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   OLG Frankfurt, 30.11.2005 - WpÜG-OWi 1/04   

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https://dejure.org/2005,8097
OLG Frankfurt, 30.11.2005 - WpÜG-OWi 1/04 (https://dejure.org/2005,8097)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2005 - WpÜG-OWi 1/04 (https://dejure.org/2005,8097)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2005 - WpÜG-OWi 1/04 (https://dejure.org/2005,8097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 191 AktG, § 29 WpÜG, § 35 Abs 1 S 1 WpÜG, § 60 Abs 1 Nr 1 Buchst a WpÜG, § 60 Abs 3 WpÜG
    Bußgeldbewehrte Nichtanzeige eines Kontrollerwerbs durch eine Aktiengesellschaft: Kontrollerlangung durch Zeichnung neuer Aktien trotz Abtretung der neuen Rechte vor Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung

  • Wolters Kluwer

    (Bußgeldbewehrte Nichtanzeige eines Kontrollerwerbs durch eine Aktiengesellschaft: Kontrollerlangung durch Zeichnung neuer Aktien trotz Abtretung der neuen Rechte vor Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung)

  • Judicialis

    AktG § 188; ; AktG § 189; ; AktG § 203; ; OWiG § 30 II; ; OWiG § 30 II Nr. 1; ; WpÜG § 29; ; WpÜG § 35 I 1; ; WpÜG § 60 I Nr. 1 a; ; WpÜG § 60 III

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsätzlichliche Begehung einer unrichtigen Veröffentlichung der Kontrollerlangung nach § 35 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG); Notwendiges Verschulden für eine Ordnungswidrigkeit nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a WpÜG; Umfang der Veröffentlichungspflicht aus § ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 191; WpÜG §§ 29, 35 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 3
    Kontrollerlangung durch Zeichnung neuer Aktien trotz Abtretung dieser neuen Rechte vor Eintragung der Kapitalerhöhung ("Hunzinger")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1726
  • BB 2006, 2266
  • NZG 2006, 792
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59

    Walter Hallstein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - WpÜG-OWi 1/04
    Sie ist gegeben, wenn eine ungewöhnlich grobe Pflichtwidrigkeit vorliegt, etwa weil ganz naheliegende Überlegungen verabsäumt werden oder unbeachtet gelassen wird, was jedem einleuchten muss (vgl. BGHSt 14, 240 und 10, 16; Göhler, OWi, 13. Aufl., § 10 Rn. 20; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 15 Rn. 2; Steinmeyer/Häger, a.a.O., § 60 Rn. 3; Geibel/Süßmann, WpÜG, § 60 Rn. 12; Assmann in Assmann/Pötzsch/ Schneider, a.a.O., § 16 Rn. 15).
  • BGH, 07.11.1956 - 6 StR 137/55
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2005 - WpÜG-OWi 1/04
    Sie ist gegeben, wenn eine ungewöhnlich grobe Pflichtwidrigkeit vorliegt, etwa weil ganz naheliegende Überlegungen verabsäumt werden oder unbeachtet gelassen wird, was jedem einleuchten muss (vgl. BGHSt 14, 240 und 10, 16; Göhler, OWi, 13. Aufl., § 10 Rn. 20; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 15 Rn. 2; Steinmeyer/Häger, a.a.O., § 60 Rn. 3; Geibel/Süßmann, WpÜG, § 60 Rn. 12; Assmann in Assmann/Pötzsch/ Schneider, a.a.O., § 16 Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2010 - WpÜG 10/09

    Verstoß gegen Veröffentlichungs- und Gestattungspflichten nach dem WpÜG:

    Durch diese gegenüber der allgemeinen Vorschrift des § 17 Abs. 1 OWiG ganz deutlich heraufgesetzte Obergrenze des Bußgeldrahmens in § 60 Abs. 3 WpÜG wollte der Gesetzgeber die erheblichen wirtschaftlichen Interessen hervorheben, welche regelmäßig mit öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und Unternehmensübernahmen verbunden sind (vgl. BT-Drucks. 14/7034, S. 68; Senatsbeschluss vom 30. November 2005 = NZG 2006, 792 = AG 2006, 798 = BB 2006, 2266).
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