Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.11.2020 - 26 Sch 17/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 23 VerpackG
Verfassungswidrigkeit der Zuweisung von Streitigkeiten aus dem VerpackG an private Schiedsgerichte nicht im Eilverfahren prüfbar - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Eilrechtsschutz gegen Zuweisung von Recycling-Vergabestreit an Schiedsgericht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Verfassungswidrigkeit der Zuweisung von Streitigkeiten aus dem Verpackungsgesetz an private Schiedsgerichte ist nicht im Eilverfahren von den Fachgerichten prüfbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Eilverfahren zur Verfassungswidrigkeit der Zuweisung von Streitigkeiten nach Verpackungsgesetz an privates Schiedsgericht - Verwerfungsmonopol für eine verfassungswidrige Norm liegt grundsätzlich beim Bundesverfassungsgericht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Eilrechtsschutz gegen Zuweisung von Recycling-Vergabestreit an Schiedsgericht! (VPR 2021, 73)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 30.11.2020 - 26 Sch 17/20
- OLG Frankfurt, 26.08.2021 - 26 Sch 17/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2020 - 26 Sch 17/20
Zwar kann unter dem Aspekt des effektiven Rechtsschutzes von einem Fachgericht vorläufiger Rechtsschutz auch in Fällen gewährt werden, in denen wegen einer vom Fachgericht angenommenen Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Norm das in Art. 100 Abs. 1 GG verankerte Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts zu beachten ist, allerdings darf dadurch die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorweggenommen werden (BVerfG, Beschluss vom 24.06.1992, 1 BvR 1028/91, Rn. 29, zit. nach juris). - OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 26 SchH 6/13
Zur Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung vor Entscheidung im Hauptverfahren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2020 - 26 Sch 17/20
Es kann offen bleiben, ob der Senat im Rahmen seiner Befassung mit dem Verfahren über den Aufhebungsantrag schon deshalb am Erlass der von der Antragstellerin begehrten einstweiligen Verfügung gehindert ist, weil sich die in der Hauptsache gegebene Entscheidungsbefugnis des Senats nicht auf die dem Schiedsverfahren zugrundeliegende Streitigkeit erstreckt, sondern auf die Beseitigung der Wirkungen des Schiedsspruchs durch eine kassatorische Entscheidung beschränkt ist (…vgl. dazu Zöller/Geimer, ZPO 33. Aufl., § 1059 Rn. 7; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.06.2013, 26 SchH 6/13 , BeckRS 2013, 10147).