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   OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06   

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https://dejure.org/2009,49187
OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06 (https://dejure.org/2009,49187)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2009 - 4 U 91/06 (https://dejure.org/2009,49187)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2009 - 4 U 91/06 (https://dejure.org/2009,49187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 194 BauGB, § 718 ZPO, § 1 AnfG, § 2 AnfG, § 3 AnfG
    Anfechtungsgesetz: Feststellung der objektiven Gläubigerbenachteiligung bei belastetem Grundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsgesetz: Feststellung der objektiven Gläubigerbenachteiligung bei belastetem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 129/06

    Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
    Ob eine wertausschöpfende Belastung vorliegt, hängt vom Wert des Grundstücks sowie der tatsächlichen Höhe derjenigen Forderungen ab, die durch die eingetragenen Grundbuchrechte gesichert werden (BGH, ZNotP 2009, 317, 319).

    Aus der von den Klägern für ihre Auffassung in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 19.05.2009, Az.: IX ZR 129/06, ergibt sich nichts Abweichendes.

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
    Für die Bestimmung des Grundstückswertes ist danach entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht auf den Verkehrswert der Immobilie sondern auf den in der Zwangsversteigerung erzielbaren Erlös des Grundstücks abzustellen, weil die Gläubiger keinen Anspruch auf den bei einer freihändigen Veräußerung zu erzielenden Verkehrswert haben, sondern lediglich auf Auskehrung des bei der Versteigerung erzielten Erlöses abzüglich der vorrangigen Belastungen und der Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens (BGH ZIP 2006, 387 388).

    Der für eine Anfechtung gemäß § 3 Abs. 2 Anfechtungsgesetz erforderliche Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis der Beklagten davon werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Anfechtungsgesetz vermutet (BGH, ZIP 2006, 387, 389; Huber, Anfechtungsgesetz, a.a.O., § 3 Rdn. 63).

  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
    Die Beklagte verkennt die Reichweite der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW-RR 1993, 131, 132, wenn sie meint, entgegen des Wertbestimmungsansatzes des Sachverständigen sei an dem vom Schuldner im Jahr 2001 gezahlten Kaufpreis anzuknüpfen und lediglich die anschließende Entwicklung des regionalen Immobilienmarktes zu beurteilen.
  • BGH, 26.07.2005 - X ZR 134/04

    Anforderungen an die Schadensermittlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
    Der vorgenommenen Durchschnittswertbestimmung steht nicht die von der Beklagten angeführte ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schätzung eines bloßen Mindestschadens bei besonderen Schwierigkeiten des Schadensnachweises entgegen (BGH NJW 2005, 3348).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
    Der subjektive Tatbestand des § 3 Abs. 2 AnfG ist auch dann erfüllt, wenn bei einem auf einen Zweck gerichteten Handeln der Schuldner die Benachteiligung als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (BGHZ 130, 314, 319).
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