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   OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 6 W 74/16   

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https://dejure.org/2018,22811
OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 6 W 74/16 (https://dejure.org/2018,22811)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.2018 - 6 W 74/16 (https://dejure.org/2018,22811)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 6 W 74/16 (https://dejure.org/2018,22811)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO
    Unterlassungsvollstreckung: Verpflichtung zum Rückruf von Produkten bzw. zur Aufforderung zum Vertriebsstopp

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsvollstreckung: Verpflichtung zum Rückruf von Produkten bzw. zur Aufforderung zum Vertriebsstopp

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Zwangsvollstreckung; Unterlassungsvollstreckung; Unterlassungstitel; Rückrufpflicht; Verschulden

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Umfang einer Unterlassungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung zum Rückruf von Produkten bzw. zur Aufforderung zum Vertriebsstopp

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1379
  • GRUR 2018, 976
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 6 W 74/16
    Ist der Schuldner einer Unterlassungsverfügung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2018, 292 [BGH 11.10.2017 - I ZB 96/16] - Produkte zur Wundversorgung) gehalten, seine Abnehmer aufzufordern, bereits ausgelieferte Produkte vorläufig nicht weiter zu vertreiben, kommt der Schuldner den sich daraus ergebenden Verpflichtungen nicht nach, wenn er lediglich darauf hinweist, dass das Produkt derzeit nicht vertrieben wird.

    Der Bundesgerichtshof hat auf die vom Senat zugelassene Rechtsbeschwerde den Beschluss des Senats vom 19.9.2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde und die der Streithelferin der Antragsgegnerin im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Kosten, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen (BGH GRUR 2018, 292 [BGH 11.10.2017 - I ZB 96/16] - Produkte zur Wundversorgung).

  • OLG Frankfurt, 22.06.2017 - 6 W 49/17

    Unterlassungsvollstreckung: Bemessung des Ordnungsgeldes nach den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 6 W 74/16
    Dementsprechend ist die Höhe der Ersatzordnungshaft auf einen Tag Ordnungshaft für jeweils 180,- EUR Ordnungsgeld festzusetzen (vgl. Senat, Beschl. v. 22.6.2017 - 6 W 49/17-, juris).
  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 6 W 74/16
    Darüber hinaus sind die wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragsgegnerin zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2017, 318 [BGH 08.12.2016 - I ZB 118/15] - Dügida).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16

    Inhalt eines auf den Vertrieb von Produkten gerichteten Unterlassungstenors

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 6 W 74/16
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Senat mit Beschluss vom 19.9.2016 den Vollstreckungsantrag zurückgewiesen (OLG Frankfurt, GRUR 2016, 1319 = WRP 2017, 98 [BGH 21.04.2016 - I ZR 100/15] ).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2018 - 6 W 74/16
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Senat mit Beschluss vom 19.9.2016 den Vollstreckungsantrag zurückgewiesen (OLG Frankfurt, GRUR 2016, 1319 = WRP 2017, 98 [BGH 21.04.2016 - I ZR 100/15] ).
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