Rechtsprechung
OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 10 TMG, § 15 UrhG, § 19a UrhG, § 20 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
Urheberrechtsschutz: Haftung der Internetvideoplattform Youtube für rechtswidrige Uploads - Telemedicus
GEMA vs. YouTube I
- Telemedicus
GEMA ./. YouTube I
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Haftung von Videoportalen für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
UrhG § 97 Abs. 1 ; TMG § 7 Abs. 2 ; TMG § 10
Haftung des Internet-Videoportals "YouTube" wegen Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (34)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Urheberrechtsverfahren gegen YouTube und Google
- beck-blog (Kurzinformation)
Schlechte Gitarren und Youtube
- lexea.de (Kurzinformation und -anmerkung)
GEMA ./. YouTube : Neues aus Hamburg und München
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Google haftet als Störer für die fortgesetzte Vorhaltung rechtswidriger Videoinhalte auf YouTube / GEMA
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
YouTube bzw. Google haften auf Grundlage der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen bei YouTube - Keine Haftung als Täter
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
GEMA vs. YouTube und Google
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
YouTube muss geschützte Musikvideos nach Hinweis sperren
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen seiner Störer
- heise.de (Pressebericht, 01.07.2015)
Gema gegen YouTube: Sperrzwang bestätigt
- zeit.de (Pressebericht, 01.07.2015)
Urheberrecht: Auf den Sieg von YouTube folgt einer für die Gema
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Störerhaftung: GEMA vs. YouTube und Google
- lto.de (Kurzinformation)
Gema gegen Youtube: Entfernung nur nach Hinweis
- verweyen.legal (Kurzinformation)
YouTube haftet (nur) als Störer für Nutzer-Videos
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: YouTube muss nach Kenntnis von Rechtsverletzung Vorsorge hinsichtlich weiterer Schutzrechtsverletzungen treffen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: YouTube muss nach Kenntnis von Rechtsverletzung Vorsorge hinsichtlich weiterer Schutzrechtsverletzungen treffen
- raschlegal.de (Kurzinformation)
Muss YouTube Verantwortung übernehmen?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
YouTube haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen seiner User
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Haftung von YouTube auf Unterlassung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Youtube haftet nicht für Urheberrechtsverstöße hochgeladener Musikvideos
- beck.de (Kurzinformation)
Youtube und Google haften als Störer für Urheberrechtsverletzungen
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Muss YouTube Rechtsverletzungen beseitigen?
- juve.de (Kurzinformation)
Gema vs. YouTube
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
GEMA gegen YouTube: Videoplattform haftet als Störerin nach Hinweis
- juve.de (Kurzinformation)
Keine Sperrtafeln mehr: Youtube und Gema einigen sich
- anwalt.de (Kurzinformation)
GEMA gegen YouTube
- anwalt.de (Kurzinformation)
YouTube hat nach Kenntnis Pflicht Rechtsverletzungen zu verhindern
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
Youtube als Störer gegenüber der GEMA
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: YouTube in die Schranken verwiesen
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
GEMA gegen YouTube: Gitarren bei Meeresrauschen
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Internetdienstleister müssen Angebote unverzüglich sperren, wenn sie auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
YouTube muss nach Hinweis urheberrechtlich geschützte Inhalte sperren
- verweyen.legal (Pressemitteilung)
YouTube haftet für Nutzer-Videos (nur) als Störer
- juraforum.de (Kurzinformation)
Youtube haftet nicht für Urheberrechtsverstöße hochgeladener Musikvideos
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
YouTube muss Videos nach Hinweis auf Urheberrechtsverletzungen sperren - OLG Hamburg bejaht Haftung von YouTube bzw. Google aus dem Gesichtspunkt der sogenannten Störerhaftung
Besprechungen u.ä.
- lexea.de (Kurzinformation und -anmerkung)
GEMA ./. YouTube : Neues aus Hamburg und München
Sonstiges
- faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.11.2016)
Dieter Gorny (Bundesverband Musikindustrie) zur Einigung zwischen Youtube und Gema
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MMR 2016, 269
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15
Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …
Das Berufungsgericht (OLG Hamburg, ZUM-RD 2016, 83) hat unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers das landgerichtliche Urteil teilweise abgeändert und die Beklagten zu 1 und 3 auf den Hilfsantrag zum Hauptantrag I 1 unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt, es zu unterlassen, Dritten in Bezug auf sieben näher bezeichnete Musiktitel zu ermöglichen, Tonaufnahmen oder Darbietungen der Künstlerin aus dem Studioalbum "A Winter Symphony" in Synchronisationsfassungen oder in sonstigen Verbindungen mit fremden Drittinhalten oder zu Zwecken der Werbung öffentlich zugänglich zu machen. - OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10
GEMA ./. YouTube II
Hiervon ist der EuGH in einer ähnlichen Situation auch in seiner "SABAM/Netlog"-Entscheidung (EUGH GRUR 2012, 382) ausgegangen (vgl. hierzu auch OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2015, Az. 5 U 87/12).Im vorliegenden Fall ist eine nähere Auseinandersetzung hiermit indes nicht geboten (vgl. dazu OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2015, Az. 5 U 87/12).
Dabei können hier Details dahinstehen (vgl. dazu OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2015, Az. 5 U 87/12).
Denn als Host-Provider ist die Beklagte zu 3) im Rahmen einer Störerhaftung gerade nicht verpflichtet, nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen (BGH GRUR 2011, 1038, 1040 Tz. 22 - Stiftparfüm; EuGH GRUR 2011, 1025, 1034 Tz. 139 - L'Oréal / eBay; OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2015, Az. 5 U 87/12, m.w.N.).
- OLG München, 28.01.2016 - 29 U 2798/15
Keine Täter- oder Teilnehmerhaftung eines Videoclip-Plattformbetreibers
Denn soweit die einstellenden Nutzer nicht über die entsprechenden Rechte verfügen, ist die Beklagte der Gefahr ausgesetzt, dass Unterlassungsansprüche gegen sie - etwa als Störerin geltend - ... werden (vgl. nur OLG Hamburg, Urt. v. 1. Juli 2015 - 5 U 87/12, BeckRS 2015, 14370, Anl. K 107); bewirkt sie eine Lizenzierung solcher Videoclips (letztlich in der Art einer Geschäftsführung ohne Auftrag für die einstellenden Nutzer), so entzieht sie der Geltendmachung derartiger Unterlassungsansprüche die Grundlage.Vielmehr wird dadurch lediglich darauf hingewiesen, dass diese Inhalte nicht zur allgemeinen beliebigen Nutzung zur Verfügung stünden, wie dies bei der alternativen Lizenz Creative Com-mons der Fall wäre (vgl. dazu auch OLG Hamburg, a. a. O., unter B. VI. 2. g. bb. fff. [4] = Rz. 199 bei BeckRS 2015, 14370).
- KG, 12.12.2019 - 2 U 12/16
Produktbilder
Denn allein der Umstand, dass eine Gefahrenquelle eröffnet wird, genügt nicht, um eine Verantwortlichkeit als Täter zu begründen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juli 2015 - 5 U 87/12, zitiert nach juris). - LG Leipzig, 19.05.2017 - 5 O 661/15
YouTube haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen der User erst ab Kenntnis
(2) Diese Auffassung liegt auch der Entscheidung des Hanseatischen OLG (OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2015, Az.: 5 U 87/12, zitiert nach BeckRs. 2015, 14370) zugrunde. - OLG München, 07.05.2015 - 6 U 1211/14
Zu weit gefasster Unterlassungsantrag
Unstreitig hat die Klägerin parallel zu dem in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg wegen Unterlassung .geführten Verfahren (in der Berufungsinstanz derzeit unter Az. 5 U 87/12 vor dem OLG Hamburg anhängig) mit Schriftsatz vom 09.01.2013 (nicht vorgelegt) bei der Schiedsstelle einen Antrag eingereicht, der auf die Zahlung von Schadensersatz wegen der "unlizenzierten Nutzung von 1000 urheberrechtlich geschützten Musikvideos des G.-Repertoires" gerichtet war (…vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 02.09.2013, S. 28 = BL 96 d. A.). - OLG Hamburg, 24.10.2019 - 5 W 25/19
Streitwertfestsetzung bei Urheberrechtsverletzungsklage mit Haupt- und …
Der Senat hat zu einer derartigen Sachlage - wenngleich im Zusammenhang mit der Kostenverteilung - bereits in seinem Urteil vom 01.07.2015 in dem Rechtsstreit 5 U 87/12 (auszugsweise abgedruckt in ZUM-RD 2016, 83 ff.) u.a. ausgeführt:. - LG Düsseldorf, 21.12.2017 - 14c O 33/17 Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzungshandlung zuzumuten ist (BGH, GRUR 2015, 485, 460 - Kinderhochstühle im Internet; OLG Hamburg, MMR 2016, 269 ff Rz. 361 ff.).