HGB in eingeschränktem Umfang an dem bereits früher geltenden Grundsatz des Irreführungsverbotes fest (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2005 Rpfleger 2005, S. 366).
  • OLG Celle, 14.04.2005 - 9 W 14/05

    Voraussetzungen für die Eintragung der Befreiung einer englischen Limited von den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05
    Von einer derartigen Vergleichbarkeit der britischen private limited company by shares mit der GmbH deutschen Rechts ist insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Zweigniederlassungsrichtlinie (Elfte Richtlinie 89/666/EWG über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen vom 21. Dezember 1989 - ABl. Nr. L 395/36) und der Einpersonen-Gesellschaft-Richtlinie (Zwölfte Richtlinie 89/667EWG auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 21. Dezember 1989 - Abl. Nr. L 395/40, geändert durch Beschluss vom 1. Januar 1995 - Abl. Nr. L 1/144), welche eine Auflistung der der GmbH vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen enthält, auszugehen (vgl. KG FGPrax 2004, 45; OLG Celle, GmbHR 2005, 1303; Wachter ZNotP 2005, 122/123; Klose-Mokroß DStR 2005, 971, 972).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZB 69/87

    Eintragung einer beschränkten Prokura ohne Beschränkungszusatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05
    Eine Eintragung des in aller Regel sehr umfangreichen Gegenstandes des Unternehmens der private limited company würde darüber hinaus auch den Zweck des deutschen Handelsregisters, Aussagen gerade über die Verhältnisse der Zweigniederlassung zu treffen (vgl. BGH BB 1988, 1065), widersprechen und die Übersichtlichkeit und den Informationsgehalt des Registers erheblich beeinträchtigen.
  • OLG Hamm, 21.07.2006 - 15 W 27/06

    Anmeldung der deutschen Niederlassung einer "Private Limited Company" nach

    Zwar beziehen sich diese Vorschriften dem Wortlaut nach nicht auf eine englische "Private Limited Company"; diese ist aber insoweit der deutschen GmbH gleichgestellt (vgl. Art. 1 der ersten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie [68/151/EWG v. 09.03.1968 - Publizitätsrichtlinie -]; Art. 1 der elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie [89/666/EWG v. 21.12.1989 - Zweigniederlassungsrichtlinie -]; Art. 1 der zwölften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie [89/667/EWG v. 21.12.1989 - Einpersonengesellschaftsrichtlinie -]; vgl. OLG München NZG 2006, 512; KG NZG 2004, 49f; OLG Frankfurt NZG 2006, 515).

    Wie bereits dort ausgeführt, ist die Überprüfung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft, die sich allein nach englischem Recht richtet, dem deutschen Registergericht versagt, womit sich auch eine Überprüfung verbietet, ob der Gegenstand der Zweigneiderlassung sich diesem zuordnen lässt (ebenso mittlerweile OLG Düsseldorf NZG 2006, 317; OLG Frankfurt a.M. NZG 2006, 515).

  • OLG Dresden, 25.01.2016 - 17 W 27/16

    Zweigniederlassung einer englischen Private Company Limited by guarantee

    Eine Fülle von Entscheidungen belegt, dass die anmelderechtliche Gleichsetzung der englischen Private Company Limited by shares mit der deutschen GmbH einhellig anerkannt ist, die Anmeldung einer deutschen Zweigniederlassung also den §§ 13d, 13e, 13 g HGB - als lex fori - unterfällt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.02.2015 - 20 W 199/13 - in juris Rz. 19; Beschluss vom 19.02.2008 - 20 W 263/07 - in juris Rz. 12; Beschluss vom 29.12.2005 - 20 W 315/05 - in juris Rz. 5; KG Berlin, Beschluss vom 18.11.2003 - 1 W 444/02 - in juris Rz. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008 - 15 W 359/07 - in juris Rz. 18).
  • LG Aachen, 10.04.2007 - 44 T 8/07

    Zur Firma der inländischen Zweigniederlassung einer Ltd. ("Auskunft Ltd.")

    Der vorliegend gewählte allgemein gehaltene Firmenbestandteil "Auskunft" ist eine nach deutschem Recht unzulässige bloße Gattungs- bzw. Branchenbezeichnung, der keine Unterscheidungskraft zukommt (vgl. Baumbach/Hopt, 32. Aufl., § 18 HGB Rn. 6; OLG Frankfurt NZG 2006, 515, 516).

    Allerdings ist auch insoweit der Ausgangspunkt des Registergerichts zu teilen, dass sich die Zulässigkeit der Firma einer inländischen Zweigniederlassung einer englischen private limited Company vom Grundsatz her nach deutschem und nicht nach britischem Recht richtet (str.; offengelassen in OLG Frankfurt NZG 2006, 515 ; dort auch mit weiteren Hinweisen zum Streitstand).

  • OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 20 W 199/13

    Handelsregister: Eintragungsfähigkeit der Einzelvertretungsmacht eines

    Soweit dabei auf "Gesellschaften mit beschränkter Haftung" mit Sitz im Ausland Bezug genommen wird, entspricht es allgemeiner Auffassung, die auch der Auffassung des Senats entspricht, dass eine britische private company limited by shares - um die es sich vorliegend bei der Gesellschaft handelt - im Hinblick auf die Anwendung der genannten gesetzlichen Bestimmungen aufgrund deren Vergleichbarkeit mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gleichgestellt ist (wegen der Begründung vgl. Senat, Beschluss vom 29.12.2005, Az. 20 W 315/05, zitiert nach juris, Rn. 5 m.w.N.; so auch Senat, Beschluss vom 17.06.2010, Az. 20 W 241/09, nicht veröffentlicht; weiterhin u.a. BGH, Beschluss vom 07.05.2007, Az. II ZB 7/06, zitiert nach juris, Rn. 6; KG Berlin, a.a.O., Rn. 12; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.03.2006, Az. 6 W 693/05, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 04.05.2006, Az. 31 Wx 23/06, zitiert nach juris, Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 21.07.2006, Az. 15 W 27/06, zitiert nach juris Rn. 27;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.06.2010, Az. 11 Wx 35/10, zitiert nach juris, Rn. 9; Pentz in Münchener Kommentar zum AktG, 3. Aufl. 2008, § 13 e HGB, Rn. 14; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., 2014, § 13 e, Rn. 1; Pentz in Ebenroth/Boujong/Joost/ Strohn, HGB, 3. Aufl., 2014, § 13 e, Rn. 12).
  • OLG München, 07.03.2007 - 31 Wx 92/06

    Firma der deutschen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft -

    Nach überwiegender Meinung ist für die Zulässigkeit der Firma einer Zweigniederlassung das Recht am Ort der Niederlassung maßgeblich (vgl. KG NJW-RR 2004, 976/977; Klose/Mokroß DStR 2005, 971/973; Ebenroth/Zimmer HGB § 17 Anh. Rn. 28; a.A. MünchKomm HGB/Heidinger 2. Aufl. vor § 17 Rn. 97; unklar MünchKommHGB/Krafka 2. Aufl. § 13 d Rn. 18; offen gelassen OLG Frankfurt GmbHR 2006, 259/260).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 15 W 359/07

    Registergerichtliche Überprüfung des vereidigten Dolmetschers

    Zwar beziehen sich diese Vorschriften dem Wortlaut nach nicht auf eine englische "Private Limited Company"; diese ist aber insoweit der deutschen GmbH gleichgestellt ( vgl. Senat in FG Prax 2006, 276; OLG München NZG 2006, 512; OLG Frankfurt NZG 2006, 515; KG NZG 2004, 49f).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 20 W 263/07

    Zweigniederlassung einer englischen private limited company by shares:

    Von einer derartigen Vergleichbarkeit der britischen private limited company by shares mit der GmbH deutschen Rechts ist insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Zweigniederlassungsrichtlinie (Elfte Richtlinie 89/666/EWG über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen vom 21. Dezember 1989 - ABl. Nr. L 395/36) und der Einpersonen-Gesellschaft-Richtlinie (Zwölfte Richtlinie 89/667EWG auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 21. Dezember 1989 - Abl. Nr. L 395/40, geändert durch Beschluss vom 1. Januar 1995 - Abl. Nr. L 1/144), welche eine Auflistung der der GmbH vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen enthält, auszugehen (vgl. KG FGPrax 2004, 45; OLG Celle, GmbHR 2005, 1303; OLG Frankfurt NZG 2006, 515 = FGPrax 2006, 126; Wachter ZNotP 2005, 122/123; Klose-Mokroß DStR 2005, 971, 972).
  • OLG Celle, 01.12.2006 - 9 W 91/06

    Prüfungskompetenz des Registergerichts hinsichtlich der Genehmigungspflichtigkeit

    Die Richtlinie soll nämlich ihrem Zweck nach öffentlichrechtliche Genehmigungspflichten nicht verhindern, sondern regeln, in welchem Umfang Offenlegungen von Urkunden und Angaben von den registerführenden Stellen der einzelnen Mitgliedsstaaten verlangt werden können (Klose-Mokroß, DStR 2005, 971, 975), weshalb teilweise angenommen wird, dass Vorschriften europarechtskonform dahingehend ausgelegt werden müssen, dass der Gegenstand der Zweigniederlassung in das Handelsregister einzutragen ist, da Art. 2 Abs. 1 b der Zweigniederlassungsrichtlinie lediglich die Offenlegung der Tätigkeit der Zweigniederlassung verlangt (OLG Frankfurt, 20 W 315/05).
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