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   OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11   

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https://dejure.org/2011,20285
OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11 (https://dejure.org/2011,20285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2011 - 20 W 75/11 (https://dejure.org/2011,20285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 20 W 75/11 (https://dejure.org/2011,20285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2265 BGB, § 352 FamFG
    Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in Einzeltestament

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung und Umdeutung eines nur von einem Ehegatten geschriebenen und unterschriebenen gemeinschaftlichen Testaments; Behandlung eines zu Unrecht nach altem Recht ergangenen erbrechtlichen Vorbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2265; FamFG § 352
    Auslegung und Umdeutung eines nur von einem Ehegatten geschriebenen und unterschriebenen gemeinschaftlichen Testaments; Behandlung eines zu Unrecht nach altem Recht ergangenen erbrechtlichen Vorbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 11
  • FamRZ 2012, 330
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 29.10.2010 - 2 Wx 161/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen erbrechtlichen Vorbescheid im Verfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11
    Der verfahrensfehlerhafte Erlass eines Vorbescheids führt entgegen dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29.10.2010 (FGPrax 2011, 49 ff) aber nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels.
  • OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95

    Entwurf eines Berliner Testaments; Umdeutung des Willens des Erblassers;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11
    Ein gemeinschaftliches Testament, das nur vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben worden ist, kann als dessen einseitiges Testament umgedeutet werden, wenn ein entsprechender Wille des Erblassers festgestellt werden kann (OLGR Frankfurt1998, 174 ff = NJWE-FER 1998, 182 = FGPrax 1998, 145 ff = Rpfleger 1998, 342; Palandt-Weidlich, 70. Aufl. 2011, § 2265 BGB Rn 3).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 20 W 350/10

    Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 20 W 75/11
    Auch aus verfahrensökonomischen Gründen bietet sich eine Umdeutung des Vorbescheids an (so auch Senat, Beschluss vom 12.05.2010, 20 W 350/10).
  • OLG München, 23.04.2014 - 31 Wx 22/14

    Testamentsauslegung: Voraussetzung für die Umdeutung eines vom anderen Ehegatten

    Kann festgestellt werden, dass er den Willen hatte, seine Verfügung unabhängig vom Beitritt des anderen Ehegatten als einseitige letztwillige Verfügung gelten zu lassen, kann seine Verfügung als Einzeltestament aufrecht erhalten werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG Frankfurt FGPrax 1998, 145; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 330/331; Staudinger/Kanzleiter BGB Juli 2013 § 2265 Rn. 14 m.w.N.).
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