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   OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07   

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OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07 (https://dejure.org/2009,18970)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2009 - 5 U 183/07 (https://dejure.org/2009,18970)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 5 U 183/07 (https://dejure.org/2009,18970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Geschmacksmusterschutz: Anforderungen an eine vorherige Offenbarung eines Musters bei abweichenden Produktkategorien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 07, 1455, 1457- Gartenliege ; BGH WRP 07, 1076, 1079 - Handtaschen ; BGH WRP 06, 75, 77 - Jeans ; BGH GRUR 05, 878, 880 - Handtuchklemmen ; BGH WRP 03, 1338, 1340 - Tupperwareparty ).

    Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz gegen eine vermeidbare Herkunftstäuschung hat nicht nur zur Voraussetzung, dass das nachgeahmte Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart besitzt, sondern auch, dass es bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine gewisse Bekanntheit erlangt hat, da die Gefahr einer Herkunftstäuschung schon begrifflich nicht bestehen kann, wenn dem Verkehr nicht bekannt ist, dass es ein Original gibt (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans ; BGH GRUR 05, 878, 880 - Handtuchklemmen ).

    Es genügt, dass das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans ; BGH WRP 05, 88, 90 - Puppenausstattungen ; BGH WRP 03, 496, 498 - Pflegebett ; BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen ).

    Die grundsätzlich zulässige Nachahmung fremder Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart, an denen ein Sonderrechtsschutz urheberrechtlicher oder geschmacksmusterrechtlicher Art nicht oder nicht mehr besteht, kann ausnahmsweise wettbewerbswidrig sein, wenn durch sie eine Täuschung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft des Erzeugnisses verursacht wird und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlässt (BGH WRP 07, 1455, 1458 - Gartenliege ; BGH WRP 06, 75, 77 - Jeans ; BGH GRUR 82, 305, 307 - Büromöbelprogramm ; BGH GRUR 66, 503, 506 - Apfelmadonna ; BGH GRUR 81, 517, 519 - Rollhocker ).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 07, 1455, 1457- Gartenliege ; BGH WRP 07, 1076, 1079 - Handtaschen ; BGH WRP 06, 75, 77 - Jeans ; BGH GRUR 05, 878, 880 - Handtuchklemmen ; BGH WRP 03, 1338, 1340 - Tupperwareparty ).

    Eine Verkehrsgeltung oder eine Bekanntheit des betreffenden Erzeugnisses ist dazu nicht erforderlich (BGH WRP 07, 1455, 1458- Gartenliege ; BGH GRUR 05, 878, 880 - Handtuchklemmen ; BGH GRUR 97, 308, 309 - Wärme fürs Leben ).

    Die grundsätzlich zulässige Nachahmung fremder Erzeugnisse von wettbewerblicher Eigenart, an denen ein Sonderrechtsschutz urheberrechtlicher oder geschmacksmusterrechtlicher Art nicht oder nicht mehr besteht, kann ausnahmsweise wettbewerbswidrig sein, wenn durch sie eine Täuschung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft des Erzeugnisses verursacht wird und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlässt (BGH WRP 07, 1455, 1458 - Gartenliege ; BGH WRP 06, 75, 77 - Jeans ; BGH GRUR 82, 305, 307 - Büromöbelprogramm ; BGH GRUR 66, 503, 506 - Apfelmadonna ; BGH GRUR 81, 517, 519 - Rollhocker ).

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 219/98

    "3-Speichen-Felgenrad"; Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. gehörten dem bei der Beurteilung der Neuheit zu berücksichtigenden vorbekannten Formenschatz nur solche Gestaltungsformen an, die den inländischen Fachkreisen im Anmeldezeitpunkt bekannt waren oder bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (BGH GRUR 2004, 427, 428 - Computergehäuse ; GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad ; GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube ).

    Dementsprechend hatte er etwa hinsichtlich der Neuheit eines Musters für ein Auto-Felgenrad zu beurteilen, ob ein Durchschnittsgestalter von Felgenrädern für Autos auch in einer Motorrad-Fachzeitschrift veröffentlichte Muster für Motorrad-Felgenräder zu beachten hatte (vgl. BGH GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad ).

    Dementsprechend hat auch der BGH bei den Kenntnissen der Fachkreise seit jeher nicht ausschließlich auf den einschlägigen, sondern auch auf benachbarte Wirtschaftszweige abgestellt, bei denen erwartet werden kann, dass die Fachkreise sie beobachten und kennen (vgl. BGH GRUR 2004, 427, 428 - Computergehäuse ; GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad ; GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube ).

  • BGH, 08.05.1968 - I ZR 67/65

    Neuheit im Geschmacksmusterrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. gehörten dem bei der Beurteilung der Neuheit zu berücksichtigenden vorbekannten Formenschatz nur solche Gestaltungsformen an, die den inländischen Fachkreisen im Anmeldezeitpunkt bekannt waren oder bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (BGH GRUR 2004, 427, 428 - Computergehäuse ; GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad ; GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube ).

    Zum anderen reicht es nunmehr aus, dass eine Offenbarung den jeweiligen Fachkreisen "bekannt sein konnte." Es kommt nicht mehr, wie nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F., darauf an, ob eine Gestaltung den Fachkreisen bekannt war oder bei zumutbarer Beobachtung bekannt sein konnte (BGH GRUR 1969, 90, 94 - Rüschenhaube ).

    Dementsprechend hat auch der BGH bei den Kenntnissen der Fachkreise seit jeher nicht ausschließlich auf den einschlägigen, sondern auch auf benachbarte Wirtschaftszweige abgestellt, bei denen erwartet werden kann, dass die Fachkreise sie beobachten und kennen (vgl. BGH GRUR 2004, 427, 428 - Computergehäuse ; GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad ; GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube ).

  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05

    Geschmacksmuster: Nachbildung von Mobiltelefonen; Bedeutung von Ergebnissen einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
    Dabei kommt es auf die Sicht des informierten Benutzers an, also auf einen potentiellen Abnehmer, der ein bestimmtes Maß an Kenntnissen oder ein gewisses Designbewusstsein hat und dem Design in dem jeweiligen Bereich eine gewisse Beachtung schenkt (OLG Hamburg NJOZ 2007, 3055, 3059 - Handydesign).

    Der Schutzumfang wird dadurch festgestellt, dass der Gesamteindruck des verletzten Musters unter vorrangiger Berücksichtigung derjenigen Merkmale festgestellt wird, welche seine Eigenart nach § 2 Abs. 3 GeschmMG ausmachen (OLG Hamburg NJOZ 2007, 3055, 3056 f. - Handydesign).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH WRP 07, 1455, 1457- Gartenliege ; BGH WRP 07, 1076, 1079 - Handtaschen ; BGH WRP 06, 75, 77 - Jeans ; BGH GRUR 05, 878, 880 - Handtuchklemmen ; BGH WRP 03, 1338, 1340 - Tupperwareparty ).

    In diesem Eindruck treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor als die Unterschiede, so dass es maßgeblich nicht so sehr auf die Unterschiede als auf die Übereinstimmungen ankommt (BGH WRP 07, 1076, 1079 - Handtaschen ).

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
    Es genügt, dass das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht hat, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH WRP 06, 75, 79 - Jeans ; BGH WRP 05, 88, 90 - Puppenausstattungen ; BGH WRP 03, 496, 498 - Pflegebett ; BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen ).

    Dies kann nicht schon dann angenommen werden, wenn das wettbewerblich eigenartige Erzeugnis in nicht nur völlig irrelevantem Umfang auf dem inländischen Markt gelangt ist (BGH WRP 02, 207, 210 - Noppenbahnen ).

  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 163/01

    "Computergehäuse"; Maßgeblicher Markt bei der Beurteilung des vorbekannten

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. gehörten dem bei der Beurteilung der Neuheit zu berücksichtigenden vorbekannten Formenschatz nur solche Gestaltungsformen an, die den inländischen Fachkreisen im Anmeldezeitpunkt bekannt waren oder bei zumutbarer Beachtung der auf den einschlägigen oder benachbarten Gewerbegebieten vorhandenen Gestaltungen bekannt sein konnten (BGH GRUR 2004, 427, 428 - Computergehäuse ; GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad ; GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube ).

    Dementsprechend hat auch der BGH bei den Kenntnissen der Fachkreise seit jeher nicht ausschließlich auf den einschlägigen, sondern auch auf benachbarte Wirtschaftszweige abgestellt, bei denen erwartet werden kann, dass die Fachkreise sie beobachten und kennen (vgl. BGH GRUR 2004, 427, 428 - Computergehäuse ; GRUR 2000, 1023, 1026 - 3-Speichen-Felgenrad ; GRUR 1969, 90 - Rüschenhaube ).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
    Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses können zwar unabhängig vom Bestehen eines Schutzes aus Geschmacksmusterrecht gegeben sein, allerdings nur dann, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegen (BGH WRP 02, 1058, 1062 - Blendsegel ; BGHZ 134, 250, 267 - CB-Infobank I ; BGHZ 140, 183, 189 - Elektronische Pressearchive ).
  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
    Eine Verkehrsgeltung oder eine Bekanntheit des betreffenden Erzeugnisses ist dazu nicht erforderlich (BGH WRP 07, 1455, 1458- Gartenliege ; BGH GRUR 05, 878, 880 - Handtuchklemmen ; BGH GRUR 97, 308, 309 - Wärme fürs Leben ).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 83/07

    Markenverletzungsverfahren: Ansprüche wegen der Ähnlichkeit von Gelenksteigbügeln

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 189/99

    Feststellungsinteresse II; Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Stufenklage

  • OLG Frankfurt, 27.03.2008 - 6 U 77/07

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart und Schutzumfang eines Untersetzer

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 62/79

    Urheberrecht - Büromöbel - Wettbewerbswidrigkeit - Nachbau

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

  • KG, 19.11.2004 - 5 W 170/04

    Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz: Unterscheidungskraft und Neuheit eines

  • BGH, 13.11.1979 - KZR 1/79

    Denkzettel-Aktion

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

  • BGH, 16.11.1973 - I ZR 98/72

    Großhandelshaus

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 276/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Tupper(ware)party"

  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 191/93

    "Spielzeugautos"; Umfang des Geschmacksmusterschutzes; Bestimmtheit des

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

  • LG Frankfurt/Main, 17.03.2004 - 12 O 5/04

    AB Swing- Hometrainer

  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 U 148/05

    Voraussetzungen für die Annahme der Eigenart eines Geschmacksmusters im Sinne von

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Ob das Klagemuster über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (BGH, Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 89/08, BGHZ 185, 224 Rn. 33 - Verlängerte Limousinen; OLG Hamm, InstGE 8, 233, 237; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 16, 17; OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juli 2009 - 5 U 183/07 Rn. 77, juris).
  • KG, 13.11.2012 - 5 U 30/12

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, Haustürwerbung - Wettbewerb: Haftung des

    Der unter Berufung auf ein Urteil des OLG Hamburg vom 1. Juli 2009, 5 U 183/07, vertretene Standpunkt des Landgerichts, es entspreche allgemeiner Auffassung, dass der Geschäftsführer einer GmbH kraft seiner Organstellung und der daraus resultierenden Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsführung für Wettbewerbsverstöße oder Schutzrechtsverletzungen neben der Gesellschaft persönlich mithafte, hat keine Grundlage.
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