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   OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 3 Ws 1068/10   

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https://dejure.org/2010,14051
OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 3 Ws 1068/10 (https://dejure.org/2010,14051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2010 - 3 Ws 1068/10 (https://dejure.org/2010,14051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 Ws 1068/10 (https://dejure.org/2010,14051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 67b Abs 2 StGB, § 67g Abs 5 StGB, § 68c Abs 1 Nr 2 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Verlängerung einer Führungsaufsicht nach Erledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine rückwirkende Verlängerung der Führungsaufsicht nach Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 20.07.1999 - 1 Ws 435/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 3 Ws 1068/10
    Für eine Auslegung dahin, dass das Landgericht in den Beschlüssen vom 9. November 2006 und 3. April 2009 nur die Bewährungszeit, nicht aber die Dauer der Führungsaufsicht festlegen, diese vielmehr noch offen lassen und einer späteren Entscheidung vorbehalten wollte (vgl. OLG Koblenz NStZ 2000, 92; a.A. allerdings Senat, Beschluss vom 24. August 2010 - 3 Ws 752/10 m.N.) ist hier schon deshalb kein Raum, weil allein die Dauer der Führungsaufsicht zu bestimmen war.
  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 3 Ws 752/10

    Führungsaufsicht: Zeitpunkt der Bestimmung der Dauer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 3 Ws 1068/10
    Für eine Auslegung dahin, dass das Landgericht in den Beschlüssen vom 9. November 2006 und 3. April 2009 nur die Bewährungszeit, nicht aber die Dauer der Führungsaufsicht festlegen, diese vielmehr noch offen lassen und einer späteren Entscheidung vorbehalten wollte (vgl. OLG Koblenz NStZ 2000, 92; a.A. allerdings Senat, Beschluss vom 24. August 2010 - 3 Ws 752/10 m.N.) ist hier schon deshalb kein Raum, weil allein die Dauer der Führungsaufsicht zu bestimmen war.
  • OLG Celle, 07.09.2011 - 2 Ws 183/11

    Auswirkungen der vorübergehenden Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h

    Zwar darf eine nachträgliche Verlängerung der Führungsaufsicht nicht erfolgen, wenn die ursprünglich festgesetzte Dauer bereits abgelaufen ist (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 188; OLG Rostock, Beschl. v. 23. Februar 2011, I Ws 38/11, juris).
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