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   OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 2 Ws 58/13   

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https://dejure.org/2013,32742
OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 2 Ws 58/13 (https://dejure.org/2013,32742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.10.2013 - 2 Ws 58/13 (https://dejure.org/2013,32742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 2 Ws 58/13 (https://dejure.org/2013,32742)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zum Erscheinen eines Zeugen nach ordnungsgemäßer Ladung unter seinem inländischen Wohnsitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 51
    Pflicht zum Erscheinen eines Zeugen nach ordnungsgemäßer Ladung unter seinem inländischen Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 95
  • NStZ-RR 2014, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1999 - 1 Ws 702/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 2 Ws 58/13
    4 Zur Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 51 StPO gegen die türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland war das Landgericht berechtigt, obwohl sich die Zeugin zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung in der Türkei aufgehalten hat (entgegen OLG Düsseldorf NJW 1999, 1647-1648 m. w. N.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Territorialprinzip (a.A. OLG Düsseldorf NJW 1999, 1647 Rn. 9 m.w.N.).

    § 51 StPO verlangt auch kein absichtliches Entziehen von der Zeugenpflicht (so offensichtlich OLG Düsseldorf NJW 1999, 1647 Rn. 11).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 2 Ws 58/13
    Es sind nämlich keine Zwangsmittel oder Vollstreckungsmaßnahmen, die die Durchführung der Hauptverhandlung sicherstellen, oder den Zeugen zur Aussage zwingen sollen, sondern Sanktionsmittel zur Ahndung eines bereits begangenen Ungehorsams (vgl. BVerfG NJW 1988, 897, 898).
  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 2 Ws 58/13
    Die Durchsetzung dieser Pflicht durch Anordnung von Sanktionen gehört zum überlieferten Normenbestand (BVerfGE 43, 101, 106) und ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 1988, 897 Rn. 67 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 2 Ws 58/13
    5 Alle Zeugenpflichten sind staatsrechtlich begründete Pflichten, die die Strafprozessordnung nicht konstituiert, sondern voraussetzt (vgl. BVerfG NJW 1979, 32; für alle LR-Ignor/Bertheau StPO 26. Aufl. Vor. § 48 Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 01.06.2011 - 3 StE 6/10

    Strafverfahren: Zeugenpflicht für im Ausland lebenden nicht deutschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 2 Ws 58/13
    Diese Pflicht trifft zumindest jeden, der mit Wohnsitz in Deutschland als Zeuge geladen wird, und zwar unabhängig davon, ob er deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger ist (h.M. vgl. nur Anm. Staudinger StraFo 2012, 12 zu OLG Stuttgart v. 01.06.2011 - 5-3 StE 6/10 m.w.N.; Ausnahme §§ 18-20 GVG).
  • OLG Dresden, 24.02.2015 - 2 Ws 82/15

    Verfahren über die Folgen des Ausbleibens eines Zeugen vor Gericht

    Mache der Zeuge von dieser einfachen und zumutbaren Möglichkeit keinen Gebrauch, handele er schuldhaft (MK-Percic, StPO § 51 Rdnr. 30; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 2014, 95).
  • KG, 07.06.2019 - 3 Ws 198/19

    Beschwerde gegen Ordnungsgeldbeschluss nach § 51 StPO

    Zur Zulässigkeit eines Antrages nach § 51 StPO gehört für denjenigen, der sein Ausbleiben nicht rechtzeitig entschuldigt hat, die Glaubhaftmachung, dass ihn an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft (vgl. Senat, Beschluss vom 23. August 2000 - 3 Ws 369/00 - [juris]; OLG Frankfurt NJW 2014, 95; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 51 Rdn. 25).
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