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   OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20   

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OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20 (https://dejure.org/2021,9223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.03.2021 - 11 Verg 18/20 (https://dejure.org/2021,9223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. März 2021 - 11 Verg 18/20 (https://dejure.org/2021,9223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Aufhebung einer Vergabeentscheidung wegen unangemessen überhöhter Eignungsanforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besonders hohe Eignungsanforderungen bedürfen gewichtiger Gründe!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit unangemessen hoher Eignungsanforderungen in einem Vergabeverfahren

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Eignungskriterien: Auftraggeber müssen die Verhältnismäßigkeit beachten

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Auch bei der Festlegung von Eignungskriterien durch Kommunen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Sehr hohe Eignungsanforderungen erfordern gewichtige Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Besonders hohe Eignungsanforderungen können zu ihrer Rechtfertigung dann die Darlegung gewichtiger Gründe seitens der Vergabestelle erfordern, wenn sie sich aufgrund eines kleinen Bieterkreises in besonderem Maße auf den Wettbewerb auswirken und das Vergabeverfahren ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strenge Eignungsanforderungen müssen sachlich begründet und verhältnismäßig sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestpunktzahl für die Eignung bedarf gewichtiger Gründe! (VPR 2021, 105)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eignungsprüfung muss transparent sein! (IBR 2021, 318)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 478
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 4/18

    Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Bibliotheksinfrastruktur für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
    Dies gilt in besonderem Maße vorliegend deshalb, weil die Antragstellerin die Unverhältnismäßigkeit der Eignungsanforderungen auf besondere von der Rechtsprechung herangezogene Gesichtspunkte stützt, nämlich die unzulässige wettbewerbsbeschränkende Wirkung solcher Anforderungen bei einem kleinen Bieterkreis (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - VII-Verg 4/18 - Bibliothekeninfrastruktur) und deren Unzulässigkeit dann, wenn dem Teilnahmewettbewerb noch ein Leistungswettbewerb folgt (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.6.2016 - 54 Verg 2/16 - Dataport).

    Dabei sind u.a. die Komplexität des Auftrags sowie das Gewicht, das eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung für den Auftraggeber hat, in den Blick zu nehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.018 - VII-Verg 4/18 Rn. 47 - Bibliothekeninfrastruktur).

    Allerdings ist dem Auftraggeber bei der Bestimmung, was durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und ihm angemessen ist (§ 122 Abs. 4 Satz 1 GWB; Art. 58 Abs. 1 Satz 4 der Richtlinie 204/24/EU), ein Entscheidungsspielraum zuzuerkennen, der einer lediglich eingeschränkten Nachprüfung durch die Nachprüfungsinstanzen auf Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums unterliegt, insbesondere darauf, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde und allgemeine Wertungsgrundsätze beachtet wurden sowie keine sachwidrigen Erwägungen angestellt wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - VII-Verg 4/18 Rn. 42 - Bibliotheksinfrastruktur).

  • OLG Schleswig, 28.06.2016 - 54 Verg 2/16

    Referenz zu (nur) einem Leistungsbereich vorlegt: Bieter für anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
    Dies gilt in besonderem Maße vorliegend deshalb, weil die Antragstellerin die Unverhältnismäßigkeit der Eignungsanforderungen auf besondere von der Rechtsprechung herangezogene Gesichtspunkte stützt, nämlich die unzulässige wettbewerbsbeschränkende Wirkung solcher Anforderungen bei einem kleinen Bieterkreis (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2018 - VII-Verg 4/18 - Bibliothekeninfrastruktur) und deren Unzulässigkeit dann, wenn dem Teilnahmewettbewerb noch ein Leistungswettbewerb folgt (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.6.2016 - 54 Verg 2/16 - Dataport).

    Insgesamt kommt es bei der Ausgestaltung der Eignungskriterien - insbesondere bei den Anforderungen an die vorzulegenden Referenzen - darauf an, ob die geforderten Leistungen und Nachweise einen tragfähigen Rückschluss auf die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.6.2016 - 54 Verg 2/16 Rn. 103 - Dataport; Senat, aaO - Beschluss vom 24.10.2006 Rn. 38).

    Dass eine zur Erreichung der Bewertung mit HZG (im Durchschnitt der Bewertung der B-Kriterien) danach notwendige wesentliche Entsprechung des Referenzprojekts mit der ausgeschriebenen Leistung erforderlich ist, um dem Antragsgegner einen tragfähigen Rückschluss auf die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters zu eröffnen (OLG Schleswig, Beschluss vom 28.6.2016 - 54 Verg 2/16 Rn. 103 - Dataport; Senat, aaO - Beschluss vom 24.10.2006 Rn. 38, zit. nach juris), hat der Antragsgegner nicht dargelegt.

  • VK Hessen, 14.12.2020 - 69d-VK-39/19
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen der Beschluss der Vergabekammer vom 14.12.2020 (Az.: 69d - VK 39/2019) abgeändert.

    69 d - VK - 39/2019 aufzuheben;.

    die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Hessen vom 14. Dezember 2020 - 69d-VK-39/2019 zurückzuweisen;.

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - Verg 47/18

    Ausschreibung im offenen Verfahren für den Abschluss eines Rahmenvertrages über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
    Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen (Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 Rn. 60 ; OLG Rostock, Beschluss vom 21.1.2019 - 17 Verg 8/18 Rn. 20, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.5.2019 - VII Verg 47/18 Rn. 68, zit. nach juris).

    Auch kann ein Bieter aus der zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmung vorliegend die geltend gemachte Vergaberechtswidrigkeit nicht entnehmen (vgl. zu einer solchen Konstellation: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.5.2019 - Verg 47/18 für die entgegen § 51 VgV nicht über eine elektronische Adresse bereitgestellten Unterlagen).

  • VK Bund, 18.01.2020 - VK 2-94/19

    Unkonkrete Leistungsbeschreibung muss rechtzeitig gerügt werden!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
    Aus dem Umstand, dass der Bieter insbesondere bei EU-weiten Vergabeverfahren gehalten ist, die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen zu lesen und etwaigen Unklarheiten (vgl. hierzu: VK-Bund, Beschluss vom 18.1.2020 - VK 2-94/19 Rn. 125ff.) und Widersprüchen (vgl. hierzu: VK Berlin vom 30.7.2019 - VK - B 1-09/19) in den Unterlagen nachzugehen, ergibt sich nichts anderes.
  • VK Berlin, 30.07.2019 - VK-B1-09/19

    Bieter muss sich mit Bewertungsmethode auseinandersetzen!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
    Aus dem Umstand, dass der Bieter insbesondere bei EU-weiten Vergabeverfahren gehalten ist, die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen zu lesen und etwaigen Unklarheiten (vgl. hierzu: VK-Bund, Beschluss vom 18.1.2020 - VK 2-94/19 Rn. 125ff.) und Widersprüchen (vgl. hierzu: VK Berlin vom 30.7.2019 - VK - B 1-09/19) in den Unterlagen nachzugehen, ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 11 Verg 8/06

    Vergabeverfahren: Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens wegen fehlender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
    Im Hinblick auf den in § 97 Abs. 1 GWB verankerten Wettbewerbsgrundsatz und die Berücksichtigung auch von Newcomern hat der Auftraggeber zwischen einer möglichst großen Auswahl von Angeboten, verbunden mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für ein wirtschaftlich günstiges Angebot, und der Gefahr einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags im konkreten Fall abzuwägen (Senat, Beschluss vom 24.10.2006 - 11 Verg 8/06 Rn. 39 ).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
    "Erkennbar" iSv § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB sind nur solche Verstöße, die laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fallen; übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter gestellt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - VII-Verg 30/11).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
    Denn die Antragsbefugnis ist unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit der Gewährung einer sog. zweiten Chance (vgl. grundlegend: BGH, Beschlüsse vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Polizeianzüge und vom 10.11.2009 - X ZB 8/09 - Endoskopiesystem) für solche Rügen zu bejahen, deren Behebung eine (teilweise) Aufhebung des bisherigen Vergabeverfahrens oder die Untersagung der Zuschlagserteilung erforderten und damit der Antragstellerin die Möglichkeit eröffnete, sich - im Fall fortbestehender Beschaffungsabsicht des Antragsgegners - durch ein neues Angebot am Vergabeverfahren zu beteiligen.
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 28/18

    Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20
    Die Vergabekammer setze sich mit den neuern Entscheidungen des OLG Düsseldorf (vom 11.7.2018 - Verg 28/18 und VII Verg. 24/18) nicht auseinander.
  • OLG Rostock, 21.01.2019 - 17 Verg 8/18

    Ausschluss eines Angebots von Vergabeverfahren wegen Nichterbringung geforderter

  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 11 Verg 4/17

    Pflicht zur regelmäßigen Beauftragung des ersten Preisträgers bei Vergabe nach

  • OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 11 Verg 7/18

    Sofortige Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung der Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    Die Erkennbarkeit des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift setzt (i.) einerseits die Erkennbarkeit der maßgeblichen Tatsachen, (ii.) andererseits die Erkennbarkeit des Rechtsverstoßes voraus (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20 und OLG München, Beschluss vom 22.10.2015, Verg 5/15).

    Insbesondere übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter beziehungsweise Bewerber gestellt werden (vgl. jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20; oder etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17).

    Ob für die Erkennbarkeit des Vergabeverstoßes ein objektiver, auf den durchschnittlichen verständigen Bewerber oder ein subjektiver, auf die individuellen Verhältnisse des Bieters bzw. Bewerbers abstellender Maßstab anzuwenden ist, wird kontrovers diskutiert (für einen objektiven Maßstab: jüngst BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.10.2022, 54 Verg 7/22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022, 15 Verg 8/22; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20; OLG Rostock, Beschluss vom 21.01.2019, 17 Verg 8/18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2018, Verg 37/17, für einen subjektiven Maßstab: offengelassen: OLG München, Beschluss vom 24.03.2021, Verg 12/20 und Beschluss vom 02.06.2016, Verg 15/15 sowie OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2011,13 Verg 4/11).

  • OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22

    Vergabeverfahren: Angabe eines Höchstwerts zu erbringender Dienstleistungen in

    In einem solchen Fall liegt auch ohne weitere Darlegung auf der Hand, dass als Folge der stattdessen gewählten oder beabsichtigten vergaberechtswidrigen Vorgehensweise des öffentlichen Auftraggebers dem Bieter ein Schaden zu entstehen droht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09 -, juris, Rdnr. 32; Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris, Rdnr. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021 - 11 Verg 18/20 -, juris, Rdnr. 61; OLG Rostock, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 17 Verg 1/19 -, juris, Rdnr. 40, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2018 - VII-Verg 3/18 -, juris, Rdnr. 22; BeckOK Gabriel/Mertens/Prieß/Stein-Gabriel/Mertens, Vergaberecht, 26. Edition, Stand: 31. Oktober 2022, § 160 GWB, Rdnr. 106, m.w.N.; Burgi/Dreher/Opitz-Horn/Hofmann, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 160 GWB, Rdnr. 35).
  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Die Erkennbarkeit des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift setzt einerseits die Erkennbarkeit der maßgeblichen Tatsachen, andererseits die Erkennbarkeit des Rechtsverstoßes voraus (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 63; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15, juris Rn. 43; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 20. Aufl. 2020, GWB § 160 Rn. 48).

    Dabei muss der Verstoß so deutlich zutage treten, dass er einem verständigen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots beziehungsweise seiner Bewerbung auffallen muss; übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter gestellt werden (OLG München, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 12/20, juris Rn. 90, vgl. auch OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Oktober 2022, 54 Verg 7/22, juris Rn. 66; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17, juris Rn. 50).

    Ob für die Erkennbarkeit des Vergabeverstoßes ein objektiver, auf den durchschnittlichen verständigen Bewerber oder ein subjektiver, auf die individuellen Verhältnisse des Bieters abstellender Maßstab anzuwenden ist, wurde und wird kontrovers diskutiert (für einen objektiven Maßstab: OLG SchleswigHolstein, Beschluss vom 27. Oktober 2022, 54 Verg 7/22, juris Rn. 66 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2022, 15 Verg 8/22, NZBau 2022, 615 [juris Rn. 21]; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 63; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019, 17 Verg 8/18, juris Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17, NZBau 2019, 390 [juris Rn. 50]; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, GWB § 160 Rn. 51; Summa in jurisPK-Vergaberecht, Stand 31. Mai 2023, § 160 Rn. 305; Wiese in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, § 160 Rn. 126; für einen Vergabeverstoß bezüglich der Zuschlagskriterien auch EuGH, Beschluss vom 12. März 2015, C-538/13, NZBau 2015, 306 Rn. 52 ff.; für einen subjektiven Maßstab: Horn/Hoffmann in Burgi/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 1, GWB § 160 Rn. 53 mit Zitaten aus der älteren Rechtsprechung; offengelassen: OLG München, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 12/20, juris Rn. 92; Beschluss vom 2. Juni 2016, Verg 15/15, juris Rn. 49 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2011, 13 Verg 4/11, juris Rn. 41).

    Je komplexer der Auftragsgegenstand, desto höhere Eignungsanforderungen können gestellt werden (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 71; Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 72; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 47).

    Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höher sind die Anforderungen an die gewichtigen Gründe (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 74; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 50).

  • BayObLG, 26.07.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Die Erkennbarkeit des Verstoßes gegen eine Vergabevorschrift setzt einerseits die Erkennbarkeit der maßgeblichen Tatsachen, andererseits die Erkennbarkeit des Rechtsverstoßes voraus (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 63; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2015, Verg 5/15, juris Rn. 43; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 20. Aufl. 2020, GWB § 160 Rn. 48).

    Dabei muss der Verstoß so deutlich zutage treten, dass er einem verständigen Bieter bei der Vorbereitung seines Angebots beziehungsweise seiner Bewerbung auffallen muss; übersteigerte tatsächliche und rechtliche Anforderungen dürfen diesbezüglich nicht an einen Bieter gestellt werden (OLG München, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 12/20, juris Rn. 90, vgl. auch OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Oktober 2022, 54 Verg 7/22, juris Rn. 66; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17, juris Rn. 50).

    Ob für die Erkennbarkeit des Vergabeverstoßes ein objektiver, auf den durchschnittlichen verständigen Bewerber oder ein subjektiver, auf die individuellen Verhältnisse des Bieters abstellender Maßstab anzuwenden ist, wurde und wird kontrovers diskutiert (für einen objektiven Maßstab: OLG SchleswigHolstein, Beschluss vom 27. Oktober 2022, 54 Verg 7/22, juris Rn. 66 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2022, 15 Verg 8/22, NZBau 2022, 615 [juris Rn. 21]; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 63; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019, 17 Verg 8/18, juris Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, Verg 37/17, NZBau 2019, 390 [juris Rn. 50]; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, GWB § 160 Rn. 51; Summa in jurisPK-Vergaberecht, Stand 31. Mai 2023, § 160 Rn. 305; Wiese in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, § 160 Rn. 126; für einen Vergabeverstoß bezüglich der Zuschlagskriterien auch EuGH, Beschluss vom 12. März 2015, C-538/13, NZBau 2015, 306 Rn. 52 ff.; für einen subjektiven Maßstab: Horn/Hoffmann in Burgi/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 1, GWB § 160 Rn. 53 mit Zitaten aus der älteren Rechtsprechung; offengelassen: OLG München, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 12/20, juris Rn. 92; Beschluss vom 2. Juni 2016, Verg 15/15, juris Rn. 49 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2011, 13 Verg 4/11, juris Rn. 41).

    Je komplexer der Auftragsgegenstand, desto höhere Eignungsanforderungen können gestellt werden (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Dezember 2021, 11 Verg 6/21, juris Rn. 71; Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 72; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 47).

    Je einschneidender der Wettbewerb beschränkt wird, desto höher sind die Anforderungen an die gewichtigen Gründe (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 74; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, Verg 4/18, juris Rn. 50).

  • VK Bund, 31.05.2023 - VK 1-35/23

    Durchführung des Schleusendeckdienstes an einer Seeschleuse: Rügepräklusion,

    Ein vollständiger Ausschluss des Wettbewerbs kann nur in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt sein (vgl. hierzu nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 4/18 jeweils m.z.N.).

    die Antragstellerin nichts dafür dargetan, dass die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung nur dann besteht, wenn ein Bieter in der Vergangenheit bereits einen bestimmten Mindestumsatz erzielt und bereits genau so einen Referenzauftrag durchgeführt hat, der den von ihr favorisierten Anforderungen entspricht was hier im Ergebnis nur bei der Antragstellerin selbst der Fall wäre (vgl. zu diesem Maßstab OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2018, VII-Verg 4/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20).

  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare

    Regelmäßig folgt die Kostenentscheidung für das Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB derjenigen für das Hauptsacheverfahren (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 2. Oktober 2019, 17 Verg 3/19, NZBau 2020, 113 Rn. 59 [juris Rn. 84]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris [Ziffer 2. des Tenors]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Januar 2016, 11 Verg 8/15, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 7. Juni 2007, 13 Verg 5/07, ZfBR 2007, 611 [616, juris Rn. 87]; kritisch: Gröning in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, GWB § 178 Rn. 56 ff.; Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, GWB § 182 Rn. 112).
  • VK Bund, 06.11.2023 - VK 1-77/23

    Vergabe von Reinigungsdienstleistungen: Nicht-Erkennbarkeit eines

    Ein durchschnittlicher Bieter muss insbesondere nicht die Rechtsprechung der Vergabesenate und Vergabekammern kennen (siehe hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, VII-Verg 37/17 sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20).
  • BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22

    Mehrstufiges Vergabeverfahren: Zulässigkeit eines Losentscheids im

    Denn die Behebung dieses Verstoßes setzt ein Zurückversetzen des bisherigen Vergabeverfahrens auf die (Neu-)Bestimmung der Eignungskriterien voraus (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 61).
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