Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 9 W 3/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 Abs 2 VerbrKrG, § 9 Abs 2 VerbrKrG
Finanzierter Immobilienerwerb: Keine wirtschaftliche Einheit von Realkreditvertrag und Immobilienkaufvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Wirksamkeit der Belehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); Teleologische Reduktion von § 3 Abs.2 S.2 Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG); Kaufvertrag und Darlehensvertrag als verbundenes Geschäft
- judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerbrKrG § 3 Abs. 2; VerbrKrG § 9 Abs. 2
Anwendung der Grundsätze über verbundene Geschäfte auf grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kreditrecht - Wirtschaftliche Einheit von Kaufvertrag und Darlehensvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Immobilienerwerb im Strukturvertrieb: Sind Kauf- und Kreditvertrag ein "verbundenes Geschäft"? (IBR 2003, 1121)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2002 - 14 O 242/02
- OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 9 W 3/03
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 29.04.2003 - 9 U 93/02
Finanzierter Eigentumswohnungskaufvertrag: Trennung von Kaufvertrag und …
Dort lag ein verbundenes Geschäft nicht wegen der Verwendung des Darlehens für die Kapitalanlage und dem gleichzeitigen Abschluss der beiden Verträge vor, sondern wegen der engen persönlichen und sachlichen Verflechtung von Bank und Anlagegesellschaft (der Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft war Alleingesellschafter und Generalbevollmächtigter der Bank sowie Vorstand der der mit der Abwicklung betrauten Treuhandgesellschaft und hatte das Gesamtkonzept unter Beteiligung der Bank entwickelt. Die bloße Vermittlung von Darlehens- und Anlagevertrag mit nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich unterschiedlichen Vertragspartnern ist jedenfalls dann, wenn die Bank ihre Rolle als Kreditgeber nicht überschreitet, für die Annahme eines verbundenen Geschäfts nicht ausreichend (Freckmann BKR 2003, 30, 31; Senatsentscheidung vom 31. März 2003, 9 W 3/03).