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   OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 86/14   

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https://dejure.org/2015,12913
OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 86/14 (https://dejure.org/2015,12913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2015 - 6 U 86/14 (https://dejure.org/2015,12913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2015 - 6 U 86/14 (https://dejure.org/2015,12913)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG, § 43c BRAO, § 209 BRAO
    Irreführende Verwendung einer rechtsgebietsbezogenen Rechtsbeistandsbezeichnung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Bezeichnung eines Rechtsbeistands als "Fachbeistand" ohne entsprechende Befugnis durch die Rechtsanwaltskammer ist unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Verwendung einer rechtsgebietsbezogenen Rechtsbeistandsbezeichnung

  • BRAK-Mitteilungen

    Verwendung einer irreführenden Bezeichnung durch einen verkammerten Rechtsbeistand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5; BRAO § 43c; BRAO § 209 Abs. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Führung einer rechtsgebietsbezogenen Bezeichnung durch einen sog. "verkammerten" Rechtsbeistand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsgebietsbezogene Rechtsbeistandsbezeichnung ("Fachbeistand für ...") ist irreführend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer irreführenden Rechtsbeistandsbezeichnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Irreführende Verwendung einer rechtsgebietsbezogenen Rechtsbeistandsbezeichnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführende Verwendung einer rechtsgebietsbezogenen Rechtsbeistandsbezeichnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf ein Rechtsbeistand die Bezeichnung "Fachbeistand für ..." führen? (IBR 2015, 524)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1156
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 86/14
    In entsprechender Anwendung der Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für die Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" aufgestellt habe (NJW 2004, 2656) und im Lichte seiner grundgesetzlich geschützten Handlungs- und Berufsausübungsfreiheit müsse es dem Kläger ermöglicht werden, die oben genannten Bezeichnungen auf Grundlage seiner eigenen Einschätzung zu führen.

    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte auf die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 28.07.2004 zur Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" aufgestellt hat (NJW 2004, 2656).

    Insoweit weicht der hiesige Fall bereits entscheidend von der dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Gestaltung ab, weil es im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den "Fachanwalt für Verkehrsrecht" noch gar nicht gab (BVerfG NJW 2004, 2656, 2658).

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 86/14
    Ebenso wenig führen die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 24.7.2014 (GRUR 2015, 286) aufgestellt hat, zu einer für den Beklagten günstigeren Bewertung.
  • BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 45/01

    Erwerb einer Fachgebietsbezeichnung durch einen Rechtsbeistand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 86/14
    Auch wenn diese nicht unmittelbar auf Rechtsbeistände Anwendung findet, muss sie ihnen gegenüber aber sinngemäß gelten (BGH vom 1. Juli 2002 = AnwZ 45/01 = NJW 2002, 2946, Tz. 11 bei Juris).
  • BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim

    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen (OLG Frankfurt, MDR 2015, 1156) und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.
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