Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48500
OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17 (https://dejure.org/2017,48500)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2017 - 1 W 40/17 (https://dejure.org/2017,48500)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2017 - 1 W 40/17 (https://dejure.org/2017,48500)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,48500) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Wirksamkeit einer zu weitgehenden Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer zu weit gehenden Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; UKlaG § 5; UWG § 12
    Abmahnung; Veranlassung der Klage

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 ; UKlaG § 5 ; UWG § 12
    Wirksamkeit einer zu weit gehenden Abmahnung gegenüber gewerblich tätigen AGB-Verwendern

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit einer zu weitgehenden Abmahnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerblich tätige Verwender von AGB: Zu umfassende Abmahnung ist wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zu weit gefasste Abmahnung ist gleichwohl wirksam

  • verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    Im B2B-Bereich ist auch eine zu weit gehende Abmahnung grundsätzlich wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zu weitreichende Abmahnung im B2B-Bereich grundsätzlich unschädlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zu weitreichende Abmahnung im B2B-Bereich unschädlich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Koblenz, 27.01.2016 - 9 U 895/15

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel durch Angaben zu einer therapeutischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17
    Denn im gewerblichen Rechtsschutz, dessen Grundsätze hier entsprechend gelten, ist anerkannt, dass den Gläubiger nicht eine Obliegenheit trifft, der Abmahnung den Entwurf einer Unterlassungserklärung beizufügen, weshalb es - entgegen der der angefochtenen Kostenentscheidung zugrunde liegenden Ansicht - grundsätzlich auch unschädlich ist, wenn der Gläubiger mit der einer Abmahnung beigefügten, vorformulierten Unterwerfungserklärung mehr verlangt, als ihm zusteht; es ist dann Sache des Schuldners, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung in dem dazu erforderlichen Umfang auszuräumen (H.M., vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rdn. 1.19 mwNw.; OLG Koblenz, U. v. 27.1.2016, Az. 9 U 895/15, nach juris Rdn. 84; OLG Hamm, 16.1.2014, Az. I-4 U 102/13, nach juris Rdn. 63; OLG Köln, B. v. 4.6.2012, Az. 6 W 81/12, nach juris Rdn. 6 ).
  • OLG Frankfurt, 05.05.1994 - 6 W 44/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17
    Die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung erfordert nur, dass der Verwender den erhobenen Vorwurf hinreichend sicher, klar und konkret erkennen kann; eine zutreffende und umfassende rechtliche Beurteilung des Verstoßes muss die Abmahnung nicht enthalten; denn es ist dem Verwender unbenommen, die Unterlassungserklärung hinsichtlich der Beschreibung der Verletzungshandlung gemäß eigener rechtlicher Würdigung entsprechend abzuändern (OLG Frankfurt, B. v. 5.5.1994, Az. 6 W 44/94).
  • OLG Hamm, 16.01.2014 - 4 U 102/13

    "B-Ware" ist nicht zwingend gebraucht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17
    Denn im gewerblichen Rechtsschutz, dessen Grundsätze hier entsprechend gelten, ist anerkannt, dass den Gläubiger nicht eine Obliegenheit trifft, der Abmahnung den Entwurf einer Unterlassungserklärung beizufügen, weshalb es - entgegen der der angefochtenen Kostenentscheidung zugrunde liegenden Ansicht - grundsätzlich auch unschädlich ist, wenn der Gläubiger mit der einer Abmahnung beigefügten, vorformulierten Unterwerfungserklärung mehr verlangt, als ihm zusteht; es ist dann Sache des Schuldners, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung in dem dazu erforderlichen Umfang auszuräumen (H.M., vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rdn. 1.19 mwNw.; OLG Koblenz, U. v. 27.1.2016, Az. 9 U 895/15, nach juris Rdn. 84; OLG Hamm, 16.1.2014, Az. I-4 U 102/13, nach juris Rdn. 63; OLG Köln, B. v. 4.6.2012, Az. 6 W 81/12, nach juris Rdn. 6 ).
  • OLG Köln, 04.06.2012 - 6 W 81/12

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17
    Denn im gewerblichen Rechtsschutz, dessen Grundsätze hier entsprechend gelten, ist anerkannt, dass den Gläubiger nicht eine Obliegenheit trifft, der Abmahnung den Entwurf einer Unterlassungserklärung beizufügen, weshalb es - entgegen der der angefochtenen Kostenentscheidung zugrunde liegenden Ansicht - grundsätzlich auch unschädlich ist, wenn der Gläubiger mit der einer Abmahnung beigefügten, vorformulierten Unterwerfungserklärung mehr verlangt, als ihm zusteht; es ist dann Sache des Schuldners, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung in dem dazu erforderlichen Umfang auszuräumen (H.M., vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rdn. 1.19 mwNw.; OLG Koblenz, U. v. 27.1.2016, Az. 9 U 895/15, nach juris Rdn. 84; OLG Hamm, 16.1.2014, Az. I-4 U 102/13, nach juris Rdn. 63; OLG Köln, B. v. 4.6.2012, Az. 6 W 81/12, nach juris Rdn. 6 ).
  • OLG Köln, 20.05.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung bei Inanspruchnahme des nicht auf eine Abmahnung reagierenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17
    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 20.5.2011, Az. 6 W 30/11 (NJW-RR 2011, 1345) beruft, geht das fehl.
  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 276/02

    Wirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung im werkvertraglichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17
    Denn nach diesen Grundsätzen (vgl. dazu BGHZ 146, 24 ff.; BGH NJW 1999, 3115; BGH NJW 2006, 769; Palandt-Grüneberg, aaO., § 286 Rdn. 20 mNw.) ist auch eine Mahnung, mit der der Gläubiger eine überzogene Forderung erhebt, nicht wirkungslos, wenn der Schuldner die Erklärung des Gläubigers nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss, der Gläubiger auch zur Annahme der geringeren Leistung bereit ist und der Schuldner das Geschuldete zuverlässig ermitteln kann; eine solche Mahnung wird insbesondere als wirksam anzusehen sein, wenn anzunehmen ist, dass der Schuldner auch bei einer auf den wirklichen Rückstand gerichteten Mahnung nicht geleistet hätte.
  • KG, 11.09.2007 - 5 W 85/06

    Auf Urheberrecht gestützte Abmahnung betreffend einen mehrseitigen Text ?in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem von der Beklagten herangezogenen Beschluss des Kammergerichts vom 11.9.2007, Az. (GRUR-RR 2008, 29).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17
    Denn nach diesen Grundsätzen (vgl. dazu BGHZ 146, 24 ff.; BGH NJW 1999, 3115; BGH NJW 2006, 769; Palandt-Grüneberg, aaO., § 286 Rdn. 20 mNw.) ist auch eine Mahnung, mit der der Gläubiger eine überzogene Forderung erhebt, nicht wirkungslos, wenn der Schuldner die Erklärung des Gläubigers nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss, der Gläubiger auch zur Annahme der geringeren Leistung bereit ist und der Schuldner das Geschuldete zuverlässig ermitteln kann; eine solche Mahnung wird insbesondere als wirksam anzusehen sein, wenn anzunehmen ist, dass der Schuldner auch bei einer auf den wirklichen Rückstand gerichteten Mahnung nicht geleistet hätte.
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17
    Denn nach diesen Grundsätzen (vgl. dazu BGHZ 146, 24 ff.; BGH NJW 1999, 3115; BGH NJW 2006, 769; Palandt-Grüneberg, aaO., § 286 Rdn. 20 mNw.) ist auch eine Mahnung, mit der der Gläubiger eine überzogene Forderung erhebt, nicht wirkungslos, wenn der Schuldner die Erklärung des Gläubigers nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss, der Gläubiger auch zur Annahme der geringeren Leistung bereit ist und der Schuldner das Geschuldete zuverlässig ermitteln kann; eine solche Mahnung wird insbesondere als wirksam anzusehen sein, wenn anzunehmen ist, dass der Schuldner auch bei einer auf den wirklichen Rückstand gerichteten Mahnung nicht geleistet hätte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht