Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.01.2017 - 23 U 39/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 355 BGB, § 14 BGB-InfoV
Darlehensvertrag: Voraussetzungen für die Verwirkung des Widerrufsrechts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlehensvertrag: Voraussetzungen für die Verwirkung des Widerrufsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 355; BGB-InfoV § 14
Verwirkung des Widerrufsrechts beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages - rechtsportal.de
BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 355 Abs. 2 a.F.
Verwirkung des Widerrufsrechts beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- widerruf-darlehen-anwalt.de (Kurzinformation)
Darlehensverträge der Degussa Bank von 2010 bis 2011 können noch widerrufbar sein.
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerruf von Darlehensverträgen der Degussa Bank aus 2010-2011 noch heute möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erfolgreicher Widerruf bei veralteter und zugleich fehlerhafter Belehrung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Belehrung veraltet und fehlerhaft: Widerruf erfolgreich
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.02.2016 - 10 O 135/15
- OLG Frankfurt, 30.01.2017 - 23 U 39/16
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 22.11.2017 - 31 U 285/15
Zug-um-Zug; hinreichende Bestimmtheit; Aufrechnungserklärung
Auch die weitere Aufrechnungserklärung, welche im Rahmen der Auslegung entsprechend der §§ 133, 157 BGB in der Formulierung "abzüglich der von der Klägerschaft ab Widerruf monatlich gezahlten Raten" zu sehen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 30.01.2017 - 23 U 39/16, Rn. 52), führt nicht dazu, dass die Ansprüche, welche die Kläger zur Aufrechnung stellen könnten, die Hauptforderung der Beklagten übersteigen. - OLG Frankfurt, 07.03.2018 - 3 U 65/17
Widerrufbelehrung der Bank
In Anbetracht dessen sind die seitens der Berufung zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 7.7.2016 (Az. 23 U 188/15, juris) und vom 30.1.2017 (Az. 23 U 39/16, juris), die sich auf Belehrungen beziehen, welche ausdrücklich von einer "Zwei-Wochen-Frist" zur Rückzahlung des Darlehens sprechen, nicht einschlägig. - OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 3 U 65/17
Widerrufbelehrung der Bank_001
In Anbetracht dessen sind die seitens der Berufung zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 7.7.2016 (Az. 23 U 188/15 , juris) und vom 30.1.2017 (Az. 23 U 39/16 , juris), die sich auf Belehrungen beziehen, welche ausdrücklich von einer "Zwei-Wochen-Frist" zur Rückzahlung des Darlehens sprechen, nicht einschlägig.