Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 3/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 4 UWG, § 7 BORA
Unlautere Werbung mit Spezialisierungshinweisen eines Rechtsanwalts; Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Passivlegitimation - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Werbung als "spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" ist wettbewerbswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlautere Werbung mit Spezialisierungshinweisen eines Rechtsanwalts; Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Passivlegitimation
- online-und-recht.de
Kein Rechtsmissbrauch bei parallelem Vorgehen bei Online-Wettbewerbsverstoß
- Betriebs-Berater
Unlautere Werbung mit Spezialisierungshin-weisen eines Rechtsanwalts; missbräuchliche Mehrfachverfolgung
- BRAK-Mitteilungen
Unzulässige Werbung mit Hinweisen auf eine Spezialisierung
- RA Kotz
"spezialisierte Rechtsanwältin für Arbeitsrecht"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 11; UWG § 5; UWG § 8 Abs. 4
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts als "spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unlautere Werbung mit Spezialisierungshinweisen eines Rechtsanwalts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Spezialisierter" Rechtsanwalt: Irreführende Werbeaussage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbung als "spezialisierter Rechtsanwalt" u.U. wettbewerbswidrig
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Verantwortlichkeit eines angestellten Rechtsanwaltes für unlautere Werbung der Kanzlei im Internet
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verantwortlichkeit eines angestellten Rechtsanwaltes für unlautere Werbung der Kanzlei im Internet
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Werbung eines Rechtsanwalts mit einer Spezialisierung kann irreführend sein
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unlautere Werbung mit Spezialisierungshinweisen eines Rechtsanwalts; missbräuchliche Mehrfachverfolgung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbung eines Rechtsanwalts mit einer Spezialisierung kann irreführend sein
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)
BORA § 7 Abs. 2
Irreführender Spezialisierungshinweis - dr-bahr.com (Kurzinformation)
Parallele Mehrfachverfolgungen bei Online-Wettbewerbsverstoß nicht rechtsmissbräuchlich
- haufe.de (Kurzinformation)
Angestellter Anwalt ist für den Internetauftritt der Kanzlei regelmäßig nicht verantwortlich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rechtsanwalt darf mit Formulierung "hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert" werben - Unzulässig dagegen Formulierung "spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" aufgrund Verwechselungsgefahr mit Begriff "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Werbung einer Rechtsanwältin mit Spezialisierungshinweisen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Spezialisierter" Rechtsanwalt = irreführende Werbeaussage? (IBR 2015, 399)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 29.11.2013 - 3 O 152/13
- OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 3/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1197
- GRUR-RR 2015, 302
- MMR 2015, 521
- K&R 2015, 595
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 3/14
Diese Grundsätze sind auch bei der Auslegung des § 7 Abs. 2 BORA anzuwenden (BGH Urt. v. 24.7.2014 - I ZR 53/13, Rn. 20 - Spezialist für Familienrecht).Der angesprochene Verkehr werde nicht erkennen, dass ein "Fachanwalt für Familienrecht" besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem betreffenden Rechtsgebiet in einem förmlichen Prüfungsverfahren bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, während die Verwendung des Begriffs "Spezialist für Familienrecht" nur auf einer Selbsteinschätzung des werbenden Anwalts beruht und eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle, ob diese Selbsteinschätzung zutreffend ist, nicht stattgefunden hat (vgl. BGH Urt. v. 24.7.2014 - I ZR 53/13, Rn. 17, 25 - Spezialist für Familienrecht).
- BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72
VUS
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 3/14
Mit der Formulierung "oder sinngemäß" wird lediglich klargestellt, dass sich die Verletzungsform auch auf im Kern gleichartige Verletzungshandlungen erstreckt (BGH GRUR 1977, 114, 115 - VUS). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 3/14
Eine Mehrfachverfolgung ist lediglich dann missbräuchlich, wenn sie auf einem abgestimmten oder zentral koordinierten Verhalten beruht, für die kein vernünftiger Grund vorliegt und die Vervielfachung der Belastung und das Kostenrisiko beim Anspruchsgegner unangemessen sind (BGH GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung). - BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11
Solarinitiative
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 3/14
Während der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch für den "Täter" verschuldensunabhängig ist, setzt die Gehilfenhaftung neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (…BGH GRUR 2011, 1018Rn. 24 - Automobil-Onlinebörse; GRUR 2013, 301 Rn. 47 - Solarinitiative m.w.N.). - OLG Bamberg, 29.07.2009 - 3 U 71/09
Rechtsanwaltswerbung: Eintrag im örtlichen Telefonbuch mit der Bezeichnung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 3/14
Der Unterschied in der Vorsilbe ("Rechts-" anstatt "Fach-") wird von wesentlichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise überlesen oder jedenfalls als ein Synonym bzw. als eine gleichwertige Bezeichnung aufgefasst (vgl. im Ergebnis auch OLG Bamberg, BRAK-Mitt. 2009, 244).
- OLG Frankfurt, 01.12.2015 - 6 W 96/15
Voraussetzungen für den Vorwurf einer rechtsmissbräuchlichen Verfolgung …
Fehlt es dagegen - wie hier - an einer solchen Verbundenheit und damit an einer zuverlässigen Abstimmungsmöglichkeit zwischen den einzelnen Unternehmen, begründet der Umstand allein, dass diese Unternehmen parallel gleichlautende Unterlassungsansprüche gegen einen gemeinsamen Mitbewerber geltend machen, selbst dann grundsätzlich nicht den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs, wenn sie sich hierfür desselben Rechtsanwalts bedienen (vgl. Senat GRUR-RR 2015, 302 - Spezialisiert für Arbeitsrecht, juris-Tz. 39).