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   OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 5 UF 46/08   

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https://dejure.org/2008,5088
OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 5 UF 46/08 (https://dejure.org/2008,5088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.2008 - 5 UF 46/08 (https://dejure.org/2008,5088)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 5 UF 46/08 (https://dejure.org/2008,5088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1610 Abs 2 BGB
    Ausbildungsunterhalt: Anspruch eines volljährigen Kindes, das seiner Ausbildungsobliegenheit nicht nachkommt

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Kein Unterhaltsanspruch, wenn Ausbildung nicht zielstrebig durchgeführt wird

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schulabbrecher kriegen keinen Kindesunterhalt!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur zielstrebigen Ausbildungsdurchführung aufgrund der beachtlichen Belange der mit der Unterhaltszahlung belasteten Eltern; Einbuße des Unterhaltsanspruchs als Rechtsfolge einer Verletzung der Obliegenheit zur zielstrebigen Ausbildungsdurchführung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Kindesunterhalt nach Schulabbruch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schule geschwänzt und "geflogen" - Wer seine Ausbildung nicht zielstrebig verfolgt, verliert den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Kein Unterhaltsanspruch, wenn Ausbildung nicht zielstrebig durchgeführt wird

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keinen Unterhalt für Volljährigen ohne Lehre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 235
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 29.03.1999 - 5 WF 129/98

    Ausbildungsunterhalt und sog. Gegenseitigkeitsprinzip

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 5 UF 46/08
    Für diese Erwerbsobliegenheit gelten strenge Maßstäbe, das heißt der Volljährige muss jede Arbeitsmöglichkeit ausnutzen und auch Arbeiten annehmen, die unter seiner gewohnten Lebensstellung liegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.3.99, 5 WF 129/98).

    (Vergleiche BGH FamRZ 1998, 671; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.3.1999, 5 WF 129/98; OLG Hamm FamRZ 2005, 1005).

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 5 UF 46/08
    (Vergleiche BGH FamRZ 1998, 671; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.3.1999, 5 WF 129/98; OLG Hamm FamRZ 2005, 1005).
  • OLG Hamm, 14.10.2004 - 11 WF 168/04

    Voraussetzungen für Anspruch eines volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 5 UF 46/08
    (Vergleiche BGH FamRZ 1998, 671; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.3.1999, 5 WF 129/98; OLG Hamm FamRZ 2005, 1005).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 1 WF 228/01

    Ausbildungs-Unterhalt, Zielstrebigkeit, Orientierungsphase

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 5 UF 46/08
    Auch ein zwischenzeitliches leichtes Versagen des Unterhaltsberechtigten in der schulischen Ausbildung führt nicht dazu, dass ein Unterhaltsanspruch sofort entfällt, denn jungen Menschen sind gewisse Orientierungsphasen zuzugestehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.1.2002, 1 WF 228/01).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2012 - 6 UF 2/12
    Insbesondere ist der Streitfall - weit - von den Fallgestaltungen entfernt, die den vom Antragsgegner erst- wie zweitinstanzlich zentral ins Feld geführten Entscheidungen OLG Frankfurt NJW 2009, 235 (Schulabbruch) und OLG Schleswig MDR 2008, 510 (Studienabbruch im 4. Semester und Aufnahme einer anderen Ausbildung erst drei Jahre später) zugrunde gelegen haben.
  • OLG Schleswig, 27.04.2018 - 1 U 90/15

    Mängelverdacht berechtigt nicht zum Geldeinbehalt!

    Mit dem Untergang des Auflassungsanspruches wird das Grundbuch wegen der Akzessorietät der eingetragenen Vormerkung unrichtig i.S.d. § 894 BGB (BGH NJW 2009, 235).
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