Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 11 U 44/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 97 UrhG, § 97a UrhG, § 102 UrhG, § 812 BGB, § 287 ZPO, ...
Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen - JurPC
Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Schadensschätzung und Abmahnkostenersatz beim Filesharing von Computerspielen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Filesharing eines Computerspiels - Faktorenrechtsprechung für Berechnung des Schadensersatzes bei Filesharing von Musiktiteln auch auf Computerspiele anwendbar
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2019 - 6 O 430/18
- OLG Frankfurt, 31.03.2020 - 11 U 44/19
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 346
- MMR 2020, 549
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 29.10.2020 - 3 O 15/19
Zur Aufsichtspflicht des Großvaters und der Einsichtsfähigkeit eines 11-Jährigen
Da eine Inanspruchnahme des Beklagten zu 1) auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung in Betracht kommt, scheiden sowohl ein Schadensersatzanspruch als auch ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten gemäß § 97a UrhG nebst Zinsforderungen aus, wobei die Höhe des Erstattungsanspruchs nach der jüngeren Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main vom 31.03.2020, Az. 11 U 44/19 , auf den Betrag in Höhe von 124 ? zu deckeln gewesen wäre. - AG Frankfurt/Main, 02.12.2021 - 380 C 14/21 Es ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung, ob der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts überhaupt zur Erteilung einer solchen Erlaubnis bereit ist (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2020, 346 [347]).
Im Falle der Verletzung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an einem Computer-Spiel sind die in der Rechtsprechung zum Filesharing von vorgenommenen Bemessungen nach Faktoren anwendbar (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2020, 346 [347]).
Im Falle einer Verletzung des ausschließlichen Nutzungsrechts nach Ende des Zeitraumes der Markteinführung und einer geringen Anzahl der verletzenden Handlungen entspricht jedenfalls ein Faktor von 50 der Höhe einer angemessenen Lizenzgebührt (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2020, 346 [348]).