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   OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10   

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OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10 (https://dejure.org/2011,3301)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2011 - 7 U 125/10 (https://dejure.org/2011,3301)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2011 - 7 U 125/10 (https://dejure.org/2011,3301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10a Abs 1 VAG, § 242 BGB
    Informationspflichten des Lebensversicherers (hier: Renditeerwartung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Informations- und Aufklärungspflichten eines Lebensversicherers gegenüber dem Anlageinteressenten im Rahmen eines Kapitalanlagemodells

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAG § 10a Abs. 1; BGB § 242; BGB § 280 Abs. 1
    Umfang der Informations- und Aufklärungspflichten im Rahmen eines Kapitalanlagemodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10
    Der Senat folgt der im Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2009 dargelegten Auffassung, dass eine Anwendung des § 12 Abs. 1 VVG a.F. auf Ansprüche aus culpa in contrahendo, die nicht erfüllungsähnliche Ziele verfolgen, ausscheidet (VersR 2010, 373).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10
    Für diese Aufklärungspflichtverletzung hat der Lauf der Verjährungsfrist nicht mit der Kenntnis der jährlichen Abrechnungen begonnen (vgl. BGH U.v.19.11.09 Az. III ZR 169/08).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10
    Der Senat geht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U.v. 22.3.2011, Az. XI ZR 33/10) vielmehr davon aus, dass der Zweck der Informationspflichten darin besteht, dem Versicherungsinteressenten, der ein in die Form eines Versicherungsvertrags gekleidetes Anlageprodukt erwirbt, hinsichtlich der Chancen und Risiken der Anlage den gleichen Wissensstand, über den auch der Versicherer verfügt, zu vermitteln.
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, sind Steuervorteile, die bei Kapitalanlagen erzielt worden sind, nicht schadenmindernd zu berücksichtigen, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt, es sei denn der Schädiger legt Umstände dar, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (U.v. 1.3.2011, XI ZR 96/09).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76

    Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10
    Der Bundesgerichtshof beurteilt einen Versicherer in dieser Hinsicht wie andere Anbieter von Kapitalanlagen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 116 f. bezüglich einer Bausparkasse und BGHZ 72, 92 ff. bezüglich einer Bank).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10
    Der Bundesgerichtshof, dem der Senat folgt, hat bezüglich der Informationspflichten eines Lebensversicherers darauf hingewiesen, dass die Anbieter kapitalbildender Lebensversicherungen zumindest teilweise im Wettbewerb mit Angeboten über andere Kapitalanlagen stehen und der potentielle Kunde deshalb auf Informationen angewiesen ist, die ihm für seine Entscheidung bei Vertragsschluss einen Vergleich der unterschiedlichen Angebote erlauben; dabei handle es sich um ein berechtigtes Informationsbedürfnis (BGHZ 147, 373).
  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10
    Der Senat versteht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9.7.1998, Az. III ZR 158/97 (NJW 1998, 2898 f.) so, dass dem Versicherer solche Beratungsdefizite zuzurechnen sind, die nach der Tätigkeit von Vermittlern, denen der Versicherer die Vertragsverhandlungen überlassen hat, und etwa von ihnen beauftragten oder eingeschalteten Untervermittlern verblieben sind.
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Prognose bestimmte Tatsachen zugrunde liegen und diese Umstände zutreffen oder jedenfalls mit der erforderlichen Sorgfalt ermittelt und berücksichtigt sind (BGH U.v. 21.3.2006, Az. XI ZR 63/05 sowie U.v. 4.2.1987, Az. IVa ZR 134/85).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10
    Der Bundesgerichtshof beurteilt einen Versicherer in dieser Hinsicht wie andere Anbieter von Kapitalanlagen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 116 f. bezüglich einer Bausparkasse und BGHZ 72, 92 ff. bezüglich einer Bank).
  • BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 134/85

    Devisenarbitragegeschäfte - § 675 BGB, Anlageberatung, Haftung grundsätzlich nur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 125/10
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Prognose bestimmte Tatsachen zugrunde liegen und diese Umstände zutreffen oder jedenfalls mit der erforderlichen Sorgfalt ermittelt und berücksichtigt sind (BGH U.v. 21.3.2006, Az. XI ZR 63/05 sowie U.v. 4.2.1987, Az. IVa ZR 134/85).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 7 U 100/10

    Informations- und Aufklärungspflicht des Lebensversicherers (hier: Hinweispflicht

  • OLG Frankfurt, 04.09.2013 - 7 U 135/12

    Erfüllungs- und Schadenersatzansprüche bezüglich Kapitallebensversicherung aus

    Der Senat, der bereits in den Urteilen vom 30.11.2011, Az. 7 U 110/10 und 7 U 125/10, eine vergleichbare Auffassung vertreten hat, hat sich der weitergehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit den Urteilen vom 2.11.2012, Az. 7 U 199/11, und vom 10.7.2013, Az. 7 U 217/1, angeschlossen.

    Der Senat hält deshalb auch den in den oben genannten Entscheidungen vom 30.11.2011, Az. 7 U 110/10 und 7 U 125/10, eingenommenen Standpunkt, es komme darauf an, dass die Beklagte die Unrichtigkeit der den Versicherungsinteressenten von Vermittlern erteilten Informationen erkannt habe, nicht aufrecht.

  • OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 7 U 199/11

    Aufklärungspflicht der Versicherungsgesellschaft über für den Anlageentschluss

    Der Senat, der bereits in den Urteilen vom 30.11.2011, Az. 7 U 110/10 und 7 U 125/10, eine vergleichbare Auffassung vertreten hat, schließt sich dieser weitergehenden Rechtsprechung an.
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