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   OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 1 UFH 3/00   

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https://dejure.org/2000,7800
OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 1 UFH 3/00 (https://dejure.org/2000,7800)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.07.2000 - 1 UFH 3/00 (https://dejure.org/2000,7800)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Juli 2000 - 1 UFH 3/00 (https://dejure.org/2000,7800)
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Hausratsverteilung - türkisches Ehepaar

Gibt ein Familiengericht an eine Prozeßabteilung (hier: desselben Gerichts) ab, greift weder die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO noch des § 18 Abs. 1 Satz 3 HausratsV ein, bei Ablehnung der Übernahme durch die Prozeßabteilung kommt es zum Verfahren nach § 36 ZPO;

für die Zuständigkeitsvorschriften der §§ 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 GVG, § 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO kommt es nicht auf die Frage des anwendbaren materiellen Rechts nach Internationalem Privatrecht an (Hinweise: Verfahrensfortgang zu BGH, «Hausratsverteilung - türkisches Ehepaar», die in dem Beschluß angesprochene materielle Rechtsfrage ist nun durch Art. 17a EGBGB geklärt)

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zuständigkeit bei Hausratsteilung türkischer Eheleute

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 367
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1995 - 2 UFH 6/95

    Türkische Eheleute in Deutschland; Streit um Hausrat; Hausratssache;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 1 UFH 3/00
    Die Zuständigkeit des Familiengerichts nach §§ 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 GVG 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO gilt unabhängig davon, ob deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist (OLG Düsseldorf FamRZ 1995, S. 1280; Zöller-Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621 Rn. 48 b).

    Die Zuständigkeit des Familiengerichts nach §§ 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 GVG 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO gilt unabhängig davon, ob deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden ist (OLG Düsseldorf FamRZ 1995, S. 1280; Zöller-Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621 Rn. 48 b).

  • OLG Stuttgart, 19.03.1996 - 17 AR 5/96

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung eines Gerichts ; Verletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 1 UFH 3/00
    Allerdings halten die Oberlandesgerichte Köln (FamRZ 1994, S 1476), Karlsruhe (FamRZ 1997, S. 33) und Stuttgart (FamRZ 1997, S. 1085) die Zuständigkeit des Familiengerichts nur dann für gegeben, wenn das anzuwendene ausländische Recht eine entsprechende Regelung über die Verteilung von Hausratsgegenständen bei Trennung oder Scheidung nicht kennt.
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1996 - 11 AR 9/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 1 UFH 3/00
    Allerdings halten die Oberlandesgerichte Köln (FamRZ 1994, S 1476), Karlsruhe (FamRZ 1997, S. 33) und Stuttgart (FamRZ 1997, S. 1085) die Zuständigkeit des Familiengerichts nur dann für gegeben, wenn das anzuwendene ausländische Recht eine entsprechende Regelung über die Verteilung von Hausratsgegenständen bei Trennung oder Scheidung nicht kennt.
  • OLG Celle, 14.01.1998 - 19 UF 289/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 1 UFH 3/00
    Kommt es zu der Auffassung, dass ausländisches Recht anzuwenden ist, muß es den Antrag zurückweisen (so OLG Celle, FamRZ 1999, S. 443, welches die Zuständigkeit des Familiengerichts - ausweislich des Aktenzeichens hat ein Familiensenat entschieden - nicht in Frage stellt).
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