Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 634 Nr. 4 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB
Bauvertrag: Schadensersatzanspruch statt der Leistung (kleiner Schadensersatz), Schadensbemessung bei Nichtbeseitigung des Mangels anhand der Vergütungsbestandteile, die auf die mangelhafte Leistung entfallen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauvertrag: Schadensersatzanspruch statt der Leistung (kleiner Schadensersatz), Schadensbemessung bei Nichtbeseitigung des Mangels anhand der Vergütungsbestandteile, die auf die mangelhafte Leistung entfallen
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 280, 281, 634 Nr. 4
Keine Zahlung fiktiver Mängelbeseitigungskosten/Alternativen der Schadensbemessung bei Geltendmachung des kleinen Schadensersatzanspruchs wegen mangelhaften Werks - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 634 Nr. 4 ; BGB § 280 ; BGB § 281
Ansprüche des Auftraggebers wegen Werkmängeln bei Verzicht auf Mangelbeseitigung - rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mangel wird nicht beseitigt: Wie bemisst sich der Schaden des Bauherrn?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)
Schadensersatz: Bemessung des Schadens anhand der Vergütungsanteile, die auf die mangelhafte Leistung entfallen!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schadensbemessung bei Nichtbeseitigung eines Mangels
- freier-goetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Mangel wird nicht beseitigt: Wie bemisst sich der Schaden des Bauherrn?
Besprechungen u.ä. (4)
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Besteller kann Minderwert mangelhafter Werkleistung anhand der darauf entfallenden Vergütungsanteile bestimmen
- freier-goetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Mangel wird nicht beseitigt: Wie bemisst sich der Schaden des Bauherrn?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Änderung der Schadensberechnung im Berufungsverfahren ist keine Klageänderung! (IBR 2019, 52)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Mangel wird nicht beseitigt: Wie bemisst sich der Schaden des Bauherrn? (IBR 2018, 681)
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Präklusion von Einwänden gegen Gutachten aus selbstständigem Beweisverfahren - Anmerkung zum Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 31.08.2018" von FAinBauArchR Manuela Luft, original erschienen in: NZBau 2019, 172 - 176.
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 21.09.2016 - 23 O 148/16
- OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Papierfundstellen
- NZBau 2019, 172
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Behält der Besteller das Werk und lässt den Mangel nicht beseitigen, kann der Schaden ausgehend von der für das Werk vereinbarten Vergütung anhand der Vergütungsanteile bemessen werden, die auf die mangelhafte Leistung entfallen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.02.2018, VII ZR 46/17).a) Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 22.02.2018 (VII ZR 46/17, zitiert nach juris) seine bisherige Rechtsprechung - der das Landgericht im angefochtenen Urteil gefolgt ist - aufgegeben, wonach der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung seinen Schaden anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen kann.
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, hat der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, zwei Möglichkeiten, seinen Vermögensschaden zu bemessen: Der Besteller hat die Möglichkeit, den Schaden nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen in der Weise zu bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehenden Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt (BGH, Urt. v. 22.02.2018, VII ZR 46/17, juris Rn. 27 ff.).
Alternativ kann der Besteller sich auf die Betrachtung des mangelhaften Werks selbst im Vergleich zu dem geschuldeten (also mangelfreien) Werk beschränken und aus einer Störung des werkvertraglichen Äquivalenzverhältnisses einen Anspruch ableiten (BGH, Urt. v. 22.02.2018, VII ZR 46/17, juris Rn. 38 ff.).
- BGH, 21.06.2018 - VII ZR 173/16
VOB-Vertrag: Schadensbemessung bei Nichtbeseitigung des Mangels im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Der Senat hat dem Kläger im Hinblick auf diese Rechtsprechungsänderung Gelegenheit gegeben, seinen Schaden anderweitig darzulegen und zu beziffern (s. hierzu BGH, Urt. v. 21.06.2018, VII ZR 173/16, juris Rn. 15).Denn ein - nach § 139 Abs. 2 ZPO gebotener (vgl. BGH, Urt. v. 21.06.2018, VII ZR 173/16, juris Rn. 15) - Hinweis des Senats auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist mit Beschluss vom 23.05.2018 erfolgt, so dass die Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 30.05.2018 zweifellos als rechtzeitig zu bewerten sind.
- OLG Köln, 22.12.1992 - 3 U 36/90
Mißlungene Altfassadenrenovierung
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Wegen der fast gänzlich unbrauchbaren Leistung der Beklagten (vgl. OLG Köln, Urt. v. 22.12.1992, 3 U 36/90, juris Rn. 6) schätzt der Senat den Vergütungsanteil, der auf die mangelhafte Leistung entfällt auf 9.000,00 EUR.
- BGH, 12.03.2007 - II ZR 315/05
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Außerdem müssen Vor- und Nachteile bei wertender Betrachtungsweise gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein (BGH, Urt. v. 12.03.2007, II ZR 315/05, juris Rn. 20). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich allerdings auch daraus ergeben, dass das Berufungsgericht zu einer abweichenden Wertung des Ergebnisses der erstinstanzlichen Beweisaufnahme gelangt (BGH, Urt. v. 09.03.2005, VIII ZR 266/03, juris Rn. 7;… Urt. v. 22.12.2015, VI ZR 67/15, juris Rn. 7). - KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03
Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (…OLG Celle, Beschluss v. 01.08.2002, 2 U 57/02, juris Rn. 2; KG, Urt. v. 03.11.2003, 22 U 136/03, juris Rn. 7) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (…OLG Frankfurt, Urt. v. 13.03.2017, 4 U 158/16, juris Rn. 14). - OLG Celle, 01.08.2002 - 2 U 57/02
Überprüfung der Auslegung einer Urkunde durch das Berufungsgericht
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss v. 01.08.2002, 2 U 57/02, juris Rn. 2;… KG, Urt. v. 03.11.2003, 22 U 136/03, juris Rn. 7) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (…OLG Frankfurt, Urt. v. 13.03.2017, 4 U 158/16, juris Rn. 14). - BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08
Anspruch des Berechtigten auf vollständige Befreiung von einem auf dem Grundstück …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Eine solche liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich durch eine Aufforderung zur Leistung umstimmen ließe (BGH, Urt. v. 17.10.2008, V ZR 31/08, juris Rn. 29). - BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Folglich war die Beklagte hiermit auch im nachfolgenden Hauptsacheverfahren gemäß § 411 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 296 Abs. 1, 4 ZPO ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 11.06.2010, V ZR 85/09, juris Rn. 28). - BGH, 27.10.2011 - VII ZB 126/09
Zulässigkeit der Einleitung eines weiteren selbstständigen Beweisverfahrens durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16
Diese Regelungen sind auf die Frage der Verwertbarkeit des Ergebnisses eines selbständigen Beweisverfahrens entsprechend anzuwenden, wenn ein Beteiligter dieses Verfahrens seine Forderung erst nach Anhängigkeit des Beweisverfahrens oder sogar nach dessen Abschluss abgetreten hat (BGH, Beschluss v. 27.10.2011, VII ZB 126/09, juris Rn. 21). - BGH, 10.01.2013 - IX ZR 172/11
Abtretung eines aus einer Insolvenzanfechtung folgenden streitigen …
- BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12
Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und …
- BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15
Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die …
- OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 U 158/16
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters einer Gartenfestivals; …
- OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 5 U 30/15
Mängel an Natursteinbelägen
Sie hätten bei einer Sanierung wiederverwendet werden können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 31.08.2018 - 13 U 191/16 -).Nach der von dem Beklagten zu 5) zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt -13 U 191/16- , BauR 2019, 282 ff) ist aber nicht das eingesetzte Material von vornherein herauszurechnen, denn der vereinbarte Werklohn, der Ausgangspunkt für die Schadensschätzung ist, umfasst auch die Materialkosten.