Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 13 U 20/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 414 ZPO, § 373 ZPO
Verfahrensfehlerhafte Nicht-Vernehmung eines sachverständigen Zeugen - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensfehlerhafte Nicht-Vernehmung eines sachverständigen Zeugen
- wertermittlerportal
- RA Kotz
Werklohnklage - Nichtvernehmung Privatsachverständiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 414 ; ZPO § 373
Pflicht des Gerichts zur Vernehmung eines Sachverständigen Zeugen - rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Privatsachverständiger muss vernommen werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Prozessrecht: Gerichte müssen Privatgutachten würdigen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Prozessrecht: Gerichte müssen Privatgutachten würdigen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind die Kosten für ein im Prozess eingeholtes "Gegengutachten" erstattungsfähig? (IBR 2018, 605)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Privatsachverständiger muss angehört werden! (IBR 2018, 603)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 18.11.2016 - 8 O 361/13
- OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 13 U 20/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 25.10.2005 - 14 W 666/05
Kostenerstattung: Voraussetzungen und Umfang der Erstattung von Kosten eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 13 U 20/17
Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung eines Privatgutachters während des Rechtsstreits entstehen, lösen nach h.M. - der sich der erkennende Senat anschließt - keinen materiellen Kostenerstattungsanspruch aus, sondern sind als Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO zu behandeln (vgl. OLG Koblenz vom 25.10.2005, 14 W 666/05; OLG Oldenburg vom 10.11.1989, 12 WF 8/89 - abrufbar über juris). - OLG Oldenburg, 10.11.1989 - 12 WF 8/89
Erstattungsfähigkeit, Privatgutachten, Kosten
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2018 - 13 U 20/17
Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung eines Privatgutachters während des Rechtsstreits entstehen, lösen nach h.M. - der sich der erkennende Senat anschließt - keinen materiellen Kostenerstattungsanspruch aus, sondern sind als Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO zu behandeln (vgl. OLG Koblenz vom 25.10.2005, 14 W 666/05; OLG Oldenburg vom 10.11.1989, 12 WF 8/89 - abrufbar über juris).
- OLG Oldenburg, 19.03.2019 - 2 U 46/17
Traggerüste werden nach Kalendertagen abgerechnet!
Damit handelt es sich um qualifizierten Parteivortrag (…vgl. Pastor in Werner/Pastor a.a.O. Rn. 3107; OLG Frankfurt BauR 2019, 294 m. Anm. Ulrich IBR 2018, 603), mit dem sich der Senat auseinandergesetzt hat.