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   OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19 (Kart)   

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https://dejure.org/2021,48231
OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19 (Kart) (https://dejure.org/2021,48231)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2021 - 11 U 172/19 (Kart) (https://dejure.org/2021,48231)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2021 - 11 U 172/19 (Kart) (https://dejure.org/2021,48231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 101 AEUV, Art 56 AEUV, Art 6 DSGVO, § 33 GWB, § 19 GWB
    Kartellrechtlicher Prüfungsmaßstab für Reglement für Spielervermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Fußball - Unwirksames Reglement

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Reglement für Spielervermittler (RfSV) des DFB teilweise kartellrechtswidrig und unwirksam

  • lto.de (Pressebericht, 30.11.2021)

    DFB-Regeln für Spielerberater teilweise unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reglement für Spielervermittlung des Deutschen Fußball Bundes (DFB) teilweise unwirksam - OLG Frankfurt am Main zu den kartellrechtlich relevanten Bestimmungen des DFB

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    DFB-Regeln für Spielervermittler teilweise unwirksam

  • recht-vertieft.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    FIFA Football Agent Regulation (Fallsammlung zum Kartellrecht)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 760
  • GRUR-RR 2022, 186
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 16.12.2020 - T-93/18

    Das Gericht bestätigt, dass die Regeln der Internationalen Eislaufunion (ISU),

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19
    Das EuG hat nachfolgend sowohl den angelegten Prüfungsmaßstab aus der Meca-Medina-Entscheidung als auch das Ergebnis mit seiner Beschwerdeentscheidung vom 16.12.2020 (T-93/18 = WuW 2021, 230 Rn 101 ff.) gebilligt.

    Insoweit liegt der vom EuG (Urteil vom 16.12.2020 - T-93/18, EU:T:2020:610 Rn. 97 - ISU) geforderte unmittelbare Zusammenhang zwischen den wettbewerbsbeschränkenden Regelungen und den damit verfolgten legitimen Zwecken hier vor.

  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19
    Das RfSV ist auch ein Beschluss des Beklagten, den dieser als Unternehmensvereinigung der in ihm zusammengeschlossenen Fußballvereine getroffen hat (vgl. auch EuG, Urteil vom 26.1.2005 - T-193/02, Rn. 69ff).

    Soweit das Landgericht (im Ergebnis auch Podszun, NZKart 2021, 138, 144) unter Verweis auf die Entscheidung des EuG vom 26.1.2005 (T-193/02 - Piau/Kommission) die Ansicht vertritt, das RfSV sei kein "rein sportliches Regelwerk" und damit nicht an dem Prüfungsmaßstab der Meca-Medina-Kriterien zu messen, überzeugt dies im Hinblick auf die dargestellten Erwägungen des EuGH, die nachfolgend auch vom EuG übernommen wurden, nicht.

  • OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14

    Unvereinbarkeit der nach dem Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19
    So wurden die "Meca-Medina" - Kriterien zwischenzeitlich auch in mehreren instanzgerichtlichen Entscheidungen angewandt worden, die aus der Organisation des Sports erwachsen sind und zugleich wirtschaftliche Auswirkungen für die betroffenen Vereine, Spieler und Dritte hatten (OLG Bremen Urteil vom 30.12.2014 - 2 U 67/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2015 VI-U (Kart) 13/14- IHF Abstellbedingungen).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14

    Rechtmäßigkeit der IHF-Zulassungsbestimmungen für Spieler hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19
    So wurden die "Meca-Medina" - Kriterien zwischenzeitlich auch in mehreren instanzgerichtlichen Entscheidungen angewandt worden, die aus der Organisation des Sports erwachsen sind und zugleich wirtschaftliche Auswirkungen für die betroffenen Vereine, Spieler und Dritte hatten (OLG Bremen Urteil vom 30.12.2014 - 2 U 67/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2015 VI-U (Kart) 13/14- IHF Abstellbedingungen).
  • LG Frankfurt/Main, 29.04.2015 - 6 O 142/15

    Die Parteien streiten im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19
    Es ist im Übrigen nicht erkennbar, warum der Antragsgegner die Durchsetzung der eingegangenen Verpflichtungen durch die Spielervermittler nicht ebenso gut vor den ordentlichen Gerichten erreichen könnte...." (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.4.2015 - 2 6 O 142/15, Rn 60 bei juris).
  • EuGH, 18.07.2006 - C-519/04

    DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19
    Er hat die Ansicht vertreten, dass sich der einschlägige Prüfungsmaßstab an den Vorgaben orientieren müsse, die sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Juli 2006 (C- 519/04) - Meca-Medina (= Slg. 2006, I 6991 ff., im Folgenden EuGH Meca-Medina) ergeben.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19
    Der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission haben diese Abgrenzung in früheren Entscheidungen dadurch vorgenommen, dass sie geprüft haben, ob eine Regelung den spezifischen Charakter des Sports besitzt oder ob sie einen Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit hat (vgl. EuGH - C-415/93 = Sammlung 1995 I-4921, "Bosman" Rn. 127, dazu auch Vetter SpuRt 2005, 233, 234).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-250/92

    Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19
    "...die Vereinbarkeit eines Regelwerks mit den gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln [kann] nicht abstrakt beurteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-250/92, DLG, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 31).
  • LG Dortmund, 24.05.2023 - 8 O 1/23

    Einstweiliger Rechtsschutz, Spielevermittler, Kartellverbot, Verbandsprivileg,

    (a) Der insoweit relevante Markt ist der Markt für die Vermittlung von Fußballspielern, letztlich also ein Dienstleistungsmarkt, bei dem Fußballspieler, Trainer und Vereine Dienstleistungsempfänger und Spielervermittler Dienstleistungserbringer sind (insoweit zutreffend OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 30.11.2021 - 11 U 172/19 (Kart) = GRUR-RR 2022, 186 Rn. 64).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2022 - 11 U 60/21

    Transparenz von Sportregelungen mit Strafandrohung

    Der Prüfungsmaßstab des Meca-Medina-Urteils gilt für sämtliche wettbewerbsbeschränkenden Sportverbandsregelungen und -maßnahmen, die mit der Organisation und dem ordnungsgemäßen Ablauf eines sportlichen Wettbewerbs untrennbar verbunden sind, unabhängig davon, ob sie rein sportlichen Charakters sind oder aber auch wirtschaftliche Auswirkungen auf Verbandsmitglieder oder verbandsunabhängige Dritte nach sich ziehen (Senat, Urteil vom 30.11.2021 - 11 U 172/19 (Kart)).

    Den sich aus der Meca-Medina-Entscheidung ergebenden Prüfungsmaßstab hatte der Senat im Urteil vom 30.11.2021 - 11 U 172/19 (Kart) bereits ausführlich dargestellt.

  • LG Mainz, 30.03.2023 - 9 O 129/21

    EuGH soll zu neuem Reglement für Spielervermittler entscheiden

    Allerdings hat sich der EuGH in diesem Zusammenhang nicht eindeutig dazu geäußert, ob der Prüfungsmaßstab dieses Drei-Stufen-Tests von vornherein nur auf Regelungen rein sportlichen Charakters, die unmittelbar den sportlichen Wettkampf selbst betreffen (wie bspw. die in der Rechtssache Meca-Medina und Majcen streitgegenständlichen Doping-Regelungen), beschränkt ist ### [Literatur] oder ob er auch auf andere von einem Sportverband erlassene Regelungen anwendbar ist ### [Literatur] sowie Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.11.2021 - 11 U 172/19 (Kart), Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Jahrgang 2022, Seite 186 ff).
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