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   OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16   

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OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16 (https://dejure.org/2017,61697)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2017 - 17 U 212/16 (https://dejure.org/2017,61697)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2017 - 17 U 212/16 (https://dejure.org/2017,61697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerrufsbelehrung; Widerrufserklärung; Fristbeginn

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB a.F. § 355 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2009, XI ZR 118/08, da diese eine abweichende Fallkonstellation betraf.

    Die Verlängerung der Frist durch das Hinausschieben des Beginns der Widerrufsfrist entspricht dem Interesse des Verbrauchers (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 17, juris).

    Dass die Verlängerung der Widerrufsfrist und die Belehrung über diese in einem Akt zusammenfallen, berührt die Ordnungsgemäßheit der Belehrung nicht (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16
    Dies hat der Gesetzgeber mit § 361 Abs. 2 BGB in der aktuellen Fassung deklaratorisch festgestellt (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - III ZR 368/13 -, Rn. 36, juris).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16
    Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung auch über den Beginn der Widerrufsfrist (BGH, Urteil vom 10.03.2009, XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123, juris-Rn. 14).
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16
    Binnen gleicher Frist können beide Parteien zur Frage des Gebührenstreitwerts in zweiter Instanz Stellung nehmen, wobei der Senat beabsichtigt, die Anträge zu 1) und 2) insgesamt nach dem Wert der im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2016, XI ZR 366/15, WM 2016, 454, Tz. 12) zu bemessen.
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16
    Der Verwender der Musterbelehrung wird lediglich durch § 14 Abs. 1 u. 3 BGB-InfoV gegenüber dem Verwender einer anderen Belehrung privilegiert (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2010, VIII ZR 82/10, juris-Rn. 15).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16
    Zwar konnte der Kläger alleine ohne seine Ehefrau seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung selbständig widerrufen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15, WM 2016, 2295, Tz. 15).
  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73

    Voraussetzungen der Rückbeziehung der Zustellung auf den Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16
    Beruhe die Verzögerung aber darauf, dass der Absender nicht den direkten Übermittlungsweg wähle, sondern mache er einen Umweg über eine Behörde, ein Gericht oder einen Prozessbevollmächtigten, erschiene der Absender bei dadurch bedingten Verzögerungen nicht schutzwürdig (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.1974, V ZR 25/73, NJW 1975, 39, juris-Rn. 15, zustimmend: Staudinger/Singer/Benedict, BGB, Neubearb. 2017, § 130 BGB Rn. 36).
  • OLG Hamburg, 26.07.2018 - 3 U 79/15

    ELLE vs. CellePhone - Markenrechtliche Unterlassung wegen Verwechselungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 17 U 212/16
    Der Begriff der Vertragsurkunde, der vom Gesetz selbst in Abgrenzung zum Antrag des Verbrauchers verwendet wird, bedarf insoweit auch keiner erläuternden Bezeichnung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2015 - 3 U 79/15).
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