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OLG Hamburg, 01.12.2015 - 7 U 68/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Bindung des Gerichts an die Parteianträge: Verurteilung zur Unterlassung einer unzulässigen Verdachtsäußerung; Änderung des Streitgegenstands
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Streitgegenstand bei unzulässigen Äußerungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Unterlassung der Verbreitung einer Äußerung
- kanzlei.biz
Bestimmung des Streitgegenstands bei rechtswidrigen Äußerungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 322
Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Unterlassung der Verbreitung einer Äußerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Streitgegenstand bei unzulässigen Äußerungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Falsche Tatsachenbehauptung oder Verdachtsberichterstattung?
- rabüro.de (Kurzinformation)
Zur Verurteilung zur Unterlassung einer unzulässigen Verdachtsäußerung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.02.2015 - 324 O 797/14
- OLG Hamburg, 01.12.2015 - 7 U 68/15
Papierfundstellen
- MDR 2016, 178
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 25/09
Haftung für Zitate bei Verdachtsberichterstattung - Stasi-IM
Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2015 - 7 U 68/15
Das zum Beleg genannte Urteil des Senats (7 U 25/09) betrifft den Fall, dass der Antragsteller sich gegen die Verbreitung eines in einer Berichterstattung enthaltenen Zitats wandte und das Landgericht verbot, "durch die aus der Anlage Ast 1 ersichtliche Berichterstattung" einen Verdacht zu erwecken. - BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2015 - 7 U 68/15
Der Umstand, dass sich die Antragsgegnerin zur Rechtfertigung der angegriffenen Äußerungen im Rahmen des § 193 StGB auf die Grundsätze rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung (vgl. BGH NJW 2014, 2029 "Sächsische Korruptionsaffäre" Rn 26 m.w.N.) berufen hat, führt nicht zu einer Änderung des Streitgegenstandes.