Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 51/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Verpflichtung zur Fundstellenangabe bei Werbung mit Testergebnis - webshoprecht.de
Verpflichtung zur Fundstellenangabe bei Werbung mit Testergebnis
- damm-legal.de
Irreführung bei mangelhafter Fundstellenangabe in Werbung mit Testergebnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Fundstellenangabe bei Werbung mit Testergebnis
- online-und-recht.de
Umfang der Fundstellenangabe bei Werbung mit Testergebnissen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Wettbewerb; Irreführung; Informationspflicht; Fundstelle; Testergebnis - rechtsportal.de
UWG § 5
Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten bei Bewerbung eines Produkts mit einem Testergebnis - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Produkt des Jahres
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Irreführung bei mangelhafter Fundstellenangabe in Werbung mit Testergebnis
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Informationspflichten des Anbieters bei Werbung mit einem Testergebnis
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
"Produkt des Jahres" - Anforderungen an Siegelwerbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei Online-Werbung mit Testergebnissen muss Test für Verbraucher leicht zugänglich sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbung mit Testergebnis
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Fragwürdige Apotheker-Empfehlung - Werbung für Pferdesalbe mit BVDA-Siegel verboten
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Zur Werbung mit Siegeln
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Werbung mit Testergebnissen: Information muss für Verbraucher problemlos auffindbar sein
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Werbung mit Siegeln
Verfahrensgang
- LG Limburg, 13.02.2015 - 5 O 28/14
- OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 51/15
Papierfundstellen
- MMR 2016, 822
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07
Kamerakauf im Internet
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 51/15
Bei einer Werbung für ein Produkt mit einem Testergebnis im Internet muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite dieser Werbung angegeben werden oder jedenfalls ein deutlicher Sternchenhinweis den Verbraucher ohne weiteres zu der Fundstellenangabe führen (BGH GRUR 2010, 248 Rn. 31 [BGH 16.07.2009 - I ZR 50/07] , 32 - Kamerakauf im Internet).
- OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 6 U 63/17
Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung; Anforderungen an die Widerlegung …
Dies setzt nicht nur voraus, dass überhaupt eine Fundstelle im Test angegeben wird, sondern auch, dass diese Angabe für den Verbraucher aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar ist (BGH, GRUR 2010, 248, 251 [BGH 16.07.2009 - I ZR 50/07] Tz. 30 ff. - Kamerakauf im Internet; OLG Frankfurt a.M, MMR 2016, 822 Tz. 16 - Pferdesalbe; OLG Frankfurt a.M., WRP 2013, 1380 Tz. 5; zu einem Konsumententest, vgl. auch OLG Köln, NJOZ 2013, 546, 547 - Konsumententest III). - OLG Frankfurt, 13.01.2022 - 6 U 161/21
Irreführende Werbung mit dem Slogan: Die meistverkaufte Matratze
Dem Sternchenhinweis kommt ein - als solcher klar erkennbarer - Link gleich, der ersichtlich zu einer weiteren Aufklärung über das Testergebnis führt (vgl. OLG Frankfurt am Main WRP 2016, 1024).