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   OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15   

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https://dejure.org/2015,23131
OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15 (https://dejure.org/2015,23131)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.2015 - 21 W 99/15 (https://dejure.org/2015,23131)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 21 W 99/15 (https://dejure.org/2015,23131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 RPflG, § 45 FamFG
    Zuständigkeit des Rechtspflegers im Nachlassverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Rechtspflegers im Nachlassverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des Rechtspflegers in Nachlassverfahren im Fall eines Verfahrens von Amts wegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des Rechtspflegers in Nachlassverfahren im Fall eines Verfahrens von Amts wegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 852
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15
    Denn die Zurechnung des Verschuldens eines Anwalts setzt - worauf die Beschwerdeführerin im Grundsatz zu Recht hingewiesen hat - das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07, Juris).

    Maßgebend ist dabei der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Interessen, also das anvertraute materielle Rechtsverhältnis, das bei natürlicher Betrachtungsweise auf ein innerlich zusammengehöriges, einheitliches Lebensverhältnis zurückzuführen ist, wobei ein längerer Zeitablauf die Einheitlichkeit des Lebensverhältnisses nicht aufzuheben vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07, Juris Rn 11).

  • BAG, 01.03.1994 - 10 AZR 50/93

    Unterzeichnung der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15
    Dies bedeutet, dass sie von dem erkennenden Gericht zu unterschreiben ist (vgl. BAG NJW 1994, 3181, NJW 1980, 1871; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 39 Rn 10).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 48/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Nichtigkeit des Anwaltsvertrages bei Vertretung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat anschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 48/10, Juris).
  • OLG Hamm, 19.01.2010 - 11 UF 184/09

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Gesundheitssorge wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15
    Dies ist der Fall, wenn ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht möglich ist, weil diese zu spät kommen würde, um die zu schützenden Interessen zu wahren (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2010, 1742; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 49 Rn 13).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06

    "Dieselbe Rechtssache" im Sinn des § 356 StGB; Tätigkeitsverbot für Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15
    Der Begriff "dieselbe Rechtssache" im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wie in § 356 StGB zu verstehen und umfasst alle Rechtsangelegenheiten, in denen mehrere, zumindest möglicherweise, ein entgegengesetztes rechtliches Interesse verfolgende Beteiligte vorkommen können (vgl. BGH NJW-RR 2008, 795).
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15
    Der Umstand, dass keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht dem nicht entgegen, da die Mandatierung eines Rechtsanwalts keine Schriftform verlangt (vgl. BGH NJW 1998, 3486; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 675 Rn 23).
  • BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 7/80

    Rechtsmittelbelehrung - Bestandteil des Urteils - Unterschrift des erkennenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15
    Dies bedeutet, dass sie von dem erkennenden Gericht zu unterschreiben ist (vgl. BAG NJW 1994, 3181, NJW 1980, 1871; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 39 Rn 10).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 21 W 99/15
    Dies würde nämlich zusätzlich voraussetzen, dass eine Kausalität zwischen dem Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung in dem angefochtenen Beschluss und der Fristversäumung bestanden hat (vgl. BGH FamRZ 2010, 1425; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 17 Rn 37).
  • OLG Braunschweig, 10.08.2020 - 3 W 92/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Keine Anwendbarkeit des

    b) Der niedersächsische Verordnungsgeber hat - auf Basis der Öffnungsklausel des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RPflG - statt des Richtervorbehalts nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG den in § 19 Abs. 2 RPflG für den Fall des Gebrauchs der Öffnungsklausel vorgeschriebenen anderen Richtervorbehalt geschaffen ( Grziwotz , in: MüKo BGB, 8. Auflage 2020, § 2353, Rn. 53; "Rückausnahme", OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 21 W 99/15 -, juris, Rn. 34 zur hessischen Parallelvorschrift).
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