Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 7 U 183/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 134 BGB, § 10 RDG, § 2 RDG
Unwirksamkeit von Prozessfinanzierungs- und -betreuungsverträgen wegen Verstosses gegen RDG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit von Prozessfinanzierungs- und -betreuungsverträgen wegen Verstosses gegen RDG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RDG § 2 Abs. 2; RDG § 1 Abs. 1
Wirksamkeit der Abtretung der Forderung auf Auszahlung von Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 14.06.2012 - 2 O 366/11
- LG Tübingen, 22.03.2013 - 4 O 197/12
- OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 7 U 183/12
- OLG Stuttgart, 30.06.2015 - 12 U 123/13
- BGH, 15.02.2017 - IV ZR 373/13
- BGH, 05.04.2017 - IV ZR 373/15
- BGH, 27.09.2017 - IV ZR 373/15
- BGH - IV ZR 373/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04
SchuldenHulp
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 7 U 183/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 7/04; zitiert nach Juris) wird die Rechtsbesorgung aus dem Ausland jedenfalls dann von dem damals noch geltenden Rechtsberatungsgesetz erfasst, wenn die Tätigkeit im Inland erfolgt ist und nicht nur mittelbare Wirkungen entfaltet.Die Vorschriften des RDG verstoßen nicht gegen Art. 12 GG, hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 7/04, zitiert nach Juris) für das Rechtsberatungsgesetz bereits entschieden.
Der freie Dienstleistungsverkehr darf nämlich durch Regelungen beschränkt werden, die wie vorliegend durch das RDG durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Geltungsbereich der betreffenden Regelung tätigen Personen und Unternehmen gelten, wenn dem Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften Rechnung getragen ist, denen der Leistungserbringer in dem Staat unterliegt, in dem er ansässig ist (BGH, Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 7/04, zitiert nach Juris).
- OLG Nürnberg, 20.12.2012 - 8 U 607/12
Verkauf einer Lebensversicherung: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das RDG
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 7 U 183/12
Diese Grundsätze sind auch auf das RDG anzuwenden (OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 607/12; zitiert nach Juris).Die Klägerin trägt damit weder das Risiko der Zahlungsunfähigkeit noch der Beitreibung der Forderung; dieses verbleibt vielmehr vollständig bei dem Versicherungsnehmer (so auch OLG Nürnberg in einem ähnlich gelagerten Fall, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 607/12; zitiert nach Juris).Auch aufgrund der erfolgsabhängigen Beteiligung des Versicherungsnehmers an dem möglichen Mehrerlös wird deutlich, dass der Versicherungsnehmer nach wie vor ein erhebliches eigenes wirtschaftliches Interesse an der Forderungsbeitreibung hat.
Die Revision wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in Hinblick auf die in dem Verfahren des OLG Nürnberg, Az. 8 U 607/12 zugelassene Revision, dem ein entsprechender Rechtsstreit zugrunde liegt, ebenfalls zugelassen.
- BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55
Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 7 U 183/12
Ein wie vorliegend von Beginn an unwirksames Schuldverhältnis kann nicht durch Änderungsvertrag, sondern nur durch Neuabschluss wiederbegründet werden (…Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Auflage 2012, § 311 Rn. 3; BGH, Urteil vom 09.05.1956, Az. V ZR 95/55).Ein wie vorliegend von Beginn an unwirksames Schuldverhältnis kann nicht durch einen Ergänzungs- oder Änderungsvertrag, sondern nur durch Neuabschluss wiederbegründet werden (…Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Auflage 2012, § 311 Rn. 3; BGH, Urteil vom 09.05.1956, Az. V ZR 95/55).
- BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11
Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 7 U 183/12
So fehlt es bei der Forderungseinziehung auf fremde Rechnung - anders als beim echten, von dem Anwendungsbereich des RDG nicht erfassten Forderungskauf - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Entscheidung vom 23.01.1980, Az. VIII ZR 91/97; zitiert nach Juris) schon deshalb an einer Übernahme des wirtschaftlichen Risikos, weil der Verkäufer nicht wie sonst bei einem Kaufgeschäft üblich sofort den Kaufpreis erhält (BGH, Urteil vom 30.10.2012, Az. XI ZR 324/11, zitiert nach Juris).Diese Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung für die Inkassotätigkeit ändert nichts an dem Fremdcharakter des Geschäfts (BGH, Urteil vom 30.10.2012, Az. XI ZR 324/11, zitiert nach Juris).
- BGH, 11.06.2013 - II ZR 245/11
Parteifähigkeit einer Gesellschaft mit dem Zweck des eigenständigen Betreibens …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 7 U 183/12
Maßgeblich ist insoweit, ob die Forderung einerseits endgültig auf den Erwerber übertragen wird und dieser andererseits insbesondere das Bonitätsrisiko, das heißt das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung übernimmt (BGH, Beschluss vom 11.06.2013, Az. II ZR 245/11; zitiert nach Juris).
- OLG München, 04.12.2017 - 19 U 1807/17
Ansprüche aus einem Prozessfinanzierungsvertrag mit Abtretungsvereinbarung
Diese Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung für die Inkassotätigkeit ändere nichts an dem Fremdcharakter des Geschäfts (BGH…, Urteil vom 30. Oktober 2012 - XI ZR 324/11 -, Rn. 19, juris; vgl. auch OLG Frankfurt, Unwirksamkeit von Prozessfinanzierungs- und -betreuungsverträgen wegen Verstoß gegen RDG, Urteil vom 31.10.2013 - 7 U 183/12; Revision nach Hinweis des BGH gem. § 552a ZPO zurückgenommen, vgl. Beschluss vom 15. Februar 2017, IV ZR 373/13).