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   OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22   

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OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22 (https://dejure.org/2022,7768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2022 - 6 W 17/22 (https://dejure.org/2022,7768)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2022 - 6 W 17/22 (https://dejure.org/2022,7768)
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  • OLG Karlsruhe, 03.06.2020 - 9 W 23/20

    Gebührenstreitwert: Zeitpunkt für die Streitwertfestsetzung bei einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22
    Dabei ist es unerheblich, ob in dem Verfahrensstadium bereits eine endgültige Wertfestsetzung nach 8 63 Abs. 2 GKG möglich war; entscheidend ist, dass das Gericht eine Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG treffen wollte (OLG Karlsruhe BeckRS 2020, 20157; VGH Mannheim NVwZ-RR 2012, 702; HessLSG BeckRS 2013, 71994).

    Hat jedoch das Gericht die Streitwertfestsetzung ausdrücklich auf § 63 Abs. 2 GKG gestützt, ist eine Beschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG auch dann zulässig, wenn richtigerweise nur eine vorläufige Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 GKG möglich gewesen wäre (OLG Karlsruhe BeckRS 2020, 20157; HessLSG BeckRS 2013, 71194; ThürLSG BeckRS 2012, 66639).

    Da die Voraussetzungen für eine Wertfestsetzung (noch) nicht vorliegen, ist die Entscheidung des Landgerichts aufzuheben (ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.2.2007 - 11 W 12/07; OLG Karlsruhe Beschluss vom 3.6.2020 - 9 W 23/20 = BeckRS 2020, 20157 Rn 8-10).

  • OLG Stuttgart, 28.10.2015 - 9 W 65/15

    Vorläufige Streitwertfestsetzung: Zulässigkeit der Beschwerde; Bewertung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22
    Eine vorläufige Wertfestsetzung gem. 8 63 Abs. 1 GKG ist hingegen keine Entscheidung, gegen die eine Streitwertbeschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG möglich ist (OLG Stuttgart BeckRS 2016, 05676; OLG Frankfurt am Main BeckRS 2009, 07886).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2012 - 11 S 3086/11

    Endgültige Streitwertfestsetzung vor Eintritt der Voraussetzungen nach GKG 2004 §

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22
    Dabei ist es unerheblich, ob in dem Verfahrensstadium bereits eine endgültige Wertfestsetzung nach 8 63 Abs. 2 GKG möglich war; entscheidend ist, dass das Gericht eine Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG treffen wollte (OLG Karlsruhe BeckRS 2020, 20157; VGH Mannheim NVwZ-RR 2012, 702; HessLSG BeckRS 2013, 71994).
  • OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 81/07

    Vertrieb indizierter Medien wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22
    Denn ein (auch nur kurzzeitiger) Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG kann gemäß §§ 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden (OLG Hamburg, Urteil vom 2.4.2008 - 5 U 81/07 = BeckRS 2009, 8480).
  • OLG Brandenburg, 23.02.2007 - 11 W 12/07

    Streitwertfestsetzung: Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22
    Da die Voraussetzungen für eine Wertfestsetzung (noch) nicht vorliegen, ist die Entscheidung des Landgerichts aufzuheben (ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.2.2007 - 11 W 12/07; OLG Karlsruhe Beschluss vom 3.6.2020 - 9 W 23/20 = BeckRS 2020, 20157 Rn 8-10).
  • LSG Hessen, 28.03.2013 - L 3 U 149/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Festsetzung des Streitwerts - Streit um die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22
    Hat jedoch das Gericht die Streitwertfestsetzung ausdrücklich auf § 63 Abs. 2 GKG gestützt, ist eine Beschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG auch dann zulässig, wenn richtigerweise nur eine vorläufige Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 GKG möglich gewesen wäre (OLG Karlsruhe BeckRS 2020, 20157; HessLSG BeckRS 2013, 71194; ThürLSG BeckRS 2012, 66639).
  • OLG Frankfurt, 19.10.1998 - 1 W 51/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22
    Eine vorläufige Wertfestsetzung gem. 8 63 Abs. 1 GKG ist hingegen keine Entscheidung, gegen die eine Streitwertbeschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG möglich ist (OLG Stuttgart BeckRS 2016, 05676; OLG Frankfurt am Main BeckRS 2009, 07886).
  • LSG Thüringen, 17.01.2011 - L 6 KR 971/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 W 17/22
    Hat jedoch das Gericht die Streitwertfestsetzung ausdrücklich auf § 63 Abs. 2 GKG gestützt, ist eine Beschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG auch dann zulässig, wenn richtigerweise nur eine vorläufige Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 GKG möglich gewesen wäre (OLG Karlsruhe BeckRS 2020, 20157; HessLSG BeckRS 2013, 71194; ThürLSG BeckRS 2012, 66639).
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