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   OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 6 U 62/17   

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https://dejure.org/2018,2201
OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 6 U 62/17 (https://dejure.org/2018,2201)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2018 - 6 U 62/17 (https://dejure.org/2018,2201)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 6 U 62/17 (https://dejure.org/2018,2201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 101 ZPO, § 319 ZPO, § 320 ZPO
    Enthält eine Kostenentscheidung keinen ausdrücklichen Ausspruch über die Kosten der Streithilfe, ist eine Nachholung dieses Ausspruchs im Wege der Berichtigung (§ 319 ZPO) nur möglich, wenn sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder aus anderen Anhaltspunkten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 101 ; ZPO § 319 ; ZPO § 320
    Verfahren des Gerichts bei Unterbleiben des Ausspruchs über die Kosten der Streithilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten der Streithilfe: Wie kommt der Streithelfer zum Ausspruch über seine Kosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten der Streithilfe: Wie kommt der Streithelfer zum Ausspruch über seine Kosten? (IBR 2018, 365)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZR 287/15

    Voraussetzung für die Nachholung der Entscheidung über die Kosten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 6 U 62/17
    Die bloße Erwähnung der Streithilfe im Rubrum der Entscheidung genügt insoweit nicht (BGH NJW 2016, 2754).
  • OLG Hamm, 10.10.2019 - 24 U 6/18

    Entscheidung über die Kosten einer Streithilfe

    In dem Urteil ist durch ein Versehen des Senats nicht über die Kosten der Streithilfe entschieden worden, was daher nachzuholen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01. März 2016 - VIII ZR 287/15 - NJW 2016, 2754; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 6 U 62/17 - zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 3 U 133/14 - NJW-RR 2016, 381).
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