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   OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15   

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https://dejure.org/2016,8027
OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15 (https://dejure.org/2016,8027)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2016 - 6 U 36/15 (https://dejure.org/2016,8027)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2016 - 6 U 36/15 (https://dejure.org/2016,8027)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    Überzahlung des Unternehmers als unmittelbare Vermögenseinbuße des Auftraggebers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überzahlung des Unternehmers als unmittelbare Vermögenseinbuße des Auftraggebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Schadens bei Leistung von Überzahlungen auf einen Werkvertrag wegen Fehlern bei der Rechnungsprüfung

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 249 Abs. 1
    Begriff des Schadens bei Leistung von Überzahlungen auf einen Werkvertrag wegen Fehlern bei der Rechnungsprüfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauunternehmer überzahlt: Architekt haftet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Überzahlung des Auftragnehmers: Architekt haftet bei falscher Rechnungsprüfung.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bauunternehmer überzahlt: Architekt haftet

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Rechnungsprüfung: Architekt hat ihm bekannte Vorauszahlungen zu berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauunternehmer überzahlt: Architekt haftet! (IBR 2016, 351)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 498
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 23.05.2000 - 16 U 182/99

    Vorbringen nach Schluss der Verhandlung; Schadensersatz ; Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15
    Die vom Landgericht angeführten Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2006, 400) und des OLG Celle (BauR 2000, 1897) beschäftigen sich mit dieser Rechtsfrage nicht und können daher nicht als Beleg für die in dem angefochtenen Urteil vertretene Rechtsauffassung herangezogen werden.
  • KG, 06.01.2005 - 27 U 267/03

    Prüfungspflichten des Architekten bei vorgehängter Natursteinfassade; Wahlrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15
    Die vom Landgericht angeführten Entscheidungen des Kammergerichts (BauR 2006, 400) und des OLG Celle (BauR 2000, 1897) beschäftigen sich mit dieser Rechtsfrage nicht und können daher nicht als Beleg für die in dem angefochtenen Urteil vertretene Rechtsauffassung herangezogen werden.
  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 295/00

    Umfang der Prüfungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15
    In diesem Fall scheidet ein Mitverschulden des Auftraggeber von vorn herein aus (BGH BauR 2002, 1112, Tz. 14 bei juris).
  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15
    Das wäre bei Annahme eines Gesamtschuldverhältnisses nicht zu beanstanden, denn der Gläubiger hat grundsätzlich ein Interesse daran, sich bei dem anderen Gesamtschuldner schadlos halten zu können (vgl. BGH NJW 2012, 1071, [BGH 22.12.2011 - VII ZR 7/11] Tz. 23).
  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15
    Zwischen den Beteiligten besteht im Hinblick auf den hier relevanten Pflichtenkreis keine rechtliche Zweckgemeinschaft (vgl. dazu BGHZ 43, 227; Ingenstau/ Korbion/ Wirth, VOB/B, 18. Aufl., Rn 228 ff. vor § 13 VOB/B).
  • OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07

    Schadensersatzpflicht des Architekten wegen Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15
    Diese Auffassung lässt sich dogmatisch nicht begründen, denn eine Überzahlung des Unternehmers zieht unmittelbar eine Vermögenseinbuße des Auftraggebers nach sich und ein Rückzahlungsanspruch, sei er auf Vertrag oder sei er auf Bereicherungsrecht gestützt, kann kein gleichwertiger Ersatz für ausgegebenes Geld sein (vgl. OLG Hamm BauR 2009, 123 Tz. 60 bei juris; OLG Oldenburg BauR 2010, 810, Tz. 37 bei juris; vgl. auch Kniffka, Bauvertragsrecht, Online-Kommentar, Rn 131 zu § 633 BGB).
  • OLG Naumburg, 29.05.2006 - 1 U 27/06

    Der isolierte Bauüberwachungsvertrag ist ein Werkvertrag - Überwachungspflichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15
    Wenn sich der anspruchsbegründende Sachverhalt im Zeitpunkt der Klage noch in der Fortentwicklung befindet, z. B. weil die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, selbst wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden kann (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 31. Aufl., Rn 7 a zu § 256 m. w. N.; OLG Naumburg BauR 2006, 2089, Tz. 55 bei juris).
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 320/96

    Prüfungspflichten des mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15
    Wenn sich für den Architekten hinreichende Anhaltspunkte ergeben, dass der Auftragnehmer in der Vergangenheit Abschlagsrechnungen gestellt und dass der Auftraggeber Abschlagszahlungen geleistet hat, so sind diese ebenfalls einzurechnen (vgl. BGH BauR 1998, 869, 871).
  • OLG Oldenburg, 20.01.2009 - 12 U 101/08

    Begriff der Rechnungsprüfung i.S.v.§ 15 Nr. 8 Honorarordnung für Architekten und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15
    Diese Auffassung lässt sich dogmatisch nicht begründen, denn eine Überzahlung des Unternehmers zieht unmittelbar eine Vermögenseinbuße des Auftraggebers nach sich und ein Rückzahlungsanspruch, sei er auf Vertrag oder sei er auf Bereicherungsrecht gestützt, kann kein gleichwertiger Ersatz für ausgegebenes Geld sein (vgl. OLG Hamm BauR 2009, 123 Tz. 60 bei juris; OLG Oldenburg BauR 2010, 810, Tz. 37 bei juris; vgl. auch Kniffka, Bauvertragsrecht, Online-Kommentar, Rn 131 zu § 633 BGB).
  • KG, 28.08.2018 - 21 U 24/16

    Architektenvertrag: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Werkmängeln und

    48 Verletzt der bauüberwachende Architekt seine Pflicht zur Rechnungslegung, indem er die in Rechnung gestellte, tatsächlich aber nicht zu vergütende Leistung eines Unternehmers nicht streicht und leistet sein Auftraggeber daraufhin eine entsprechend überhöhte Zahlung an den Unternehmer, dann entsteht dem Auftraggeber im Zeitpunkt dieser Überzahlung ein Schaden, der auf der Pflichtverletzung des Architekten beruht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 2016, 6 U 36/15 m.w.N.).

    Unterbleibt eine solche Kontrolle und zahlt der Bauherr dem Unternehmer die ungeminderte Vergütung, so hat er die Entstehung des in der Überzahlung liegenden Schadens mitverursacht, sodass eine Minderung seines Schadensersatzanspruch gegen den überwachenden Architekten nach § 254 BGB angezeigt ist (vgl. Retzlaff, jurisPR-PrivBauR 9/2016 Anm. 2; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 2016, 6 U 36/15).

  • KG, 11.06.2019 - 21 U 142/18

    Ansprüche aus einem Bauleitervertrag

    Verletzt ein Bauüberwacher seine Pflicht zur Rechnungsprüfung und leistet der Bauherr daraufhin eine überhöhte Zahlung an den ausführenden Unternehmer, entsteht dem Bauherrn mit der Zahlung ein Schaden in Höhe des überhöhten Betrages (Kammergericht, Urteil vom 28. August 2018, 21 U 24/16, Rz. 48; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 2016, 6 U 36/15).
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Zur ordnungsgemäßen Rechnungsprüfung gehört es auch, dass der Architekt dem Bauherrn eine Zahlungsempfehlung gibt (OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 2016 - 6 U 36/15 - NZBau 2016, 498, juris Rn. 25 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 7. August 2008 - 21 U 78/07 - BauR 2009, 123, juris Rn. 38; BGH, Urteil vom 4. April 2002 - VII ZR 295/00 - BauR 2002, 1112, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - VII ZR 320/96 - BauR 1998, 869, juris Rn. 19; siehe auch Locher/Koeble/Frik, HOAI, 13. Aufl., § 34 Rn. 223, 257).
  • OLG Köln, 16.04.2021 - 19 U 56/20

    Schwierige Rechtsfragen muss der Architekt nicht beantworten können!

    Demgemäß kann der Architekt vom Auftraggeber unmittelbar in Anspruch genommen werden kann, dies allerdings nur Zug um Zug gegen Abtretung des Herausgabeanspruchs gegenüber dem Bauunternehmer (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2016, 6 U 36/15, juris, Rn. Rn. 18 - 20, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2020 - 26 O 117/18
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Architekt seine Zahlungsempfehlungen ohne die Einschränkung eines Vorbehalts eigener Prüfung abgibt (vgl. OLG Frankfurt, NZBau 2016, 498).
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